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Informationen zum neuen Pflegegesetz

Durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz wird es ab 1. Januar 2017 anstelle der drei Pflegestufen fünf Pflegegrade geben. Bei der Begutachtung werden die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten der Menschen in sechs verschiedenen Bereichen beurteilt. Zudem bringt die Gesetzesänderung noch eine Reihe von Leistungserweiterungen und Veränderungen bei der Beratung, Begutachtung und Leistungsgewährung. Was das konkret für die Leistungsempfänger bedeutet, darum geht es in einem Vortrag in der Beratungsstelle der Lebenshilfe Buxtehude am Mittwoch, 14. September, ab 19 Uhr in der Kindertagesstätte Orchideenstraße. Themen sind:

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