Norddeutschland
Strafbefehl nach tödlichem Schuss bei GSG 9-Übung beantragt
Ein Bundespolizist stirbt bei einer Schießübung. Die Staatsanwaltschaft geht von Fahrlässigkeit des Schützen beim Munitionsladen aus. Sie hat einen Strafbefehl beim Amtsgericht beantragt.