TFacebook-Post schürt Hass: Buxtehuder Gericht verwarnt 62-Jährigen
Vor dem Amtsgericht Buxtehude musste sich ein 62-Jähriger wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung verantworten. Foto: Sulzyc
Ein 62-Jähriger verbreitet auf Facebook eine fremdenfeindliche Karikatur. Was den Angeklagten mit tadellosem Lebenslauf dazu motiviert hat.
Buxtehude. Der Mann hatte auf seinem Facebook-Account ein Bild veröffentlicht, das mehrere Ethnien verächtlich macht und zu Hass aufstachelt. Deshalb musste er sich am Dienstag vor dem Amtsgericht Buxtehude wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung verantworten.
Der Angeklagte hatte am 5. Juli um 5.45 Uhr einen sogenannten Feed geteilt. Facebook-Feeds zeigen Fotos und andere Inhalte von Freunden oder auch von öffentlichen Gruppen, mit denen der Nutzer nicht befreundet ist.
Diese Karikatur hat der Angeklagte verbreitet
Das geteilte Bild beschrieb der Staatsanwalt so: Eine Person mit erhobenem Messer stehe vor einer vor ihr knienden Person. Der stehenden Person seien Länderfahnen der Türkei, von Afghanistan, Syrien und Marokko zugeordnet. Die Person auf den Knien sei mit der deutschen Fahne versehen. Ob es eine Anzeige gab oder wie es überhaupt zur Anklage kam, wurde im Prozess nicht erwähnt.
In seiner Aussage erklärte der 62 Jahre alte Angeklagte, er habe die Länderflaggen auf dem Bild nicht wahrgenommen. „Ich wollte niemanden aufhetzen zu irgendetwas“, sagte er. Der Mann arbeitet als technischer Angestellter, lebt auf der Stader Geest, ist verheiratet und nicht vorbestraft.
50 bis 60 Freunde hat der Angeklagte nach eigenen Angaben auf Facebook. Rückmeldungen auf seinen Post habe er keine erhalten, antwortete er auf Nachfrage der Vorsitzenden Richterin.
Reaktion auf Medienberichte
An dem Morgen habe er das Bild aus der Emotion heraus geteilt, erklärte der Angeklagte. Er habe damit auf Medienberichte über Messerattacken in Berlin, Trittau und Hamburg reagiert. Die hätten ihn traurig gemacht.
Ob er aus den Medienberichten wisse, wer die Messerangriffe verübt habe, wollte die Vorsitzende Richterin von dem Angeklagten wissen. Ob es Migranten oder Deutsche gewesen seien. „Weil nicht Deutsche gesagt wurde, denkt man sich seinen Teil“, antwortete der Mann.
Der Straftatbestand der Volksverhetzung sei nicht jedem bekannt, sagte sein Rechtsanwalt. Er bedürfe der Erklärungen. Das über seinen Mandanten hereingebrochene Gerichtsverfahren sei Strafe genug. Der 62-Jährige habe einen tadellosen Lebenslauf.
6000 Euro Geldstrafe droht
Zweifel, ob der Angeklagte wirklich selbstkritisch über sein Handeln nachgedacht habe, äußerte der Staatsanwalt. Er verlangt, ein Zeichen zu setzen gegen das Verbreiten der Karikatur.
Letztendlich verwarnte das Amtsgericht Buxtehude den 62-Jährigen mit Strafvorbehalt wegen Volksverhetzung. Sollte der Mann gegen Bewährungsauflagen verstoßen, muss er 6000 Euro Geldstrafe bezahlen. Die Bewährungszeit: zwei Jahre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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