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TTostedt, Stade, BGH: Falsches Hengst-Sperma hält Gerichte auf Trab

Ein skurriler Fall landet vor Gericht: Was passiert, wenn der Tierarzt das Hengst-Sperma vertauscht?

Ein skurriler Fall landet vor Gericht: Was passiert, wenn der Tierarzt das Hengst-Sperma vertauscht? Foto: Uwe Anspach/dpa (Symbolfoto)

Dressur statt Springen: Ein Tierarzt vertauscht das Sperma eines Hengstes. Wie der „Fohlenfall“ sogar beim Bundesgerichtshof landete.

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Von Daniel Berlin
Samstag, 15.11.2025, 05:50 Uhr

Landkreis. Irgendwo in der Nordheide galoppiert gerade ein Fohlen über die Weide und freut sich seines Lebens. Dass das Tier schon Richter und Anwälte auf Trab hielt, wird dem Kleinen vermutlich ziemlich egal sein.

Wahrscheinlich schwebt das Fohlen, trabt grazil, vorwärtsgerichtet, schon gut ausbalanciert und mit Schub aus der Hinterhand. Dabei sollte es doch eigentlich springen. Hoch und weit. Genau wie Papa. Aber das ging gründlich schief.

Klägerin will nicht nur die Decktaxe zurück

Bis vor den Bundesgerichtshof nach Karlsruhe zog eine Pferdezüchterin, weil ein Tierarzt ihre Stute nicht mit dem gewünschten Sperma eines Springpferdhengstes, sondern mit dem Sperma eines Dressurhengstes besamte.

Die Klägerin verlangte vom Tierarzt Schadensersatz in Höhe von 4830 Euro. Die Dame wollte die Decktaxe, Gutachterkosten und Anwaltsgebühren zurück. Zudem, und jetzt kommt es, 2500 Euro oben drauf, weil das Fohlen des Dressurpferdes angeblich weniger wert sei als ein Nachkomme des Springpferdes.

Dass die Züchterin nur bedingt Gott spielen kann, bekam sie jetzt von höchstrichterlicher Instanz schwarz auf weiß. Zuvor blitzte die Frau bereits beim Amtsgericht in Tostedt und beim Landgericht in Stade weitestgehend ab. Diese Gerichte hatten den Tierarzt lediglich dazu verurteilt, Decktaxe und Anwaltskosten zu erstatten.

Das Geschäft mit dem Sperma ist ein Millionengeschäft. Die Top-Hengste dieser Welt haben mehr als 2000 Nachkommen gezeugt, ohne dass sie dabei waren. Eine Portion des legendären Totilas kostete mal gut 8000 Euro. Ein Fläschchen vom wertvollsten Deckhengst der Geschichte, Galileo, soll sogar bis zu 600.000 Euro wert gewesen sein.

Züchterin bekommt vom Gericht eine Breitseite

Klar steigt die Wahrscheinlichkeit, ein hoch veranlagtes Fohlen zu züchten, wenn Vater und Mutter Top-Qualitäten besitzen. Aber die Argumente der Gerichte basieren auf gesundem Menschenverstand und eindeutigen Fakten gleichermaßen.

Nichts ist vorhersehbar. Die Geburt an sich und die Qualität des Nachwuchses sind rein spekulativ. Zum Glück hat die Natur noch ein Wörtchen mitzureden. Und man erkennt doch nicht jedes Schwein am Galopp.

Die Klägerin verlor nicht nur die Revision beim Bundesgerichtshof, sie bekam in den verschiedenen Instanzen auch noch eine Breitseite. Denn ihr Pferd, monierten die Juristen, sei nicht einmal eine ausgewiesene Zuchtstute. Das tut weh. Das mag eine Pferdebesitzerin gar nicht gern hören.

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