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Gericht spricht Angeklagten frei

Im Prozess um den Angriff eines Afghanen auf einen christlichen Iraner in einer Hamburger Flüchtlingsunterkunft hat das Landgericht den Angeklagten freigesprochen. Es gebe Anhaltspunkte dafür, dass es Notwehr gewesen sein könnte, begründete die Vorsitzende der Jugendkammer, Anne Meier-Göring am Donnerstag ihr Urteil. Der etwa 19 Jahre alte Afghane habe keine Tötungsabsicht gehabt. In der Anklage hieß es zu Beginn, der Angeklagte habe den Iraner angegriffen, weil der zum Christentum konvertiert sei. Dies habe sich nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft jedoch nicht bestätigt. Sie hatte zuvor eine Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung gefordert. Der Verteidiger hatte in seinem Plädoyer an dem vorherigen Prozesstag Freispruch gefordert.

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