Beschwerde um Unterkunft eingelegt
Nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg gegen den Bau einer Flüchtlingsunterkunft will die Stadt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. „Das Gericht bewertet den Anspruch der Anwohner auf Gebietserhaltung sehr hoch und berücksichtigt die Aufgabe der Stadt, Flüchtlinge unterzubringen, in keiner Weise“ erklärte der Leiter des Zentralen Koordinierungsstabs Flüchtlinge, Anselm Sprandel, am Dienstag. „Diese Interpretation wollen und müssen wir vom Oberverwaltungsgericht überprüfen lassen.“