Bewährungsstrafe wegen Fälschung von Corona-Impfnachweisen
Im Prozess um den Verkauf gefälschter Corona-Impfnachweise ist der geständige Angeklagte am Dienstag zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das teilte ein Sprecher des Landgerichts Oldenburg auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Bestraft wurde der Angeklagte, der vor Prozessbeginn 33 Jahre alt war, wegen mehr als 80 Fällen der Urkundenfälschung im besonders schweren Fall. Er muss außerdem eine Geldstrafe von 210 Tagessätzen je 25 Euro zahlen. 15.000 Euro, die er mit dem Verkauf verdient haben soll, werden zudem eingezogen. Die Staatsanwaltschaft hatte nach Angaben des Gerichts unter anderem eine Freiheitsstrafe von drei Jahren gefordert, die Verteidigung eine Bewährungs- und Geldstrafe.