TWieder Park-Ärger: 30-Euro-Strafe nach Geschäftsschluss

Laurenz Gollücke soll 30 Euro zahlen, weil er nach Geschäftsschluss auf einen Supermarkt-Parkplatz gefahren ist. Foto: Brockmann
19 Minuten – so lange braucht Laurenz Gollücke, einen Hamburger und Pommes Frites im Fast-Food-Restaurant zu essen. Der Verzehr kostet ihn aber 30 Euro extra. Das ist der Grund.
Bremerhaven. Drei Frauen mussten bei Obi in Bremerhaven Strafen von insgesamt 135 Euro zahlen, weil ihre Autos dort länger standen als gestattet. Das ist kein Einzelfall. Autofahrer sollten längst genau hinschauen, ob sie fürs Abstellen des Fahrzeugs eine Parkscheibe auslegen müssen, eine Höchstparkzeit mit Hilfe von Kameras überwacht wird - oder sogar nach Feierabend ein Halteverbot gilt. Dann kann selbst der kürzeste Stopp teuer werden, wie jetzt bei Laurenz Gollücke.
Parken bei Edeka nach Geschäftsschluss - Dennoch Strafe
Der hatte sich spätabends ein Fast-Food-Menü ins Auto bestellt und hatte damit den Parkplatz eines Supermarktes an der Weserstraße angesteuert. Das Unternehmen „Parkdepot“ aus München überwacht die Stellplätze dort schon einige Jahre mit Hilfe künstlicher Intelligenz. Die Kennzeichen der Autos werden registriert, wenn sie auf den Parkplatz fahren und wenn sie ihn wieder verlassen. Tagsüber sind drei Stunden gratis - aber sobald der Supermarkt um 21 Uhr schließt, kostet ein Stopp neuerdings schon von der ersten Minute an: 30 Euro Vertragsstrafe.
Das Halteverbot gilt erst seit Kurzem, der Betreiber des Edeka-Marktes will sich aber nicht dazu äußern. Anlieger jedoch vermuten den Grund zu kennen, denn seitdem sei die Fläche frei von Dauerparkern oder Pendlern und auch die Kundschaft des Spielsalons von gegenüber stehe dort nachts nicht mehr. Selbst von Reifen- und Ölwechseln wird berichtet, umherfliegender Müll sei ja gar nicht mehr die Rede wert.
Anwohnerparkausweis
T Kaufland streicht Stadern Parkplätze: Was das für Anwohner bedeutet
Parkverstöße: Das sagt der „Geldeintreiber“
„Parkdepot“ teilt auf Anfrage mit, Regelungen individuell zu treffen nach der Entscheidung des Kunden. Der Hinweis, dass außerhalb der Geschäftszeiten des Marktes auf dem Parkplatz ein Halteverbot gilt, steht auf mehreren Schildern. Er habe nicht darauf geachtet, gibt Gollücke zu. „Aber der Hinweis ist auch nicht so groß, dass man ihn direkt sieht“, findet der 21-Jährige. Das Format der Beschilderung sei an die öffentliche Beschilderung von Parkflächen angepasst, teilt Parkdepot-Sprecherin Tamara Oertel mit. Sämtliche Schilder seien gut sichtbar aufgestellt und „aus jedem Einfahrtswinkel“ gut erkennbar. Wie häufig dort Fahrer zur Kasse gebeten werden, will das Unternehmen nicht sagen.
Strafgelder fürs Parken beim Supermarkt: Was der ADAC rät
Wer falsch auf Privatgrund parkt oder gegen die aufgestellten Bedingungen verstößt, begeht übrigens rechtlich eine Besitzstörung. Dagegen darf der Grundstückseigentümer vorgehen oder jemanden beauftragen, der das für ihn macht. Weil das Ganze auf Privatgrund stattfindet, handele es sich auch nicht um ein Bußgeld, sondern um eine sogenannte Vertragsstrafe, teilt der ADAC mit. Wer auf den Parkplatz fahre, lasse sich auf die Bedingungen ein, die auf den Schildern stehen. Wer sein Auto auf einem Kundenparkplatz abstellt, schließt nämlich einen Vertrag mit dem Eigentümer, Besitzer oder beauftragten Überwacher.
Die Gerichte, hat der ADAC festgestellt, stellten aber meist keine großen Anforderungen daran, wie gut die Hinweise tatsächlich sichtbar sind.
Bundesgerichtshof: Es gibt keine Auskunftspflicht
„Ihre Parkzeit: 19 Minuten“, steht im Brief von „Parkdepot“, „erlaubte Parkdauer: 00:00“. Laurenz Gollücke zahlt die Forderung, er war mit Papas Auto unterwegs. Dabei hätte der vielleicht sogar Chancen, die Zahlung zu verhindern. Denn der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass der Halter keinen Schadenersatz zahlen muss, wenn er sich weigert, den Fahrer zu benennen. Der Halter habe gegenüber dem Parkplatzbetreiber keine Auskunftspflicht, wenn er nicht gefahren sei. Aber er könne verpflichtet werden, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, dass sein Auto dort niemals wieder abgestellt wird. Ein Verstoß dagegen könnte dann aber auch schnell mehrere hundert Euro kosten.