TWas ist im Schwimmbad erlaubt? Diese Regeln gelten fürs Handy
Mit einem Handy die Badenden im Freibad fotografieren? Das ist keine gute Idee. Foto: Jens Büttner/dpa
In manchen Bädern ist schon das Benutzen verboten, anderswo reicht es, niemanden zu stören. Beim Fotografieren wird es besonders heikel.
Bremerhaven/Cuxhaven. Smartphones gehören inzwischen auch im Schwimmbad zum Alltag, doch genau das sorgt immer häufiger für Ärger. Viele Gäste wollen im Freibad auf der Liegewiese Musik hören oder Nachrichten lesen, andere fühlen sich durch Kameras und mögliche heimliche Aufnahmen beobachtet. Manche Bäder verbieten Handys deshalb komplett. Wie die Betreiber von Hallen- und Freibädern sowie Thermen in der Region mit dem Thema umgehen, zeigt ein Blick nach Grünhöfe, Bad Bederkesa und Dorum.
Bremerhavener Bäder mit klaren Handyverboten
Die Bädergesellschaft Bremerhaven, zu der drei Hallenbäder sowie das Freibad Grünhöfe und das Weser-Strandbad gehören, hat unterschiedliche Regelungen.
In Bad 1, 2 und 3 – alle Hallenbäder – ist das Fotografieren und Filmen im gesamten Bereich der Bäder und im Saunabereich streng verboten. Ausnahmen müssen vorab genehmigt werden. Laut Haus- und Badeordnung ist den Badegästen klar untersagt, „Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte oder andere Medien (z. B. Mobiltelefone)“ zu benutzen.
Freibad Grünhöfe erlaubt Nutzung mit Rücksicht
Lockerer fallen die Regeln im Freibad Grünhöfe und im Weser-Strandbad aus, da sich hier viele Menschen auch auf der Liegewiese aufhalten und nicht nur zum Baden vor Ort sind. Dort dürfen Handys genutzt werden, solange andere Badegäste dadurch nicht gestört oder ihre Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
Das Fotografieren und Filmen fremder Personen bleibt daher verboten. Geräte mit Kamerafunktion dürfen zudem nicht in textilfreie Bereiche mitgenommen werden. „Verstöße gegen die Haus- und Badeordnung können mit einem Platzverweis bis hin zu einem Hausverbot geahndet werden“, schildert Christina Günther von der Bädergesellschaft Bremerhaven.
Moor-Therme Bad Bederkesa droht mit Konsequenzen
In der Hausordnung der Moor-Therme in Bad Bederkesa ist festgelegt, dass Mobiltelefone sowie Foto- und Videogeräte im Bade- und Saunabereich grundsätzlich verboten sind. Das Fotografieren oder Filmen anderer Personen ohne deren Einwilligung ist daher selbstverständlich untersagt.
Stellen die Mitarbeitenden Verstöße gegen das Handyverbot fest, sprechen sie die betreffenden Gäste an und weisen auf die geltende Regelung hin. „Diese aktive Ansprache erzielt in der Regel ihre gewünschte Wirkung“, berichtet Pressesprecher Merlin Hinkelmann. Die Hausordnung weist zudem darauf hin, dass bei Verstößen Geräte sichergestellt und strafrechtliche Schritte eingeleitet werden können.
Watt‘n Bad Dorum: Ausnahmen nur nach Absprache
Im Watt‘n Bad in Dorum dürfen Handys in den Außenbereich mitgenommen werden, aber das Fotografieren und Filmen fremder Personen oder Gruppen ohne deren ausdrückliche Zustimmung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Aufnahmen sowie für Pressezwecke ist zusätzlich eine Genehmigung der Kurverwaltung Wurster Nordseeküste erforderlich.
Das Personal achtet darauf, dass diese Regelung eingehalten wird, und weist Gäste bei Bedarf entsprechend darauf hin. „Der primäre Fokus unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegt dabei selbstverständlich auf der Sicherheit der Badegäste im Wasser“, schildert Tabea Hagenah von der Kurverwaltung Wurster Nordseeküste.
Die Kurverwaltung behält sich bei Verstößen vor, Besucherinnen und Besucher vorübergehend oder dauerhaft vom Gelände zu verweisen, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht.

Sommer und Sonne: Das Wellenbad im Watt‘n Bad Dorum ist beliebt bei Einheimischen und Touristen. Für die Handynutzung gibt es dort klare Vorgaben. Foto: Polgesek
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