Rentenpaket: Mehr Geld für Rentner, Mütter, Senioren im Job
Blickpunkt Rente: Wie viel mehr oder weniger es künftig gibt, entscheidet sich im Bundestag. (Symbolfoto) Foto: Sina Schuldt/dpa
Die lange Zitterpartie ist vorbei. Der Bundestag hat das umstrittene Rentengesetz beschlossen. Was heißt das für die Rentner - und was für die Beitrags- und Steuerzahler?
Berlin. Nach monatelangen Diskussionen hat der Bundestag das in der schwarz-roten Koalition hoch umstrittene Rentengesetz mit absoluter Mehrheit beschlossen. Nach Angaben des Bundestagsvizepräsidenten Bodo Ramelow stimmten 318 Abgeordnete mit Ja, 225 mit Nein und 53 enthielten sich. Damit hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sein Ziel der „Kanzlermehrheit“ von 316 Stimmen um zwei Stimmen übertroffen.
Sieben der 208 Unionsabgeordneten haben im Bundestag gegen das umstrittene Rentengesetz gestimmt. Zwei weitere enthielten sich, ein Abgeordneter gab seine Stimme nicht ab. Das geht aus den vom Bundestag veröffentlichten Listen hervor, auf denen das Abstimmungsverhalten der einzelnen Abgeordneten verzeichnet ist.
Worum geht es für die Menschen in Deutschland bei diesem Rentenpaket?
Haltelinie bringt 420 Euro mehr
48 Prozent Rentenniveau bis 2031 - das ist der unstrittige Kern des wichtigsten zur Abstimmung stehenden Rentengesetzes. Beim Rentenniveau wird eine Standardrente ins Verhältnis zum Durchschnittseinkommen gesetzt. Sinkt es, steigen die Renten bei der jährlich im Sommer stattfindenden Rentenanpassung nicht so stark wie die Einkommen. Es wird bereits seit 2019 per Gesetz stabil gehalten. Doch diese Haltelinie läuft Ende des Jahres aus. Deshalb soll sie nun verlängert werden. Rentnerinnen und Rentner sollen also weiter Erhöhungen gemäß der Lohnentwicklung bekommen.
Schicksalstag der Koalition
Rentengesetz beschlossen – Regierungskrise abgewendet
Ohne eine Haltelinie würde das Rentenniveau absinken, weil immer mehr Babyboomer von Einzahlern zu Rentnern werden - bis 2031 voraussichtlich um rund einen Prozentpunkt auf 47 Prozent. Das Arbeitsministerium rechnet vor: Durch die Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent fällt zum 1. Juli 2031 eine Rente von beispielsweise 1.500 Euro um etwa 35 Euro pro Monat höher aus. Das ist ein Plus von 420 Euro im Jahr.
Rentenniveau und -höhe sind vor allem für jene rund 52 Prozent der Senioren und Seniorinnen zentral, die im Alter nur Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Im Osten liegt die Zahl sogar bei rund 74 Prozent.
Der Knackpunkt für die Junge Gruppe
Die Junge Gruppe der Unionsfraktion hatte mit Ablehnung des Gesetzes gedroht, weil das Rentenniveau auch nach 2031 um rund einen Prozentpunkt höher als im geltenden Recht liegen soll. Die Renten sollen also auch danach nicht so rapide absinken, wie es alleine die Demografie mit den immer mehr Älteren nahelegen würde.

Im Plenum des Bundestags wird debattiert - und entschieden. (Archivfoto) Foto: Kay Nietfeld/dpa
Demnach könnte die Niveaumarke 2035 noch 46,7 und fünf Jahre später 46 Prozent betragen. Die Junge Gruppe rechnet mit bis zu 15 Milliarden Euro jährlich, die dann die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler via Bundesmittel für die Rente dadurch mehr aufbringen müssten. Junge-Union-Chef Johannes Winkel hatte die Folgekosten auf aufsummiert 120 Milliarden Euro taxiert - das dürfe „auf keinen Fall so kommen“.
Wie die Beiträge steigen
Wegen des Anstiegs bei den Erwerbstätigen und den Einkommen in Deutschland sind die Rentenbeiträge seit 2018 stabil geblieben. Zu zahlen sind 18,6 Prozent des Bruttolohns, zur Hälfte durch die Arbeitgeber und zur Hälfte durch ihre Beschäftigten, und zwar bis zu einer Obergrenze, der Beitragsbemessungsgrenze.
Altersvorsorge
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Rentenpräsidentin Gundula Roßbach wies schon vor einiger Zeit darauf hin: „Ende der 1990er Jahre war der Beitragssatz schon höher als der jetzt für 2030 prognostizierte.“ Damals betrug er 20,3 Prozent. Nun soll der Beitragssatz erstmals 2027 hochgehen, die 20-Prozent-Marke 2030 erreichen und 2040 bei 21,4 Prozent liegen.
Schwerpunkte jenseits der gesetzlichen Rente
Unter dem Eindruck immer größerer demografischer Probleme für die Rentenkasse sollen die Betriebsrenten weitere Verbreitung finden - vor allem bei kleineren Unternehmen und für Beschäftigte mit geringen Einkommen. Auch dafür soll heute ein Gesetz beschlossen werden. Rund 18 Millionen Beschäftigte haben eine Betriebsrentenanwartschaft – 52 Prozent der Beschäftigten.

SPD-Arbeitsministerin Bärbel Bas hat das umstrittene Rentengesetz vorgelegt. (Archivfoto) Foto: Kay Nietfeld/dpa
Zum dritten gibt es neben gesetzlich und betrieblich noch privat: Massiv gestärkt werden sollen die heutigen Riester-Renten - mit einem komplett neuen, besseren Modell, einem „neuen Vorsorgeprodukt“, wie es bereits im Koalitionsvertrag heißt. Mehr Geringverdienende als heute sollen sich so absichern können - mit einfacherer staatlicher Förderung. Dieses Vorhaben soll aber erst im kommenden Jahr angepackt werden.
„Gerechtigkeitslücke schließen“: Mütterrente
Auch heute zur Abstimmung steht die von der CSU vorangetriebene Ausweitung der Mütterrente. Die Zeit der Kindererziehung, die für die Rente anrechnungsfähig ist, soll für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf drei Jahre verlängert werden. „Deshalb soll diese Gerechtigkeitslücke ab 1. Januar 2027 geschlossen und die Erziehungsleistung von Müttern oder Vätern in den ersten drei Lebensjahren jedes Kindes, unabhängig vom Geburtsjahr, gleichermaßen gewürdigt“, erläutert das Arbeitsministerium.
Die Aktivrente - ein Steuerfreibetrag
Auch mit grünem Licht durch den Bundestag heute und ab 1. Januar soll zudem Weiterarbeiten über das reguläre Rentenalter hinaus attraktiver werden. Wer nach Erreichen des Rentenalters weiterarbeitet, soll ab kommendem Jahr bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei verdienen können. Mit der Änderung im Einkommensteuergesetz sollen Rentnerinnen und Rentner mit bis zu 890 Millionen Euro jährlich entlastet werden. Die Aktivrente war eine CDU-Idee.
Auch eine Frühstartrente soll kommen
Für nach den aktuellen Gesetzen ist die sogenannte Frühstartrente angekündigt. Jedes Kind, das eine Bildungseinrichtung besucht, soll vom 6. bis zum 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro bekommen. Ein Gesetzgebungsverfahren steht noch. Ab 18 soll das Geld bis zur Rente privat weiter günstig bespart werden können.
Rentenpolitische Zukunftsmusik
Voraussichtlich in knapp zwei Wochen soll dann noch eine Rentenkommission eingesetzt werden. Die Wissenschaft soll ebenso vertreten sein wie Politikerinnen und Politiker - auch explizit die junge Generation, haben die Koalitionsspitzen versprochen. Bis Mitte 2026 sollen Vorschläge vorliegen - die dann rasch in ein Gesetzgebungsverfahren münden sollen.
In der Rentenkommission sollen auch einige Punkte besprochen werden, die für Union oder SPD Stand heute jeweils Tabus sind: eine weitere Verlängerung der Lebensarbeitszeit über 67 hinaus für gesetzlich Versicherte und die Einbeziehung weiterer Gruppen in die gesetzliche Rente, worunter Beamtinnen und Beamte zählen könnten. Zudem soll die Kommissionsarbeit auf kosten- und rentendämpfende Maßnahmen abzielen, auf einen Faktor, der ein ungünstigeres Verhältnis von Einzahlenden und Rentnern wieder berücksichtigt und auf einen, der Kosten durch die Niveausicherung ausgleicht.
Während die Junge Gruppe schon meinte, sie habe wenig Vertrauen in den Reformwillen der SPD, versprechen die Sozialdemokraten, die Sache reformorientiert anzugehen.

Blickpunkt Rente: Wie viel mehr oder weniger es künftig gibt, entscheidet sich im Bundestag. (Symbolfoto) Foto: Sina Schuldt/dpa

Blickpunkt Rente: Wie viel mehr oder weniger es künftig gibt, entscheidet sich im Bundestag. (Symbolfoto) Foto: picture alliance / ZB