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Internationale Raumstation

HOROSKOP

Die Internationale Raumstation kreist hier über der kanadischen Provinz Quebec.

Die Internationale Raumstation kreist hier über der kanadischen Provinz Quebec. Foto: picture alliance / dpa

Teamwork und im Zweifel lieber Vorsicht: Ein Alarm auf der ISS zeigt, was im All zählt – und wo die Schwachstellen des internationalen Projekts liegen.

Von Wolfgang Jung, dpa Sonntag, 07.06.2026, 12:05 Uhr

Berlin. Keine Sternstunde: Per Online-Horoskop in die Astro-Abofalle

Horoskop-Webseiten locken teils mit Gratis-Angeboten - doch oft folgt dann eine hohe Rechnung oder sogar ein Inkassoschreiben. Jetzt gilt es, nicht vorschnell zu sein, sondern überlegt zu handeln.

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Kehl/Berlin (dpa/tmn) - Keine verheißungsvolle kosmische Botschaft, sondern ernüchternd irdischer Ärger: Wer unerwartet eine Rechnung oder ein Inkassoschreiben wegen eines angeblich abgeschlossenen Abos für Horoskop-Webseiten erhält, sollte nicht vorschnell zahlen. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland rät stattdessen, erst einmal alles sorgfältig zu prüfen und sich nicht unter Druck setzen zu lassen.

Hintergrund für die Warnung seien aktuelle Beschwerden beim Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren über verschiedene Online-Horoskopdienste: Viele Verbraucher berichteten, sie hätten aus ihrer Sicht kostenlose oder nur testweise Angebote genutzt und später hohe Rechnungen oder Inkassobriefe erhalten. Als Anbieter tauchten dabei immer wieder ein in London registriertes Unternehmen, aber auch Webseitenbetreiber aus den USA auf. Die Seiten wechselten dabei regelmäßig: Neue gehen online, während alte verschwinden.

Ist überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen?

Grundsätzlich stellt sich bei solchen Online-Angeboten immer die Frage, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist, erklärt das EVZ. Nach EU-Recht muss klar erkennbar sein, wenn ein Klick eine Zahlungspflicht auslöst.

Außerdem bedeute ein Inkassoschreiben nicht automatisch, dass eine Forderung auch berechtigt ist. Im Gegenteil: Häufig entbehrten die Forderungen einer Rechtsgrundlage oder seien überhöht, so die Verbraucherschützer.

Von der Registersuche bis zum Widerspruch: Was jetzt zu tun ist

Das EVZ rät Betroffenen, Folgendes zu tun:

Unterlagen wie Mails oder Briefe aufbewahren beziehungsweise sichern, Screenshots der betreffenden Seite(n) anfertigen

Per Online-Registersuche beim Bundesamt für Justiz prüfen, ob das Inkassounternehmen überhaupt im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen ist – das ist Voraussetzung für eine entsprechende Tätigkeit

Schriftlich widersprechen, wenn man eine Forderung für ungerechtfertigt hält oder als fehlerhaft erachtet

Nicht beim Inkassobüro anrufen, weil das Personal darauf geschult sei, Druck auszuüben - auch eventuelle Angebote zur Ratenzahlung ablehnen

Viele Horoskop- und Wahrsageseiten verlangen persönliche oder sensible Informationen wie Geburtsdatum, E-Mail-Adresse oder Zahlungsdaten - diese - wenn überhaupt - nur sparsam weitergeben

Unbekannten Anbietern immer kritisch begegnen

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