TVersuchter Mord? Staatsanwältin fordert viereinhalb Jahre Haft für Fredenbeckerin
Verärgert über Kündigung? Eine Angestellte soll laut Anklage eine Gasflasche in einem Transporter aufgedreht haben. Foto: Roberto Pfeil/dpa
Die Staatsanwaltschaft will die Angeklagte hinter Gittern sehen. Im Gasflaschen-Prozess am Landgericht Stade steht ein schwerer Vorwurf im Raum: versuchter Mord.
Agathenburg. Staatsanwältin Rieke Jobmann ist überzeugt, dass eine 40-Jährige aus Fredenbeck den Tod ihrer Kollegen und Arbeitgeberin billigend in Kauf genommen hätte. In ihrem Plädoyer sprach Jobmann am fünften Verhandlungstag im Gasflaschen-Prozess im Stader Landgericht von Tötungsvorsatz.
Experte: Das Gas-Luft-Gemisch war explosionsfähig
Aus Verärgerung über eine Schlechtwetterkündigung habe die Fredenbeckerin am 2. Dezember 2024 im Transporter der Fassadenreinigungsfirma das Ventil einer Propangasflasche geöffnet und den Brenner aufgedreht.
Die 40-Jährige habe eine Sprengstoffexplosion herbeiführen wollen. Die Staatsanwältin spricht von versuchtem Mord, und sieht mit Heimtücke ein Mordmerkmal des Strafgesetzbuches erfüllt. Sie habe sich die Arg- und Wehrlosigkeit ihres rauchenden Kollegen zunutze machen wollen.
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Im Zuge der Beweiserhebung habe sich gezeigt, dass das Gas-Luft-Gemisch in dem am Abend vor dem Firmengebäude in Agathenburg abgestellten Sprinter explosionsfähig gewesen sei, unterstrich Jobmann. Die Staatsanwältin verwies auf die Aussagen des Brand- und Explosionsgutachters Dr. Reimar Münnekhoff. Der Angeklagten sei laut Jobmann bewusst gewesen, dass sie durch ihr Handeln einen Menschen hätte töten können.
Ihre Aussage, dass sie aufgrund ihres Rheumas die Propangasflasche im Sprinter mit einer Hand nicht hätte aufdrehen können, „wirkt nicht überzeugend“. Schließlich habe die Fassadenreinigerin in Bremen auf der Baustelle mit diesem Brenner gearbeitet.
Staatsanwältin spricht von versuchtem Mord
Für die Staatsanwältin „wirken die Zeugen glaubhaft“. Demnach sei die Frau verärgert über ihre Kündigung gewesen. Keine andere Person sei an dem Fahrzeug gewesen. Sie habe ihre Sachen aus dem Transporter geholt. Dass das Gas bereits während der Rückfahrt von Bremen nach Agathenburg im Sprinter aus der Flasche ausgeströmt sein kann, hielt die Vertreterin der Anklage für wenig wahrscheinlich. Dann hätte auch die 40-Jährige den Geruch wahrgenommen, als sie ihre Tasche und ihr Radio aus dem Laderaum holte.
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Zeugen hätten bestätigt, dass sie die Flaschen noch auf der Baustelle kontrolliert hätten. Hinzu komme, dass dem von Natur aus farb- und geruchlosen Propangas ein intensiver Warngeruch beigemischt werde. Dieser werde laut Gutachter bei geringsten Konzentrationen wahrgenommen. Das Gas müsse in den eineinhalb Stunden nach der Kündigung ausgetreten sein.
Die Staatsanwältin ging in ihrem Plädoyer von einer spontanen, aber bewussten Handlung aus. Bei Mord sehe das Gesetz eigentlich eine lebenslange Freiheitsstrafe vor. Bei der Strafzumessung gibt es allerdings Milderungsgründe - wie fehlende Vorstrafen oder Nähe zum Taterfolg.
Es kam letztlich nicht zur Explosion. Unter dem Strich forderte die Staatsanwältin eine Strafe von vier Jahren und sechs Monaten - für versuchten Mord durch Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion.
Gutachterin attestiert Schuldfähigkeit
Zuvor hatte Gutachterin Dr. Anja Lavička, Fachärztin für Psychiatrie, die intellektuelle Unrechtseinsicht und Schuldfähigkeit der Angeklagten bescheinigt. Anhaltspunkte für einen Affektdurchbruch - eine plötzliche, unkontrollierte Handlung infolge von Wut und Kränkung - sah Lavička nicht.
Der Prozess wird am Montag, 23. Februar, 9.15 Uhr, fortgesetzt. Ein Urteil könnte fallen. Die 3. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Marc-Sebastian Hase betonte in einem Hinweis an die Beteiligten, dass der Mordvorwurf für sie nicht in drei, sondern allein im Fall des 34-jährigen Kollegen in Betracht kommen könnte. Die Angeklagte bestreitet den Tatvorwurf. Bis zum rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
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