Senat streckt vor
Im Dienst vorsätzlich verletzte Beamte erhalten in Hamburg ihr Schmerzensgeld künftig von der Stadt, wenn der Täter zahlungsunfähig ist. Eine entsprechende Änderung des Hamburgischen Beamtengesetzes wurde am Dienstag nach einem Ersuchen der Bürgerschaft vom rot-grünen Senat beschlossen, wie die Senatskanzlei mitteilte. Mit der Neuregelung sollen insbesondere Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr besser unterstützt werden.