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TSteuererklärung: Ist das Finanzamt Stade besonders langsam?

Das Finanzamt Stade kommt bei der Auswertung von bundesweit knapp 500 Amtsstuben auf 55,8 Bearbeitungstage.

Das Finanzamt Stade kommt bei der Auswertung von bundesweit knapp 500 Amtsstuben auf 55,8 Bearbeitungstage. Foto: Marijan Murat/dpa

Die Einkommensteuererklärung ist seit Monaten abgegeben, aber der Bescheid lässt auf sich warten. Bundesweit sind die Finanzämter im Schnitt langsamer geworden. So sieht es in Stade aus.

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Von Tim Parge
Mittwoch, 24.01.2024, 07:03 Uhr

Landkreis. Kurz nach Jahreswechsel bereiten viele ihre Steuererklärung für das vergangene Jahr vor. Manche freuen sich auf eine Rückerstattung. Aber bis die kommt, kann es eine Weile dauern. Denn die Bearbeitung in den Finanzämtern dauert je nach Wohnort unterschiedlich lange.

Brandenburg hatte im Jahr 2023 die langsamsten Finanzämter Deutschlands – dicht gefolgt von Bremen, das im Vorjahr den letzten Platz belegte. Das geht aus einer Datenerhebung der führenden Online-Steuererklärung Lohnsteuer-kompakt.de hervor. Auf Platz eins landete Rheinland-Pfalz, dicht gefolgt von Hamburg und Nordrhein-Westfalen. In zehn Bundesländern mussten Steuerpflichtige deutlich länger auf ihre Steuererstattung warten.

Im Schnitt mussten Brandenburger Steuerpflichtige 68,85 Tage auf ihren Steuerbescheid warten, in Rheinland-Pfalz betrug die Wartezeit nur 49,97 Tage. Das Land Niedersachsen rangiert auf Platz 13, hier müssen Bürgerinnen und Bürger im Schnitt 61,77 Tage warten.

„Insgesamt ist die Bearbeitungszeit der einzelnen Finanzämter erneut langsamer geworden“, sagt Felix Bodeewes, Geschäftsführer von Lohnsteuer-kompakt.de. „Der bundesweite Schnitt lag 2021 noch bei 49 Bearbeitungstagen und 2022 bereits bei 53,6 Tagen. Im vergangenen Jahr hat sich die Bearbeitungszeit erneut verlangsamt auf durchschnittlich 56,86 Tage.“

Steuererklärung: Wie viele Bearbeitungstage das Finanzamt Stade benötigt

Das Finanzamt Stade kommt bei der Auswertung von bundesweit knapp 500 Amtsstuben auf 55,8 Bearbeitungstage. Der Wert hat sich im Vergleich zum Vorjahr leicht verbessert und liegt auch knapp unter dem Bundesschnitt. Schneller arbeiteten die Finanzbeamten in Stade nur im Jahr 2021, als während der Corona-Krise im Schnitt 43,9 Bearbeitungstage anfielen.

Zum Vergleich: Niedersachsenweit liegt Stade damit auf Platz 21, bundesweit im Mittelfeld auf Rang 252.

Das Finanzamt an der Harburger Straße in Stade ist für alle Kommunen im Landkreis zuständig.

Das Finanzamt an der Harburger Straße in Stade ist für alle Kommunen im Landkreis zuständig. Foto: Strüning/Archiv

Bei den Finanzämtern in den Stader Nachbarkreisen dauert es jeweils länger: Zeven schneidet besonders schlecht ab, kommt auf 89,3 Tage. Das Amt Rotenburg liegt bei 59,2 Tagen, Cuxhaven (77,3), Buchholz (68,0) und Winsen (75,4) gehören ebenfalls zu den Negativbeispielen.

Weit abgeschlagen auf dem letzten Platz landete das niedersächsische Finanzamt Hameln-Holzminden mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von 114,7 Tagen. Dort warteten Steuerpflichtige also fast vier Mal so lange auf ihren Steuerbescheid als in Herne (Nordrhein-Westfalen), dem schnellsten Amt Deutschlands. Dort betrug die Bearbeitungszeit für eine Einkommenssteuererklärung lediglich 29,8 Tage.

Hohe Arbeitsbelastung in den Finanzämtern wegen der
Grundsteuererklärung

„Der Grund ist die hohe Arbeitsbelastung in den Finanzämtern wegen der Grundsteuererklärung“, sagt Bodeewes. „Zwar haben trotz der Fristverlängerung viele Grundsteuerpflichtige ihre Grundsteuererklärung nicht abgegeben, doch macht sich der hohe Arbeitsaufwand dennoch

bemerkbar.“

Die Bearbeitungszeiten der Finanzämter wurden anhand von mehr als 400.000 über Lohnsteuer-kompakt.de im Jahr 2023 erstellten Steuererklärungen anonym erhoben. Insgesamt wurden 488 Finanzämter berücksichtigt, wobei pro Finanzamt mindestens 50 Steuererklärungen eingereicht wurden.

Bei falschen Steuerbescheiden zeitnah Einspruch einlegen

Wer verpflichtet ist, eine Steuererklärung für das Jahr 2022 abzugeben, hatte dafür bis zum 2. Oktober Zeit - holt man sich bei einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein Unterstützung sogar bis 31. Juli 2024.

Wenn bei Zustellung mit dem Steuerbescheid etwas nicht stimmt, sollten sich Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit ihrem Einspruch aber nicht so viel Zeit lassen.

Fällt einem bei der Prüfung des Bescheids auf, dass das Finanzamt nicht alle Angaben berücksichtigt hat oder aber vergessen wurde, wichtige Werte mitzuteilen, bleibt für einen Einspruch genau ein Monat Zeit. Wer die Frist verpasst, hat später keine Möglichkeit mehr, den Bescheid ändern zu lassen.

Dabei muss der Einspruch keine besondere Form erfüllen. Er kann schriftlich oder elektronisch übermittelt werden und sollte alle wichtigen Angaben - etwa Steuer-ID und Begründung des Einspruchs - enthalten.

Fristende lässt sich leicht errechnen

Wer genau wissen möchte, wann die Frist abläuft, kann dafür laut Bund der Steuerzahler selbst nachrechnen: Jeder Bescheid ist mit einem Datum der Erstellung versehen. In der Regel sei dieses Datum gleichzeitig Aufgabedatum bei der Post. Drei Tage später gilt der Bescheid als bekannt gegeben - unabhängig davon, wann der Bescheid innerhalb dieser Zeit tatsächlich zugegangen ist. Die Frist beginnt dann also zu laufen. Fällt der fiktive Bekanntgabetag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, läuft die Frist erst am darauffolgenden Werktag.

Wichtig: Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang des Einspruchs beim Finanzamt entscheidend, nicht die Aufgabe bei der Post. „Bringen Sie Ihren Einspruch also rechtzeitig zur Post oder legen Sie den Einspruch elektronisch per Mail ein“, rät Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.

Finanzämter rufen deutlich häufiger Kontodaten ab

Haben Sie Ihre Einkommensverhältnisse in der Steuererklärung korrekt angegeben? Hat das Finanzamt Zweifel, kann es im Rahmen eines Steuerermittlungsverfahrens weitere Auskünfte von Ihnen verlangen. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, kann die Behörde einen sogenannten Kontenabruf veranlassen. Und das tut sie auch, stellt die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) fest - und zwar im Jahr 2022 ganze 294.000 Mal. Zum Vergleich: 2010 wurden insgesamt nur 58.000 solcher Kontenabrufe durchgeführt.

Beim Kontenabruf erhält die Behörde laut Lohi Einblick in die Stammdaten eines Kontoinhabers. Dazu gehören die Kontonummer, der Vor- und Nachname sowie das Geburtsdatum des Kontoinhabers. Außerdem gehören auch Verfügungsberechtigte und wirtschaftlich Berechtigte, deren Adresse sowie das Eröffnungs- und gegebenenfalls Auflösungsdatum eines jeden inländischen Bankkontos und Wertpapierdepots dazu.

Auf diese Weise lasse sich schnell und einfach prüfen, wie viele Konten und Depots ein Steuerpflichtiger bei welchen Banken besitzt.

Information an Betroffene erfolgt nicht immer

Steuerpflichtige müssen über diesen Vorgang im Nachhinein nur dann informiert werden, wenn es für die Ermittlungen der Behörde nicht hinderlich ist.

Was in den Stammdaten nicht erfasst wird: die Kontostände sowie einzelne Umsätze. Diese Informationen bleiben den Behörden vorerst verborgen - es sei denn, das Finanzamt wurde fündig und sieht seinen Verdacht bestätigt. Verweigern Steuerpflichtige daraufhin weiter die Kooperation mit den Finanzbehörden, dürfen auch die Kontoauszüge samt Kontoständen und Umsätzen bei der Bank angefragt werden.

Übrigens: Nicht nur die Finanzämter können einen Kontenabruf veranlassen. Laut dem Lohnsteuerhilfeverein sind unter anderem auch Jobcenter, Sozialämter, Bafög-Ämter, Unterhaltsvorschussstellen, Gerichtsvollzieher, Staatsanwälte, Polizei und Zoll dazu berechtigt. (mit dpa)

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