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GDL-Streik

Erstattung von Bahntickets nach Streik: Verbraucherzentrale warnt vor Onlinedienstleistern

Erstattungen für Bahnverspätungen oder Zugausfälle sollten direkt auf der offiziellen Bahn-Website beantragt werden, um Kosten durch externe Dienstleister zu vermeiden.

Erstattungen für Bahnverspätungen oder Zugausfälle sollten direkt auf der offiziellen Bahn-Website beantragt werden, um Kosten durch externe Dienstleister zu vermeiden. Foto: Marijan Murat/dpa/dpa-tmn

Nach Verspätung oder Zugausfall gibt es häufig Geld von der Bahn zurück. Doch Verbraucherschützer warnen vor kostenpflichtigen Hilfsangeboten im Netz. Einfacher geht‘s bei der Bahn selbst.

Von dpa Montag, 29.01.2024, 13:15 Uhr

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Achtung bei Online-Anträgen zu Erstattungen bei der Deutschen Bahn (DB): Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor kostenpflichtigen Antragsservices im Netz, die stark an die Website der DB erinnern sollen. „Die Seiten sind ähnlich aufgebaut wie die kostenfreien Internetseiten für die entsprechende Dienstleistung“, so Beate Landgraf, Rechtsberaterin bei der Verbraucherzentrale.

Das Problem: Für den Antrag über diese nachempfundenen Seiten werde schnell ein Drittel des Erstattungsbetrages als Honorar einbehalten.

Besser ist es, man stellt den Antrag selber

Dabei ist der einfachste und vor allem kostenlose Weg zur Rückerstattung entstandener Kosten bei Verspätungen oder Zugausfällen die Bahn-Website „bahn.de“. Über das Kundenkonto können hier für gebuchte Reisen mögliche Erstattungen in die Wege geleitet werden. Wer über die App DB Navigator (Android/iOS) gebucht hat, kann seine Fahrgastrechte gleich darüber in Anspruch nehmen.

Zugreisende ohne Kundenkonto müssen das Fahrgastrechte-Formular ausfüllen und einschicken. Das gibt es im Zug oder Reisezentrum oder online zum Herunterladen.

Kostenpflichtigen Services nicht auf den Leim gehen

Die Verbraucherzentrale warnt: Nicht alle Kundinnen und Kunden landeten auf der Suche nach dem Online-Formular zur Erstattung direkt bei der DB, sondern mitunter auf den anderen Seiten. „Die Seiten sind oft intransparent und man erkennt nicht oder zu spät, dass es sich um eine kostenpflichtige Leistung handelt“, so Landgraf. Die Expertin empfiehlt, die Seiten komplett anzuschauen und im Impressum zu prüfen, welcher Anbieter dahintersteckt.

Regulärer Fahrplan nach Streik-Ende bei der Bahn wieder angelaufen

Der Bahn-Fernverkehr in Deutschland läuft nach dem vorzeitigen Ende des Streiks der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) am Montag wieder weitgehend nach dem gewohnten Fahrplan. Im Regional- und S-Bahn-Verkehr mussten sich Fahrgästen den ganzen Montag über hingegen noch auf Einschränkungen unterschiedlichen Ausmaßes einstellen, sagte eine Bahnsprecherin am Montagmorgen. „Bereits gekaufte Tickets sind auch zu einem späteren Zeitpunkt noch gültig“, hieß es.

Eigentlich sollte der Ausstand noch bis Montagabend andauern. Bahn und GDL hatten am Wochenende aber überraschend weitere Verhandlungen und das vorzeitige Ende des Arbeitskampfes angekündigt.

Streikpause im Februar

Für Fahrgäste bedeutet das für die nächsten Wochen zumindest ein vorläufiges Ende der streikbedingten Ungewissheit auf der Schiene. Bis einschließlich 3. März soll es keine weiteren Arbeitskämpfe der GDL geben.

Am 5. Februar wollen beide Seiten wieder zu Gesprächen zusammenkommen. Die GDL hatte die Verhandlungen Ende November nach der zweiten Gesprächsrunde für gescheitert erklärt. Mit jeweils zwei Warnstreiks und zwei Streiks legte sie seither insgesamt vier Mal den Fern-, Regional- und Güterverkehr in weiten Teilen lahm.

Bei den anstehenden Verhandlungen soll unter anderem über Modelle zur Arbeitszeitverkürzung gesprochen werden. Die Bahn hat sich zudem bereiterklärt, über eine Entgelterhöhung per Festbetrag zu reden. Bisher hatte sich der bundeseigene Konzern stets für prozentuale Erhöhungen ausgesprochen. Festbeträge helfen in der Regel vor allem den unteren Einkommensgruppen und werden daher von Gewerkschaften oft bevorzugt ausgehandelt.

GDL möchte Arbeitszeit für Schichtarbeiter verringern

Die GDL fordert unter anderem 555 Euro mehr pro Monat sowie eine Inflationsausgleichsprämie bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Bereits fest vereinbart wurde die Zahlung von 1500 Euro steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie im März.

Das aktuelle Angebot der Bahn sieht 4,8 Prozent mehr Geld für die Beschäftigten ab August und weitere 5 Prozent mehr ab April 2025 vor. Ab Januar 2026 können Lokführer und Zugbegleiter diesem Angebot zufolge dann zwischen einer weiteren Entgelterhöhung um 2,7 Prozent oder einer Stunde weniger Arbeit pro Woche entscheiden.

Als Knackpunkt der Verhandlungen gilt allerdings die Forderung der Gewerkschaft nach einer Absenkung der Arbeitszeit für Schichtarbeiter von derzeit 38 auf 35 Wochenstunden bei gleichbleibenden Löhnen und Gehältern. Die Bahn hatte bisher lediglich ein Wahlmodell ins Spiel gebracht, das eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit um eine Stunde ohne finanzielle Einbußen vorsah. Wer sich dagegen entscheidet, soll 2,7 Prozent mehr Geld bekommen. (dpa)

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