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TZu-verschenken-Kisten im Kreis Stade: Nett gemeint oder Müllentsorgung?

Das ist doch noch gut: Auch in Steinkirchen gibt es Zu-verschenken-Kisten am Fußweg.

Das ist doch noch gut: Auch in Steinkirchen gibt es Zu-verschenken-Kisten am Fußweg. Foto: Feindt

Während sich die einen über kostenlose Bücher, CDs oder Geschirr freuen, ärgern sich andere über den vermeintlichen Müll. Sind die Zu-verschenken-Kisten im Kreis Stade überhaupt erlaubt?

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Von Anke Settekorn
Freitag, 26.12.2025, 08:00 Uhr

Landkreis. „Das ist doch noch gut - viel zu schade, um es wegzuwerfen“, denkt sich der eine oder andere, wenn er die Kiste mit aussortiertem Hausrat an den Wegesrand vor seinem Haus stellt. Was man selbst nicht mehr haben möchte, kann jemand anderes vielleicht noch gebrauchen - so die Hoffnung.

Welche Regeln gelten für die Zu-verschenken-Kisten im Kreis Stade?

Kisten gelten als Müll

„Grundsätzlich handelt es sich bei den Zu-verschenken-Kisten oder -Boxen um eine illegale Müllentsorgung“, sagt Stades Pressesprecher Stephan Voigt. Sofern es keine Beschwerden gebe und tatsächlich Brauchbares angeboten werde, drücke die Stadt jedoch ein Auge zu.

Allerdings sind bei der Hansestadt Stade durchaus bereits Beschwerden über diese Verschenke-Kisten eingegangen, wie Stades Pressesprecher sagt: „In sehr seltenen Einzelfällen wurden wir bisher darüber informiert, dass Personen Dinge in diesen Kisten angeboten haben, die eben nicht mehr brauchbar waren.“ Die Stadt forderte daraufhin die Eigentümer auf, diese Gegenstände zu entfernen. Das habe dann auch geklappt.

Kommen die Eigentümer der Aufforderung nicht nach oder kann die Zu-verschenken-Kiste keinem Besitzer zugeordnet werden, müssen laut Voigt die Kommunalen Betriebe Stade eingreifen. Dann müsse die Kiste samt Inhalt als Wildmüll entsorgt werden.

Obacht bei der Standortwahl

Es macht übrigens einen Unterschied, wo die Kiste aufgestellt wird: „Wenn Zu-verschenken-Kisten auf öffentlichem Grund (Gehwegen, Radwegen und so weiter) abgestellt werden, kann dies eine wilde Ablagerung auf öffentlichem Grund oder eine Sondernutzung darstellen, für die eigentlich eine Sondernutzungserlaubnis notwendig wäre“, sagt der Sprecher des Landkreises Stade, Daniel Beneke. Diese Sondernutzungserlaubnis kann vom zuständigen Straßenbaulastträger oder vom jeweiligen Ordnungsamt der Gemeinden, Samtgemeinden und Hansestädte erstellt werden. Befindet sich die Zu-verschenken-Box jedoch auf einem Privatgrundstück, fällt sie in die Zuständigkeit des Landkreises Stade.

Bis zu 100.000 Euro Bußgeld

Bußgelder verhängt die Untere Abfallbehörde. Und die können teuer werden: Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz könne ein Bußgeld bis zu 100.000 Euro ausgesprochen werden, wenn Abfälle nicht in die dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen gebracht werden, sagt Daniel Beneke. Allerdings sei dies in der Praxis bislang nicht vorgekommen.

Beschwerden über Zu-verschenken-Kisten seien der Behörde bis jetzt noch nicht gemeldet worden, dementsprechend wurden vom Landkreis auch keine Entsorgungen veranlasst, so Beneke.

Sozialkaufhaus und Kleiderkammern freuen sich über Spenden

Der Kreissprecher hat noch einen Tipp für alle, die ihrem Hausrat ein zweites Leben ermöglichen möchten: „Wenn aussortierte Dinge nicht auf dem Müll landen sollen, gibt es auch noch andere Möglichkeiten, wie Bücherschränke, Sozialkaufhäuser, Kleiderkammern oder Flohmärkte.“

Über Sachspenden wie Haushaltstextilien, Geschirr, Gläser, Kristall, Spielzeug, Bücher, Elektroartikel, CDs, Bilder, Schmuck freut sich zum Beispiel das Kaufhaus mit Herz in Buxtehude (https://www.kaufhaus-mit-herz.de). In Stade wurde das Kaufhaus mit Herz im Mai 2024 geschlossen.

Das DRK betreibt Kleiderkammern in Buxtehude, Drochtersen, Fredenbeck, Harsefeld, Himmelpforten, Horneburg, Jork, Oldendorf und Stade, die gut erhaltene Kleidung und Schuhe annehmen. Weitere Informationen zu den Öffnungszeiten gibt es unter https://mehr-als-blaulicht.de/ehrenamt/kleiderkammer/uebersicht-der-kleiderkammern.

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Na, wer braucht das Europarecht? Die gut gemeinte Zu-verschenken-Kiste ist streng genommen eine illegale Entsorgung.

Na, wer braucht das Europarecht? Die gut gemeinte Zu-verschenken-Kiste ist streng genommen eine illegale Entsorgung. Foto: Peter Kneffel/dpa/dpa-tmn

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