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Finanzämter

Grundsteuer: Viele fehlerhafte Bescheide

Neue Grundsteuerbeträge werden erst von 2025 an erhoben. Mit Erhalt erster Bescheide ist keine Zahlungsaufforderung verbunden. Symbolfoto: dpa

Neue Grundsteuerbeträge werden erst von 2025 an erhoben. Mit Erhalt erster Bescheide ist keine Zahlungsaufforderung verbunden. Symbolfoto: dpa

Derzeit erhalten viele Eigentümer ihre Grundsteuererklärungen wegen fehlerhaften Angaben zurück. Doch auch bei nun zugestellten Bescheiden sollte jeder genau hinsehen. Das sind die größten Fehlerquellen.

Freitag, 24.03.2023, 06:00 Uhr

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Erste Rückmeldungen und viele fehlerfreie Bescheide zeigen, dass die Software der Finanzämter für die Grundsteuererklärung offenbar funktioniert. Das sagt jedenfalls der Bund der Steuerzahler. Er rät dennoch, erhaltene Bescheide eingehend zu prüfen. Denn falsch erfasste oder falsch eingegebene Daten könnten zu fehlerhaften Ergebnissen führen.

„Wird festgestellt, dass zum Beispiel die Wohn- oder Grundstücksfläche oder das Baujahr nicht korrekt in der Berechnung angegeben wurden, sollte Einspruch erhoben werden“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Dieser muss spätestens einen Monat ab Zugang des Bescheids schriftlich beim zuständigen Finanzamt eingelegt werden. Darin sollte stehen, welche Daten im Bescheid nicht korrekt angegeben sind.

Einspruch: Diese Fehlerquellen lauern bei Grundsteuererklärung

Der Erfahrung des Bunds der Steuerzahler nach sind das die am häufigsten auftretenden Fehler:

Viele Erinnerungsschreiben trotz Abgabe der Grundsteuererklärung

In Hamburg haben zahlreiche Immobilienbesitzer in den vergangenen Tagen ein Erinnerungsschreiben von der Steuerverwaltung geschickt bekommen, obwohl sie ihre Grundsteuererklärung bereits abgegeben haben. In der Regel sei das kein Fehler der Behörde, erklärte eine Sprecherin. Vielmehr werden sich stattdessen sehr wahrscheinlich Fehler in die Grundsteuererklärung selbst eingeschlichen haben. Insgesamt seien etwa 60.000 Schreiben verschickt worden, weil die Erklärung noch nicht abgegeben wurde oder nicht fehlerfrei war.

"Vielleicht ist ein falscher Stichtag eingetragen, die Unterschrift fehlt oder es ist eine falsche Steuernummer angegeben", zählte die Sprecherin häufige Fehler auf. So sei beispielsweise der 1. Januar 2022 der richtige Stichtag und nicht der 1. Januar 2023. "Man bekommt das Erinnerungsschreiben nicht ohne Grund."

Wie die Finanzbehörde dem "Hamburger Abendblatt" weiter erklärte, stufe die bundesweit eingesetzte Elster-Software fehlerhafte Grundsteuererklärungen als nicht abgegebene Erklärungen ein und versende automatisch eine standardisierte Erinnerung. Eine Unterscheidung zwischen gar nicht abgegebener und fehlerhaft abgegebener Erklärung sei technisch nicht möglich.

Grundsteuererklärung fehlt: Wie es weitergeht

Ursprünglich war als Frist zur Erklärungsabgabe Ende Oktober vergangenen Jahres gesetzt gewesen. Wegen des schleppenden Eingangs wurde sie aber deutschlandweit bis Ende Januar verlängert. Für alle Säumigen werden im März Erinnerungsschreiben versendet. Die Angeschriebenen hätten dann erneut vier Wochen Zeit, die Angaben einzureichen.

„Das Finanzamt behält sich vor, Säumniszuschläge und Zwangsgelder zu verhängen. Außerdem können die Finanzämter die Werte der Immobilien und Grundstücke schätzen, sollte weiterhin keine Erklärung eingehen”, teilte eine Sprecherin mit. Die Höhe des Verspätungszuschlags beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung. Der Zuschlag wird aber üblicherweise erst ab dem 15. Monat der Verspätung erhoben.

Bei gänzlicher Nicht-Abgabe drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro.

Grundsteuerbescheide: Bürger in Sorge, Finanzämter im Stress

Zuvor hatten die bereits verschickten Grundsteuerbescheide bereits viele Fragen und Unsicherheiten bei Bürgern ausgelöst. Wichtig zu wissen ist, dass das Finanzamt allen Grundstückseigentümern zwei Bescheide schickt: Den Bescheid über die sogenannte Grundsteueräquivalenzbeträge auf den 1.1.2022 gemeinsam mit dem Bescheid über den Grundsteuermessbetrag auf den 1.1.2025, der auch an die Kommunen weitergeleitet wird.

Wichtig ist auch: Damit ist keine Zahlungsaufforderung verbunden.

Erst im Jahr 2024/25 erhalten die Grundstückseigentümer dann von ihrer Kommune den neuen Grundsteuerbescheid über die ab 2025 neu zu zahlende Grundsteuer.

Einsprüche können derzeit nur gegen die Grundlagenbescheide und innerhalb der Monatsfrist eingereicht werden. (tip/dpa)

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