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Messer und Diebe

Verbotszonen in Stade und Buxtehude: Polizei kontrolliert auch in Zivil

Beamtinnen der Polizei Stade auf Streife auf dem Weihnachtsmarkt.

Beamtinnen der Polizei Stade auf Streife auf dem Weihnachtsmarkt. Foto: Polizei

Das verschärfte Waffengesetz greift jetzt auch auf den Weihnachtsmärkten im Landkreis. Wo was gilt - und was bei Verstößen droht.

Von Christoph Jänsch und Roman Reddich Montag, 25.11.2024, 18:15 Uhr

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Landkreis. Auf dem Stader Weihnachtsmarkt greift neben organisatorischen und gastronomischen Neuerungen eine Verschärfung, die Leib und Leben der Besucher besser schützen soll. So gilt niedersachsenweit seit Ende Oktober ein Messerverbot für öffentliche Veranstaltungen (§42 des Waffengesetzes), zu denen auch die Märkte zählen.

Das hat nicht nur in den Hansestädten Stade und Buxtehude sichtbare Folgen, wie die Polizei mitteilt. Das Verbot greife landkreisweit auf allen Weihnachtsmärkten.

  • In Stade ist die Verbotszone von der Stadt festgelegt worden. Diese umfasst die Straßen:
    Holzstraße, Pferdemarkt inklusive Platz vor dem Zeughaus (Eisdielenterrasse), Goos, Hökerstraße (vor dem Rathaus), Bürgermeister-Dabelow-Platz, Fischmarkt und Wasser West.

  • In Buxtehude wird die Verbotszone durch eine entsprechende Beschilderung der Hansestadt in der Altstadt rund um Petri-Platz, Breite Straße, Lange Straße kenntlich gemacht.

Messer aller Arten auf Weihnachtsmärkten verboten

Verboten sind laut Polizei ausnahmslos alle Messer „ungeachtet einer Waffenqualität“, heißt es von der Polizei. Damit seien auch alle Gebrauchsmesser wie Taschen-, Küchen-, Fahrten- oder Cuttermesser gemeint. Ausgenommen davon ist nur die ausschließlich berufliche Nutzung, etwa der Marktbeschicker.

Dasselbe Verbot gilt seit Montag etwa auch an Hamburger Bahnhöfen sowie auf allen S-Bahnlinien, sobald diese die Landesgrenze nach Hamburg passieren.

Polizei darf ohne Anlass kontrollieren

Was darf die Polizei? In den entsprechenden Verbotszonen auf den Weihnachtsmärkten darf die Polizei auch ohne konkreten Anlass Besucher kontrollieren. Das heißt: Besucher dürfen angehalten, befragt und durchsucht werden. Tascheninhalte dürfen gesichtet werden.

Bei Verstößen handelt es sich den Angaben zufolge um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis 10.000 Euro geahndet werden kann; oder falls es sich zudem um verbotene Gegenstände handelt, kann auch eine Straftat vorliegen.

Polizeisprecher Rainer Bohmbach dazu: „Wir werden in den kommenden Wochen auf den Weihnachtsmärkten in den Kommunen und den beiden Hansestädten verstärkt Streife in Uniform und Zivil gehen und dann die entsprechenden Kontrollen durchführen.“

Ministerin: Keine Gründe für Weihnachtsmarkt-Verzicht

Auf den Besuch von Weihnachtsmärkten sollten Menschen in Niedersachsen nach Meinung ihrer Innenministerin nicht verzichten. Es gebe keine Hinweise auf konkrete Gefährdungslagen etwa durch Terror-Attacken, teilte das niedersächsische Innenministerium mit. Die Märkte würden zudem von den Behörden anlassbezogen abgesichert.

„Nach wie vor haben wir es in Deutschland und auch in Niedersachsen mit einer abstrakt hohen Gefährdungslage zu tun, die wir ausgesprochen ernst nehmen“, sagte Innenministerin Daniela Behrens (SPD). Nicht zuletzt wegen des Besucheraufkommens und der zentralen Lage betrifft das nach Ministeriumsangaben auch Weihnachtsmärkte. Die Polizei soll daher bei Bedarf ihre Präsenz erhöhen.

„Unsere Sicherheitsbehörden sind ausgesprochen aufmerksam und tun alles, was möglich ist, um Weihnachtsmärkte und andere Veranstaltungen in der Vorweihnachtszeit zu schützen“, sagte Behrens.

Polizei warnt vor Taschendieben auf Weihnachtsmärkten

Die Polizei indes mahnt vor alljährlich vorkommenden Straftaten: Wo viele Besucherinnen und Besucher die festliche Stimmung genießen wollen, sind auch Taschendiebe unterwegs, die den Trubel ausnutzen.

Taschendiebe nutzen den Trubel auf Weihnachtsmärkten wie hier in Stade gerne aus, um an Bargeld und Zahlungskarten zu kommen.

Taschendiebe nutzen den Trubel auf Weihnachtsmärkten wie hier in Stade gerne aus, um an Bargeld und Zahlungskarten zu kommen. Foto: Archiv

Sie sind vor allem auf Bargeld und Zahlungskarten aus, teilen die Polizeiliche Kriminalprävention und kartensicherheit.de mit.

So arbeiten die Kriminellen

Der Polizeilichen Kriminalprävention (PKP) zufolge sind die Kriminellen professionell organisiert und europaweit aktiv. „Sie arbeiten meist in Teams: Eine Person lenkt das Opfer ab, eine zweite greift zu, eine dritte verschwindet mit der Beute in der Menge“, sagt PKP-Geschäftsführer Joachim Schneider.

Selten bemerken Opfer die Tat unmittelbar. Und selbst wenn ein Dieb auf frischer Tat ertappt werde, habe er das Diebesgut möglicherweise schon an einen Komplizen weitergegeben.

Zur Ablenkung nutzen die Täter sämtliche Tricks - vom Anrempeln über das Bekleckern der Kleidung bis hin zur Wegauskunft oder Spendensammlung. Damit Ihnen die Stimmung nicht von so einem Vorfall verhagelt wird, sollten Sie sich gut schützen.

Diese Tipps können helfen

  • Lassen Sie Handtaschen oder Rücksäcke besser zu Hause und verwahren Sie Bargeld, Zahlungskarten und das Smartphone in geschlossenen Innentaschen der Kleidung auf.
  • Nehmen Sie nicht mehr Bargeld oder Karten mit als unbedingt nötig.
  • Seien Sie in engen und stark besuchten Bereichen wie Eingängen oder den Marktbuden besonders aufmerksam.
  • Überprüfen Sie regelmäßig, ob die Wertsachen noch gut verstaut sind.

Und wenn doch mal etwas schiefgegangen ist?

Dann sollten Sie zumindest schnell reagieren. Und zwar so:

  • Sperren Sie gestohlene Bezahlkarten oder die Sim-Karte umgehend. Der bundesweite Sperr-Notruf ist unter 116 116 Tag und Nacht erreichbar.
  • Melden Sie den Diebstahl der Polizei. Nur die kann auch eine Kartensperrung für SEPA-Lastschriftzahlungen per Unterschrift vornehmen.
  • Behalten Sie Ihre Kontobewegungen im Blick und melden Sie unautorisierte Abbuchungen sofort Ihrer Bank oder Sparkasse. (tip/dpa/tmn)
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