TCodewort „Bier“: Stader Vater soll Sohn als Drogendealer eingespannt haben
Auch synthetische Drogen soll der 43-jährige Stader - vermittelt durch seinen Sohn - an Minderjährige verkauft haben. Foto: Arne Dedert/dpa
Plötzlich stand die Kripo vor der Tür. Die vermuteten Drogen fand sie in der Wohnung eines 43-jährigen Staders nicht. Dafür aber Schniefröhrchen, leere Marihuana-Tupperdosen – und mehrere Minderjährige.
Stade. Der 43-jährige Stader auf der Anklagebank wirkt sportlich, gepflegt - wie ein netter junger Papa von nebenan. Ihm wird allerdings vorgeworfen, über Monate, womöglich Jahre, mit Cannabis, Kokain und synthetischen Drogen gehandelt und sie auch an Minderjährige verkauft zu haben.
Seinen 15-jährigen Sohn soll er zum Drogenkonsum ermuntert und später benutzt haben, um an minderjährige Kunden zu kommen - darunter auch Mädchen, die erst 13 und 14 Jahre alt waren.
Polizei durchsuchte Wohnung des Angeklagten
Das gab der Sohn selbst bei einer polizeilichen Vernehmung zu Protokoll. Sein Vater habe ihn demnach nicht nur zum Drogenkonsum ermuntert, sondern später auch als Drogenkurier und zur Kundenwerbung bei Jugendlichen aus seinem Umfeld eingespannt. Ob die Vorwürfe, die Taten in Stade und Hechthausen betreffen, stimmen, darum geht es aktuell vor der 2. Großen Strafkammer des Stader Landgerichts unter Vorsitz von Richter Dr. Zazoff.
Im Mittelpunkt stand am dritten Prozesstag die Zeugenaussage eines Stader Kripobeamten. Er hatte am Montag, 26. Februar 2024, die Durchsuchung der Wohnung des 43-Jährigen in Stade geleitet. Wie der Kriminaloberkommissar berichtete, hörte die Polizei zu dem Zeitpunkt schon länger das Handy des Angeklagten ab. Dabei habe sich der Verdacht des Drogenhandels erhärtet.
Es gab ein Codewort für illegale Drogen
„Ich brauche heute zwei Flaschen Bier“: So habe eine typische verklausulierte Bestellung illegaler Drogen gelautet. Ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss habe schon seit einem Monat vorgelegen. Dann habe die Kripo erfahren, dass der Vermieter dem 43-jährigen Stader gekündigt hatte - offenbar, weil es in seiner Wohnung öfter laut zuging. An besagtem Tag war er schon auf der Suche nach einem Fahrzeug für den Möbeltransport. Darum sei die Polizei unter Zeitdruck gewesen und noch am gleichen Abend aktiv geworden.
Landgericht Stade
T Bewaffneter Drogenhandel: Zerrüttetes Leben des Angeklagten in Stade im Blick
Wie der Kriminaloberkommissar berichtete, rückten sechs Beamte an. Auf ihr Klopfen öffnete der angeklagte 43-Jährige die Tür. In seiner Zwei-Zimmer-Wohnung fanden sie außer ihm sechs Personen vor: ein 14-jähriges Mädchen, eine 16- und eine 17-Jährige, die anderen Personen „etwas älter“. Einer von ihnen, Geburtsjahr 2003, sei in der Wohnung ständig ein- und ausgegangen, habe möglicherweise dort gewohnt.
Razzia: Was die Beamten entdeckt haben
Dass sich die Polizisten von 20.45 Uhr bis 22.50 Uhr in der Wohnung aufhielten, sorgte für Nachfragen des Pflichtverteidigers Lars Zimmermann. „Wir wollten erst dafür sorgen, dass die Minderjährigen an ihre Eltern übergeben wurden“, erklärte der Einsatzleiter. Als das erledigt war, hätten sie die Wohnung nach Betäubungsmitteln durchsucht, vor allem Küche und Kühlschrank.
Sie entdeckten keine, dafür laut dem Polizeibeamten aber „Marihuana-Geruch“, „Tupperdosen mit grünen Anhaftungen, wohl von Marihuana“, „Schniefröhrchen mit weißen Anhaftungen“, Joint-Reste und eine Feinwaage. Mit Blick auf die Telefonüberwachung fragte der Rechtsanwalt auch nach Erkenntnissen über eine regelmäßige Erwerbsarbeit seines Mandanten.
Nach Arbeit auf dem Bau „einen durchgezogen“?
Es sei hin und wieder erwähnt worden, dass der 43-Jährige zu einer Baustelle abgeholt wurde, weil er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Er habe, wie aus der Videoüberwachung hervorgehe, auch manchmal Arbeitskleidung getragen. „Und es wurde immer wieder erwähnt, dass er zu Hause erst mal schön einen durchziehen würde“, ergänzte der Polizist.
Der Versuch, zwei weitere Zeuginnen zu hören, scheiterte.
Eine blieb unentschuldigt fern, wofür ihr nun 300 Euro Strafe oder drei Tage Haft drohen. Die andere, eine 16-jährige Schülerin aus Stade, erschien zwar, verweigerte dann im Gerichtssaal aber die Aussage. Übrigens erst in letzter Sekunde, nachdem der Rechtsanwalt mehrfach laut protestiert hatte, weil ihm die Belehrung über ihr Aussageverweigerungsrecht durch Richter Zazoff nicht ausreichte.
„Wollen Sie aussagen?“, fragte der Richter schließlich noch einmal. „Wenn ich nicht muss, dann nicht“, antwortete die heute 16-Jährige, die laut Polizeiaussage vom Sohn des Angeklagten Betäubungsmittel erhalten haben soll, und verließ den Gerichtssaal.
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