Zähl Pixel
Niedersachsen

Tödliche Schüsse auf Lorenz – Oldenburger Polizist wird angeklagt

Nach dem gewaltsamen Tod des 21-jährigen Lorenz in Oldenburg hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den beschuldigten Polizisten erhoben. (Archivbild)

Nach dem gewaltsamen Tod des 21-jährigen Lorenz in Oldenburg hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den beschuldigten Polizisten erhoben. (Archivbild) Foto: Sina Schuldt/dpa

Schüsse in der Fußgängerzone: Warum feuerte ein Polizist auf Lorenz? Der Einsatz sorgte bundesweit für Entsetzen. Nun hat die Staatsanwaltschaft eine Entscheidung getroffen.

Von dpa Mittwoch, 05.11.2025, 11:00 Uhr

Premium-Zugriff auf tageblatt.de für nur 0,99 €
Jetzt sichern!

Oldenburg. Nach den tödlichen Schüssen auf den 21-jährigen Lorenz in Oldenburg hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen einen Polizisten erhoben. Dies teilte eine Sprecherin mit. „Ein vorsätzliches Tötungsdelikt kann dem Angeschuldigten nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht vorgeworfen werden, da er irrtümlich glaubte, sich in einer Notwehrlage zu befinden“, hieß es.

Der Beamte soll den Schwarzen in der Nacht zu Ostersonntag bei einem Einsatz in der Oldenburger Fußgängerzone von hinten erschossen haben. Den Ermittlungen zufolge wurde der Deutsche mindestens dreimal getroffen - in Oberkörper, Hüfte und Kopf. Er starb im Krankenhaus. 

Anklage wegen fahrlässiger Tötung

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ging der Polizist davon aus, er werde mit einem Messer angegriffen. Tatsächlich versprühte Lorenz Reizgas gegen den Beamten, ein mitgeführtes Messer benutzte er aber nicht. Demnach wollte der 21-Jährige fliehen, um nicht festgenommen zu werden. Zum Zeitpunkt der Schussabgabe gab es laut Staatsanwaltschaft daher keine Notwehrlage. 

Der Polizist hätte erkennen können und müssen, dass das Opfer lediglich fliehen wollte, so die Staatsanwaltschaft. Daher werde der Deutsche wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Damit droht dem Polizisten eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens wird das Landgericht Oldenburg entscheiden. 

Nach Lorenz‘ Tod gingen bundesweit Tausende Menschen auf die Straße, um gegen Polizeigewalt zu demonstrieren. (Archivbild)

Nach Lorenz‘ Tod gingen bundesweit Tausende Menschen auf die Straße, um gegen Polizeigewalt zu demonstrieren. (Archivbild) Foto: Sina Schuldt/dpa

Der gewaltsame Tod des jungen Mannes machte viele Menschen traurig und fassungslos - weit über die Grenzen der niedersächsischen Stadt hinaus. Nach den tödlichen Schüssen kam es bundesweit zu Demonstrationen gegen Polizeigewalt.

Die Redaktion empfiehlt
Weitere Artikel

Shutdown in den USA hat Rekordlänge erreicht

Seit Oktober geht in vielen US-Behörden nichts mehr. Das zerstrittene Parlament bringt keinen neuen Etat zustande, die Regierungsgeschäfte stehen teils still. Nun ist eine historische Marke geknackt.