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Justiz

TSchleuser-Prozess: Staderin legt ein Geständnis ab

Mehrere Mitglieder der Schleuserbande wurden am 26. November 2023 von der Bundespolizei in Stade festgenommen - auch die damals schwangere Angeklagte.

Mehrere Mitglieder der Schleuserbande wurden am 26. November 2023 von der Bundespolizei in Stade festgenommen - auch die damals schwangere Angeklagte. Foto: Vasel

Vor dem Landgericht Stade hat der Prozess gegen eine 26 Jahre alte Staderin begonnen. Sie soll syrische Flüchtlinge als Begleitschleuserin illegal ins Land geholt haben.

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Von Björn Vasel
Freitag, 19.06.2026, 18:25 Uhr

Stade. Die Angeklagte stand bereits im Juni/Juli 2024 vor Gericht. Doch die 4. Große Strafkammer koppelte ihr Verfahren ab. Aufgrund einer psychischen Erkrankung war die Staderin nicht mehr verhandlungsfähig.

Die anderen drei Angeklagten wurden von der Kammer unter dem Vorsitz von Richterin Nina Reinecker im Februar 2025 schuldig gesprochen. Die Mutter der Angeklagten gilt laut Gericht und Anklage als Kopf der Schleuserbande und musste für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis.

Angeklagte arbeitete als Begleitschleuserin

Jetzt musste sich ihre Tochter erneut vor Gericht verantworten. Staatsanwalt Lemke warf ihr bei der Verlesung der Anklageschrift vor, Mitglied einer Schleuserbande gewesen zu sein. Sie sei am gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusen von Flüchtlingen aus Syrien nach Deutschland beteiligt gewesen. Damit drohte der jungen Frau, selbst Mutter von vier Kindern, eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.

Die 26-Jährige stammt selbst aus Syrien. Sie wurde in Rakka geboren. Seit Januar 2022 lebt die Syrerin in Deutschland. 281.000 Euro habe die Bande durch ihr kriminelles Handeln eingestrichen. Für ihre „Dienstleistung“ habe die Bande zwischen 2000 Euro und 12.000 Euro (für Familien) in Form von Bargeld oder Goldschmuck verlangt, so die Staatsanwaltschaft.

Die Angeklagte sei als „Begleitschleuserin“ unterwegs gewesen, so Lemke. Das Geschäftsmodell: Die Flüchtlinge seien 2021 bis 2023 von Schleppern über die Balkanroute oder mit dem Flugzeug von Athen oder Chania nach Brüssel, Zürich oder Luxemburg gebracht worden. Von den Flughäfen ging es weiter mit Bahn, Bus oder Taxi nach Deutschland.

So gingen die syrischen Schleuser vor

In der Türkei oder in Griechenland gab es Verbindungspersonen, der Kontakt wurde in einschlägigen Cafés oder Kirchen vermittelt. Ihre Identität blieb im Dunklen, sie trugen Spitznamen. Flüchtlinge zahlten das Geld in den „Büros“ ein. Anschließend wurden Tickets und Ausweispapiere beschafft. Dabei habe die Schleuserbande „auf einen Pool mehrerer Hundert griechischer Ausweisdokumente“ oder echte Pässe von Landsleuten zurückgreifen können. Die Kriminellen suchten sich Personen aus, die den Flüchtlingen „ähnlich“ sahen. Einige schickte die Bande deshalb auch zum Friseur.

Bundespolizisten rücken am 26. November 2023 vor, in der Wohnung in Stade werden Beweise gesichert.

Bundespolizisten rücken am 26. November 2023 vor, in der Wohnung in Stade werden Beweise gesichert. Foto: Vasel

Die 26-jährige Staderin musste die erfolgreiche Einschleusung mit einem gemeinsamen Selfie dokumentieren. Danach floss das Geld. Allerdings nicht über eine Banküberweisung. Die Bande habe das islamische, bei Kriminellen und Terroristen beliebte illegale Hawala-System genutzt. Bei der Ankunft nahmen die Schleuser ihnen die Papiere wieder für die nächsten Reisenden ab. Chats und Zeugenaussagen untermauerten die Tatbeteiligung, so die Anklage.

Schließlich flogen sie auf. Die Bundespolizei stürmte am 26. November 2023 ihre Wohnung um 6.02 Uhr im Altländer Viertel in Stade. Weil sie die Wohnungstür nicht öffnen wollten, setzten die Spezialkräfte eine Ramme ein. Die Polizei sicherte Beweise auch in einer Tasche mit griechischer Nationalflagge; Bargeld in Höhe von 16.000 Euro, Goldschmuck im Wert von 220.000 Euro und Handys wurden sichergestellt.

Die Angeklagte kam für neun Monate in Untersuchungshaft, hier kam ihr jüngstes von vier Kindern zur Welt. Die Kinder kamen in Obhut des Jugendamtes. „Ich will meine Kinder zurückhaben“, rief die 26-Jährige am Donnerstag im Gerichtssaal aus.

Verständigung verkürzt Schleuser-Prozess

Im Vorfeld der Hauptverhandlung hatte es im März 2026 bereits ein Rechtsgespräch zwischen den Berufsrichtern, der Staatsanwaltschaft und den zwei Verteidigern Damon Djobel und Rainer Kattau gegeben. Die Kammer stellte einen Strafrahmen von 10 bis 14 Monaten bei einem Geständnis in Aussicht - verbunden mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren und dem Verzicht auf beschlagnahmtes Bargeld in Höhe von 2050 Euro.

Auch der VW Golf der Angeklagten wurde 2023 durchsucht.

Auch der VW Golf der Angeklagten wurde 2023 durchsucht. Foto: Vasel

So konnte das Verfahren über eine Verständigung verkürzt werden, Anklage und Beweisaufnahme wurden eingedampft. Ihr Geständnis bestand aus einem Wort: „Okay.“ Ihre Verteidiger räumten die übrigen Vorwürfe in ihrem Namen ein.

Die Syrerin hatte kein einfaches Leben. Im Alter von 16 Jahren wurde sie verheiratet. Ihr erster Mann starb vermutlich in dem berüchtigten Foltergefängnis Sednaya des Assad-Regimes. Nach der Einnahme ihres Heimatortes durch die Terrororganisation „Islamischer Staat“ durfte sie nicht mehr zur Schule. Sie arbeitete als Friseurin bei einer Tante, berichtete sie dem Gericht. Im Jahr 2019 flüchtete sie in die Türkei, später nach Griechenland. Seit 2022 lebe sie in Deutschland. Sie genieße subsidiären Schutz. Den sieht das Asylrecht für Menschen vor, denen in ihrem Heimatland „ernsthafter Schaden“ droht.

In seinem Plädoyer forderte Staatsanwalt Lemke 13 Monate - ausgesetzt zur Bewährung. Die Angeklagte habe „professionelles“ Vorgehen an den Tag gelegt. Ihr Verteidiger Rainer Kattau bezeichnete seine Mandantin als „kleines Mädchen“. Sie habe nur Order ihrer Mutter, die der Kopf der Band war, ausgeführt. Hohe Kriminalität sei ihr deshalb nicht zu attestieren. Er und sein Kollege Damon Djobel verwiesen auf das Geständnis und die belastende U-Haft. Beide hoffen auf eine Bewährungsstrafe „im unteren Rahmen“. Die junge Frau lebt vom Jobcenter. Doch sie wolle in einem Altenheim arbeiten und deshalb im August einen Sprachkurs machen.

Das Urteil soll am Montag, 10.30 Uhr, verkündet werden.

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