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Auffahrunfall: Motorradfahrer aus Buxtehude verletzt sich bei Sturz

Ein Motorradfahrer aus Buxtehude verletzte sich nach einem Sturz im Stader Nachbarkreis. (Symbolbild)

Ein Motorradfahrer aus Buxtehude verletzte sich nach einem Sturz im Stader Nachbarkreis. (Symbolbild) Foto: Judith Michaelis/dpa-tmn

Ein 73-jähriger Motorradfahrer aus Neu Wulmstorf wollte im Stader Nachbarkreis nur die Vorfahrtsregel beachten. Ein 56-jähriger Buxtehuder übersieht das - es kommt zum Sturz.

Von Redaktion Sonntag, 10.08.2025, 12:48 Uhr

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Geestland. Am Samstagvormittag, gegen 10.45 Uhr, kam es zu einem Verkehrsunfall mit einem 56-jährigen Buxtehuder in Lintig. Wie die Polizeiinspektion Cuxhaven berichtet, hatte ein 73-Jähriger aus Neu Wulmstorf mit seinem Motorrad an der Einmündung Hüttenstraße zur Landesstraße 116 gehalten, um dem Querverkehr Vorfahrt zu gewähren.

Der 56-jährige Motorradfahrer aus Buxtehude habe die Situation zu spät erkannt und sei mit seinem Krad mit geringer Geschwindigkeit gegen den Wartenden geprallt. Beide seien dadurch umgefallen.

Bei dem Sturz seien beide Beteiligten verletzt worden. Der 56-jährige Buxtehuder sei anschließend in einem nahegelegenen Krankenhaus behandelt worden. Es entstand geringer Sachschaden an beiden Motorrädern.

Krad-Fahrer stürzt ohne Fremdeinwirkung - schwer verletzt

Am Samstagabend, gegen 19.35 Uhr, ereignete sich ein weiterer Verkehrsunfall in Midlum. Ein 22-Jähriger sei ersten Ermittlungen zufolge mit einem Krad ohne Fremdeinwirkung von der Fahrbahn abgekommen, teilte die Polizei mit.

Anschließend sei er auf die Fahrbahn gestürzt. Er habe sich dabei schwer verletzt und musste in einem nahegelegenen Krankenhaus weiterbehandelt werden. Vor Ort sei zunächst von lebensgefährlichen Verletzungen ausgegangen worden.

Ermittlungen ergaben außerdem, dass der Cuxhavener nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügt habe. Entsprechend sei ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis eingeleitet worden. Auch der Halter habe sich wegen des Überlassens des Krads an den Verunfallten strafrechtlich zu verantworten.

Die Polizei schätzt den an dem Krad entstandenen Sachschaden auf rund 12.000 Euro. (tom/pm)

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