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Rotenburger verliert Portemonnaie mit mehr als 1000 Euro im Zug - und hat Glück

Ein Mann aus dem Kreis Rotenburg verliert in einem ICE seine Geldbörse mit mehr als 1000 Euro. Dank einer aufmerksamen Bahnmitarbeiterin bekommt er das Geld wieder (Symbolbild).

Ein Mann aus dem Kreis Rotenburg verliert in einem ICE seine Geldbörse mit mehr als 1000 Euro. Dank einer aufmerksamen Bahnmitarbeiterin bekommt er das Geld wieder (Symbolbild). Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Illustration

Diese Nacht hat sich ein 30 Jahre alter Mann aus dem Stader Nachbarkreis wohl anders vorgestellt. Um kurz nach Mitternacht muss er zur Bundespolizeiwache nach Hamburg-Altona fahren. Dort gibt es ein Happy End.

Von Redaktion Sonntag, 10.03.2024, 05:50 Uhr

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Hamburg/Rotenburg. Eine Mitarbeiterin der Deutschen Bahn hat in einem ICE eine Geldbörse mit mehr als 1000 Euro gefunden und bei der Bundespolizei abgegeben. Das Portemonnaie sei ihr kurz nach Mitternacht auf der Fahrt zwischen Hamburg-Hauptbahnhof und Hamburg-Altona aufgefallen, wie die Bundespolizei am Sonnabend mitteilte.

Im Portemonnaie waren auch noch persönliche Dokumente sowie der Führerschein und die EC-Karte des Besitzers - eines 30-Jährigen aus dem Landkreis Rotenburg bei Hamburg.

30-Jähriger rast zur Polizeiwache nach Hamburg

Der Mann holte sich sein Portemonnaie keine eineinhalb Stunden später in Altona auf der Wache ab. „Wir haben auch noch keinen Menschen gesehen, der so schnell zur Wache gekommen ist“, sagte ein Sprecher der Bundespolizei.

„Der war wirklich sehr glücklich.“ Der Rotenburger hatte seinen Verlust zuvor bereits bei der Bundespolizei in Hamburg telefonisch gemeldet. Wo genau die Bahnmitarbeiterin die Geldbörse gefunden hatte und warum der Mann so viel Bargeld bei sich trug, war zunächst unklar.

Was tun, wenn Wertsachen verloren gehen?

In einem Moment der Unachtsamkeit passiert es: Das Handy oder Portemonnaie bleibt im Café liegen. Oder haben etwa Diebe zugegriffen? Wer eine solche oder ähnliche Situation erlebt, gerät erst einmal in helle Aufregung.

Wichtig: Je schneller Betroffene handeln, desto besser können sie womöglich finanzielle Schäden verhindern. Was in verschiedenen Verlustfällen zu tun ist:

1. Wenn man das komplette Portemonnaie verliert

Oft stecken in einem Portemonnaie nicht nur Geldscheine und Münzen, sondern auch Bankkarten und Ausweisdokumente. Lassen Sie über die Sperrnummer 116 116 (aus dem Ausland entweder über die Nummer 0049 116 116 oder über 0049 30 40504050) Ihre Bank- und Kreditkarten sperren.

„Informieren Sie außerdem die Polizei über den Verlust“, rät der Berliner Rechtsanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Marko Huth. Setzen Sie zusätzlich die Bank oder das Kreditinstitut von dem Verlust oder Diebstahl in Kenntnis. Nehmen Sie Kontakt mit dem örtlichen Fundbüro auf - mit etwas Glück landet dort Ihr Portemonnaie.

Befand sich in der Geldbörse etwa auch der Personalausweis, dann sollte man dessen Online-Funktion sperren lassen - und zwar ebenfalls über die Sperrnummer 116 116. „Der Verlust des Personalausweises ist auch der Polizei vor Ort sowie dem Bürgeramt zu Hause umgehend zu melden“, sagt Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland in Kehl.

Zudem sollten Sie Unternehmen, Vereine oder Clubs, von denen Sie eine Mitgliedskarte besitzen, über deren Verlust informieren. „Gerade, wenn man im Urlaub ist, bietet es sich an, im Vorfeld sämtliche wichtige Telefonnummern für den Fall der Fälle auf einen Zettel zu schreiben und mit sich zu führen, aber natürlich nicht im Portemonnaie“, so Wojtal.

2. Wenn das Handy weg ist

Wer sein Smartphone vermisst, kann es oft über andere Handys oder Computer orten. „Dafür muss allerdings in den Geräteeinstellungen des Smartphones die Standortsuche aktiviert sein“, erklärt Karolina Wojtal. Ist es nicht möglich, das verlorene Handy zu orten oder hat es ein Dieb mitgenommen, sollten Sie schnell die SIM-Karte sperren lassen. Das funktioniert entweder über die allgemeine Sperrnummer 116 116 oder direkt beim Mobilfunkanbieter. Erstatten Sie außerdem Anzeige bei der Polizei.

Wichtig ist, dass Sie sich generell alle Daten zu Ihrem Smartphone zu Hause etwa auf einem Zettel vermerken. Konkret sind das die Mobilfunknummer, die genaue Modellbezeichnung, die SIM-Kartennummer sowie die IMEI Nummer (International Mobile Station Equipment Identity). Die IMEI ist eine 15-stellige Nummer. Um sie abzurufen, wählen Sie auf der Telefontastatur *#06#.

„Sichern Sie Ihr Handy immer durch eine PIN und archivieren Sie Ihre Fotos auf einem externen Speichermedium“, empfiehlt Marko Huth. So können Sie Ihre Daten im Notfall ohne Verluste vom gestohlenen Handy löschen.

3. Wenn ein Ausweisdokument im Ausland abhandenkommt

Betroffene müssen, nachdem sie die Online-Funktion des Ausweises haben sperren lassen, zur Polizeiwache vor Ort gehen. Mit einer Kopie der Anzeige kontaktieren sie dann eine deutsche Auslandsvertretung - Botschaft oder Konsulat - im jeweiligen Land. Dort gibt es dann ein Ersatzdokument für die Ausreise. Zu Hause sind dann beim zuständigen Bürgeramt neue Ausweise zu beantragen.

Die Antragstellung für ein Ersatzdokument bei der Botschaft oder beim Konsulat lässt sich vereinfachen, wenn man rechtzeitig Vorsorge trifft. Das geht so: Einen Scan von den Ausweisen anfertigen und sich selbst mailen. „Diesen Scan dann etwa via Smartphone in der Auslandsvertretung zeigen, so sind alle wichtigen Infos auf einen Blick ersichtlich“, sagt Wojtal.

4. Wenn man den Führerschein verliert

Wer seinen Führerschein verloren hat, sollte das bei der Polizei melden, eine „Erklärung über den Verlust des Führerscheins“ abgeben und danach beim zuständigen Bürgeramt eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Nötig sind ein gültiges Ausweisdokument und ein biometrisches Foto. Es entstehen Kosten für den vorläufigen Führerschein und den Ersatzführerschein. Wichtig: „Ohne Führerschein dürfen Sie keinesfalls Auto fahren“, sagt Rechtsanwalt Huth.

5. Wenn der Haustür- oder Autoschlüssel weg ist

Wenn der Haustürschlüssel weg ist, gilt es, die Gebäude- und die private Haftpflichtversicherung, falls vorhanden, zu informieren. Eine private Haftpflichtversicherung kommt etwa für den Einbau einer neuen Schließanlage auf, sofern das Abhandenkommen fremder Schlüssel explizit mitversichert ist. Klingt komisch ist aber so.

„Bin ich Mieter, ist der Schlüssel zu meiner Wohnung fremd für mich, da er dem Vermieter gehört“, so Wojtal. Verliert man den Schlüssel zur eigenen Immobilie, zahlt die private Haftpflichtversicherung oftmals nicht. Gegebenenfalls übernimmt das dann eine Hausratversicherung.

Geht der private Haustürschlüssel gemeinsam mit dem Personalausweis oder anderen Dokumenten verloren und sind dadurch Rückschlüsse auf die Anschrift der Mietwohnung möglich, müssen Sie Verlust oder Diebstahl auch der Polizei anzeigen. Auch der Vermieter ist zu informieren.

Diejenigen, die den Autoschlüssel verlieren, melden dies am besten der Polizei, der Kasko-Versicherung und dem Händler oder Hersteller - und zwar auch dann, wenn noch ein weiterer Schlüssel vorhanden ist. Hierüber bekommen Sie Hilfe bei der Beschaffung eines Ersatzes; das geht auch über einen eventuell vorhandenen Auto-Schutzbrief.

6. Wenn die Krankenversicherungskarte abhandenkommt

Informieren Sie umgehend Ihre Krankenkasse und beantragen Sie dort eine neue Karte. Das geht online, persönlich oder telefonisch. Dazu sollte man seine Versichertennummer griffbereit haben. „Wer dringend zum Arzt muss, kann die Karte innerhalb von etwa zehn Tagen nachreichen und wird auch ohne Karte behandelt“, erklärt Huth.

Sollte die neue Karte nicht rechtzeitig eintreffen, bekommt der Patient oder die Patientin die Kosten in Rechnung gestellt. Legt er oder sie anschließend die neue Karte vor, erhält er oder sie die Summe wieder zurück. Mit einer gestohlenen Krankenversicherungskarte kann ein Dieb übrigens nicht viel anfangen. Schließlich ist sie durch das Foto personalisiert. (mit dpa)

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