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Bundesinnenministerin

Faeser: Bundespolizei soll „technischen Fortschritt nutzen“

„Die Sicherheitsbehörden dürfen nicht schlechter aufgestellt werden als ihr kriminelles Gegenüber“, sagt Nancy Faeser (SPD).

„Die Sicherheitsbehörden dürfen nicht schlechter aufgestellt werden als ihr kriminelles Gegenüber“, sagt Nancy Faeser (SPD). Foto: Britta Pedersen/dpa

Für eine zeitgemäßere und transparentere Arbeit der Bundespolizei will die Regierung nach 30 Jahren ein Gesetz reformieren. Der Opposition geht der Gesetzentwurf nicht weit genug.

Von dpa Donnerstag, 14.03.2024, 13:55 Uhr

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Berlin. Mit neuen Befugnissen will Bundesinnenministerin Nancy Faeser die Bundespolizei besser für moderne Gefahren wappnen. „Wir wollen den technischen Fortschritt nutzen, um Kriminalität noch effektiver zu bekämpfen“, sagte die SPD-Politikerin im Bundestag.

„Denn die Gefahrenquellen sind in den vergangenen Jahrzehnten mehr und vielfältiger geworden.“ So würden Kriminelle heute die gesamte Bandbreite digitaler Möglichkeiten nutzen, um sich im Netz abzusprechen und ihre Taten vorzubereiten. „Die Sicherheitsbehörden dürfen nicht schlechter aufgestellt werden als ihr kriminelles Gegenüber.“

Das Parlament beriet in erster Lesung über den Entwurf zu einer Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes. Die aktuelle Version des Gesetzes stammt aus dem Jahr 1994. Die Reform sieht für die Bundespolizistinnen und Bundespolizisten etwa neue Befugnisse zur Überwachung von Telekommunikation und den Einsatz von Drohnen vor. Damit sollen etwa Schleuser oder Extremisten einfacher ausfindig gemacht werden.

Dass die Erweiterung von Polizeibefugnissen gesellschaftlich teils kritisch aufgefasst werde, sei in einem demokratischen Rechtsstaat selbstverständlich, sagte Faeser. Sie versichere aber, das Gesetz trage zu mehr Transparenz und Bürgernähe bei. Mit einer konsequenten Sicherheitsüberprüfung soll etwa sichergestellt werden, „dass nur verfassungstreue Männer und Frauen in den Polizeidienst kommen“. Menschen, die von der Bundespolizei etwa an Flughäfen, Bahnhöfen oder in Zügen befragt werden, sollen sich künftig sogenannte Kontrollquittungen ausstellen lassen können. Auch eine Kennzeichnungspflicht der Polizistinnen und Polizisten ist in der Reform vorgesehen.

Kritik aus Union und Polizeigewerkschaft

Die Union will den Entwurf ablehnen. Er sei bei der Technik und den Befugnissen nicht zeitgemäß, kritisierte die CSU-Abgeordnete Andrea Lindholz. Die Regeln für Beamte müssten ausgeweitet werden, etwa durch den Einsatz biometrischer Gesichtserkennung an Kriminalitätsschwerpunkten wie Bahnhöfen und Flughäfen. Philipp Amthor (CDU) kündigte an, man wolle im Bundesrat „ganz genau ansehen, was wir Ihnen da durchgehen lassen und was nicht“. Einen „Etikettenschwindel“ werde man nicht mitmachen.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) wertete den Gesetzesentwurf als „längst überfälligen, jedoch zu kurzen Schritt für einen besseren Schutz deutscher Grenzen vor illegaler Einwanderung und einer verbesserten Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung auf Bahnhöfen und Flughäfen im Inland“. Die Gewerkschaft setze dennoch darauf, dass die Pläne zeitnah verabschiedet würden. Ein in der vergangenen Legislaturperiode von der damaligen Großen Koalition eingebrachter Gesetzesentwurf war im Bundesrat gescheitert. „Dieses Trauerspiel darf sich nicht wiederholen, wenn wir eine handlungsfähige Bundespolizei haben wollen“, mahnte GdP-Vorsitzender Jochen Kopelke.

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