Waffenverbot auf S-Bahnlinie S5 verschärft – Keine Werkzeuge mitführen

Auf den S-Bahnlinien S3 und S5 gilt die neue Allgemeinverfügung jeweil zwischen Neugraben und Elbgaustraße; nicht aber auf den Abschnitten Buxtehude-Stade (S5). Foto: Marcus Brandt/dpa
Diese Neuregelung trifft auch Pendler und Bahnfahrer aus dem Kreis Stade. Welche Verbote wo und wann mehr als einen Monat lang gelten.
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Hamburg. Die Bundespolizei verbietet von kommenden Montag, 25. November, an Waffen an mehreren Hamburger Bahnhöfen und in allen S-Bahn-Linien. Die Allgemeinverfügung betrifft den Hauptbahnhof sowie die Bahnhöfe Altona, Harburg, Bergedorf und Dammtor, wie aus einer Mitteilung der Bundespolizeidirektion Hannover hervorgeht.
Das Verbot endet jeweils an der Hamburger Landesgrenze. Das heißt etwa für die S-Bahnlinie S5, dass die erlassene Allgemeinverfügung für Fahrten zwischen Neugraben und Elbgaustraße gilt; im Landkreis Stade nicht aber auf den Streckenabschnitten Buxtehude nach/von Stade.
S-Bahn in den Landkreis: Verbotszone endet am Bahnhof Neugraben
Zum Jahreswechsel ist es zudem verboten, Feuerwerkskörper mitzuführen und abzubrennen. Das gilt ab dem frühen 31. Dezember, 0 Uhr.
All diese Verbote enden am 1. Januar um 12 Uhr. Die Bundespolizei begründet die Verfügung mit bestehender Kriminalität und einem erhöhten Alkoholkonsum auf Weihnachtsmärkten und an Silvester.
Betroffen sind die S-Bahnlinien:
- S1 (Rissen-Poppenbüttel)
- S2 (Altona-Bergedorf)
- S3 (Neugraben-Elbgaustraße)
- S5 (Neugraben-Elbgaustraße)
Die Allgemeinverfügung umfasst ein Mitführverbot von:
- gefährlichen Werkzeugen
- Schusswaffen/Schreckschusswaffen
- Hieb-, Stoß- und Stichwaffen
- Messern aller Art

Verboten: Was die Bundespolizei jüngst bei Kontrollen in Hamburg sicherstellte. Foto: Daniel Bockwoldt/dpa/Daniel Bockwoldt
Mit Waffe erwischt: Was Bahnfahrern droht
In Hamburg gibt es Waffenverbotsgebiete, auch am Hauptbahnhof besteht ein Verbot. Ein Sprecher der Bundespolizeidirektion sagte, dass die Änderung des Waffengesetzes im Herbst Auswirkungen auf die bestehenden Verbotszonen habe. Mit der Verfügung solle auch Zeit überbrückt werden, bis Klarheit bestehe, wie die neuen Regeln umgesetzt würden. Ähnliche Verbote sind auch in anderen Städten wie Hannover erlassen worden.
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Die Einhaltung der Ordnungsverfügung wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht.
Verstöße gegen diese Verbote können geahndet werden mit
- Platzverweis / Bahnhofsverbot
- S-Bahn-Ausstieg
Unabhängig von einem möglichen Straf-/ Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz (WaffG) ist auch ein Zwangsgeld bei uneinsichtigen Personen möglich.
Zeitraum wegen Weihnachtsmärkten und Alkoholkonsum gefällt
„Darüber hinaus finden in den oben genannten Zeiträumen diverse Weihnachtsmärkte und verschiedene Silvesterfeierlichkeiten statt, womit erfahrungsgemäß ein erhöhter Alkoholkonsum einhergeht. Es besteht die Gefahr, dass alkoholisierte Personen bestohlen werden oder sich Konfrontationen entwickeln, die dann in körperlichen Auseinandersetzungen enden“, heißt es von der Bundespolizei weiter. Weiterhin zeige die polizeiliche Erfahrung, dass die Aggressionsschwelle sinke und Gewaltstraftaten signifikant anstiegen. „In Bahnhöfen und in Zügen ergeben sich häufig auch aus banalen Streitigkeiten Auseinandersetzungen. Beim Mitführen von Messern oder anderen Waffen können diese schnell unter den Beteiligten zum Einsatz kommen.“
Die Bundespolizei warnt:
- Waffen, auch die zur Selbstverteidigung gedacht sind, bieten trügerische Sicherheit. Sie können die eigene Risikobereitschaft erhöhen, zur Gewalteskalation beitragen und zu einer Schadensvergrößerung führen.
- Waffenträger vernachlässigen in der Regel deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien, die zu einer Beruhigung der Situation beitragen können.
- Waffen erschweren Helfern und der Polizei zu erkennen, wer Täter und wer Opfer ist.
- Die Waffe kann im ungünstigsten Fall abgenommen und gegen den Träger selbst eingesetzt werden.
- Der Einsatz von Waffen führt schnell zu lebensbedrohlichen Verletzungen und kann erhebliche strafrechtliche und finanzielle Folgen haben.
Problem Messergewalt
Die Zahl der Messertaten lag hamburgweit in den ersten neun Monaten geringfügig - um 0,7 Prozent - über dem Niveau des Vorjahreszeitraums. Für das erste Halbjahr hatte die Polizei einen Rückgang um gut vier Prozent angegeben.
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„Man kann schon so etwas wahrnehmen wie eine neue Waffentragekultur. Es gibt sehr viele Menschen, die das Gefühl haben, es ist völlig normal, im öffentlichen Raum mit einem Messer unterwegs zu sein“, sagte jüngst auch Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD). Seit Einführung der Waffenverbotszone am Hamburger Hauptbahnhof am 1. Oktober vergangenen Jahres seien bei Kontrollen mehr als 500 Waffen eingezogen worden, davon 350 Messer. „Jedes Messer, das wir einsammeln, ist ein Risiko weniger“, sagte Grote.
„Die Messergewalt bereitet uns weiterhin Probleme“, sagte Polizeipräsident Falk Schnabel. Er begrüßte die jüngste Verschärfung des Waffenrechts. Seit dem 31. Oktober gilt das Verbot, Waffen bei Volksfesten oder Sportveranstaltungen mitzuführen, ausdrücklich auch für Messer. Hamburg habe schon in der Vergangenheit Waffenverbotszonen wie an der Reeperbahn, auf dem Hansaplatz in St. Georg und am Hauptbahnhof ausgewiesen.
Die Hamburger Polizei werde auf den Weihnachtsmärkten von den neuen Kontrollbefugnissen Gebrauch machen, kündigte Schnabel an. (dpa/pm)

Die Bundespolizei (hier gemeinsam mit Hochbahn-Wache) kündigt verstärkte Kontrollen in den S-Bahn-Zügen an. Foto: Christian Charisius/dpa

Der Hamburger Hauptbahnhof ist ohnehin bereits seit Oktober 2023 Waffenverbotszone. Foto: Franziska Spiecker/dpa