TWieso die AfD sich mal wieder in der Opferrolle sieht und falsch liegt

Das Rathaus in Himmelpforten. Foto: Wisser
Nach dem AfD-Dorffest in Himmelpforten vor dem Rathaus beschwert sich die rechtsextreme Partei über die Behandlung durch die Verwaltung. Dafür gibt es aber gar keinen Grund.
Buxtehude. Der Antrag lautete wie folgt: Die AfD wolle auf dem Platz vor dem Rathaus in Himmelpforten ein Dorffest mit Politik-Talk durchführen. Die Ankündigung der Ablehnung aus dem Rathaus - ein formaler Schritt - kam postwendend.
Es ist nicht der erste Streit zwischen der AfD und der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten. Schon beim Ärger um das Dorfgemeinschaftshaus Hammah sah sich die AfD zu unrecht in der Opferrolle.
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Wer etwas im öffentlichen Raum veranstalten will, braucht eine Genehmigung. Dafür sind in der Regel die Kommunen zuständig. Für eine AfD-Veranstaltung war das Rathaus in Himmelpforten also die richtige Adresse.
Allerdings will man in Himmelpforten keine politischen Veranstaltungen auf dem Rathausplatz. Es gibt dazu auch einen einvernehmlichen Beschluss des Samtgemeindeausschusses. Das gilt für alle Parteien - egal ob vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft oder nicht.
Keine parteipolitischen Veranstaltungen am Rathaus
„Weder ist der Rathausplatz dem öffentlichen Verkehr formal gewidmet, noch wurden in der Vergangenheit auf dem Rathausplatz Veranstaltungen vergleichbar der Ihren durchgeführt“, heißt es in der Antwort an die AfD.
Der Rathausplatz sei im Wesentlichen eine Parkfläche für Nutzer des Rathauses. Abgesehen davon würde der Platz bislang für die Durchführung des in gewissen Abständen stattfindenden - unpolitischen - Samtgemeindefestes in Anspruch genommen.
Die Samtgemeinde sah sich durch den Antrag erstmals mit der Frage konfrontiert, ob auf dem Rathausplatz politische Veranstaltungen zugelassen werden sollten. „Das wurde hier verneint“, so die Erklärung für die Entscheidung im Samtgemeindeausschuss.
Der Rathausplatz solle als gemeindliches Repräsentationszentrum nicht zum Gegenstand parteipolitischer Auseinandersetzungen werden, so die Samtgemeinde.
AfD zieht Antrag auf Veranstaltung zurück
Trotzdem fand die Veranstaltung am 17. September statt - wie geht das? Hat die Samtgemeinde etwas falsch gemacht? Nein. Das Versammlungsrecht ist im Gegensatz zu einer normalen Veranstaltung im Grundgesetz geschützt - und bei der Genehmigung einer Versammlung ist das Rathaus Himmelpforten nicht im Boot. Das übernimmt im Landkreis Stade - außerhalb von Stade, Buxtehude und Harsefeld - die Kreisverwaltung.
Nach der Absage-Ankündigung aus dem Himmelpfortener Rathaus zog ein AfD-Rechtsbeistand den Antrag zurück und stellte einen neuen mit dem Hinweis auf den Versammlungscharakter beim Kreis, der diesen genehmigte.
Anders als von der AfD in einer Pressemitteilung behauptet, wurde die Himmelpfortener Ablehnung also nicht vom landkreis einkassiert und das Verfahren ist korrekt abgelaufen. Da ist kein Platz für die Opferrolle.
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