T„Pandemie befeuert“: Staatsanwalt fordert Haftstrafe für Ex-Polizistin

Mit ihren gefälschten Impfausweisen soll die Angeklagte einige Tausend Euro verdient haben. (Symbolbild) Foto: Stefan Puchner/dpa
Muss die Ex-Polizistin, die Corona-Zertifikate gefälscht haben soll, ins Gefängnis? Der Staatsanwalt hielt am Dienstag sein Plädoyer und forderte eine jahrelange Haftstrafe.
Stade. Im Prozess wegen gefälschter Corona-Impfausweise hat der Staatsanwalt für die angeklagte Ex-Polizistin eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren gefordert. Damit müsste die 34-Jährige ins Gefängnis, denn eine Bewährungsstrafe ist bei der Strafhöhe nicht mehr möglich.
Dass die Angeklagte nicht vorbestraft ist, wertete Staatsanwalt Dr. Lahmann zugunsten der ehemaligen Polizeibeamtin der Polizeiinspektion Stade.
Mehr aber auch nicht. Als Polizeibeamtin – wenn auch noch in der Probezeit – habe sie eine Vorbildfunktion, was das Einhalten von Regeln betrifft, hielt der Staatsanwalt der Angeklagten vor. Doch sie selbst habe sich nicht an Regeln gehalten, obwohl sie als Ordnungshüterin andere zur Einhaltung von Recht und Gesetz habe anhalten müssen.
Bewertung der Corona-Zeit spaltet Bürger noch heute
Genau diese besondere Konstellation ließ die Prozessbeteiligten in einem Vorgespräch davon ausgehen, dass das Interesse von Öffentlichkeit und Presse am Prozess vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Stade groß sein werde. Zumal sich die Corona-Zeit derzeit in der Aufarbeitung befindet und in der Bewertung die Bürger immer noch spaltet.
Die nun angeklagte Ex-Polizistin war sich 2021/2022 hingegen sicher, dass sie den ganzen Corona-Test- und -Impfkram nicht mitmachen werde. Dazu legte sie bei ihrem Arbeitgeber Bescheinigungen über Testungen vor, die sie nie gemacht hatte. Zudem schaffte sie sich ein Arsenal an Werkzeugen an, um Impfausweise fälschen zu können. In Chats rühmte sie sich damit, richtig gute Fälschungen abliefern zu können.
Polizisten sollen sich auf gefälschte Zertifikate eingelassen haben
Was die Sache schlimmer machte, obwohl das nur am Rande des Prozesses immer wieder anklang: Mindestens vier Kollegen und Kolleginnen der Polizeiinspektion sollen sich auf Fälschungen aus der Werkstatt der Angeklagten eingelassen haben. Dass sie alle als Zeugen geladen waren, aber mit der Begründung nicht erschienen, sich nicht selbst belasten zu müssen, deutet auf laufende Verfahren hin. Und diente dem Staatsanwalt als ein weiteres Indiz für eine Täterschaft der Angeklagten.
Mit dem Verkauf von gefälschten Impfausweisen nahm die Ex-Polizistin über die Monate lediglich einige Tausend Euro ein. Daher geht der Staatsanwalt davon aus, dass bei der Angeklagten die ideologische Überzeugung im Vordergrund ihres Handelns stand. Dass sie damit die Corona-Pandemie und die Ausbreitung des Virus damals befeuert habe, quittiert die 34-Jährige von der Anklagebank aus mit einem Lachen.
Ob ihr das am letzten Verhandlungstag noch vergehen wird oder ob sie angesichts der Forderung von zweieinhalb Jahren Haft mit einem blauen Auge davonkommen wird, zeigt sich, wenn die Richter urteilen. Für den nächsten Verhandlungstag – Donnerstag, 28. November – stehen die Plädoyers der Verteidiger und die Urteilsverkündung auf dem Terminplan.