TVerdacht auf Kinderpornografie: 25-Jähriger freigesprochen

Ein Mann stand wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie vor dem Amtsgericht Buxtehude Foto: Stein/dpa
Er soll kinderpornografische Inhalte auf seinen PC geladen haben: Über den Hinweis einer Organisation aus den USA kam die Polizei auf den Mann aus dem Kreis Stade. Doch für eine Verurteilung hat das Amtsgericht Buxtehude zu viele Zweifel.
Buxtehude. Mit einem Freispruch ist am Amtsgericht Buxtehude ein Prozess gegen einen 25 Jahre alten Mann aus dem Landkreis Stade zu Ende gegangen. Der Vorwurf, er habe vorsätzlich Dateien mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten auf seinen Personal Computer (PC) und sein Mobiltelefon geladen, ist nicht nachzuweisen.
Bei einer Hausdurchsuchung im Juli 2022 stellten Polizeibeamte den PC und das Mobiltelefon sicher.
Hinweis aus den USA bringt Ermittler auf die Spur des 25-Jährigen
Aufgeflogen war die Sammlung mit kinder- und jugendpornografischen Bildern nach einem Hinweis einer gemeinnützigen Organisation aus den USA: das National Centre for Missing and Exploited Children (deutsch: Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder).
Viele Ermittlungen wegen Kinderpornografie in Deutschland gehen auf Hinweise dieser Organisation zurück. Von ihr erhält zum Beispiel auch das Bundeskriminalamt automatisch erstellte Hinweise auf deutsche Nutzer von amerikanischen Internetdiensten mit dem Verdacht „Kinderpornografie“.
Polizei stellt gelöschte Dateien wieder her
Mindestens 23 kinderpornografische und 41 jugendpornografische Dateien hatte der 25-Jährige auf seinem PC gespeichert. Die Dateien waren zum Zeitpunkt der Durchsuchung bereits gelöscht gewesen. Die Polizei konnte sie zwar mit Hilfe einer Spezialsoftware wieder herstellen - allerdings ohne die Information, wann und wo die Dateien auf den Computer gelangt sind. Auf dem Handy entdeckten die Beamten eine nicht gelöschte kinderpornografische Datei.
Zum Zeitpunkt der Durchsuchung in einem Einfamilienhaus im Landkreis Stade teilte sich der 25-Jährige ein Arbeitszimmer mit dem Bruder seiner Verlobten, mit der er inzwischen verheiratet ist. Beide Männer hatten in dem Zimmer jeweils einen eigenen PC, spielten dort Computerspiele.
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Auch auf dem Computer des heutigen Schwagers entdeckte die Polizei Inhalte mit Kinder- und Jugendpornografie. Den Computer habe er von einem Freund geliehen, weil er damals kein Geld für einen eigenen gehabt habe, erklärte der Schwager.
Er trat als Zeuge vor Gericht auf. Ein Verfahren gegen ihn hat die Staatsanwaltschaft Hannover inzwischen eingestellt.
Passwort von einem guten Freund übernommen
Nicht auszuschließen ist, dass andere Personen die kinder- und jugendpornografischen Dateien auf den PC und das Mobiltelefon des 25-Jährigen geladen haben. Das Mobiltelefon stamme ursprünglich von seinem Stiefvater.
Er habe es für eine geraume Zeit genutzt, weil sein eigenes Mobiltelefon kaputtgegangen war, erklärte der 25-Jährige dem Schöffengericht am Amtsgericht Buxtehude. Das Passwort zu seinem PC sei kein Geheimnis gewesen. Er habe es von einem sehr guten Freund übernommen, mit dem auch sein Schwager befreundet sei.
Ich habe keine Ahnung, wie die Dateien auf meinen Rechner gelangt sind
„Ich habe keine Ahnung, wie die Dateien auf meinen Rechner gelangt sind“, sagte der Angeklagte. Der Nachweis sei nicht mit Sicherheit zu führen, sagte auch die Staatsanwältin - und plädierte deshalb, den Angeklagten freizusprechen.
Weil nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden könne, dass ein anderer die Dateien auf den Rechner und das Mobiltelefon des Angeklagten geladen hat, sprach das Schöffengericht am Amtsgericht Buxtehude den 25-Jährigen frei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Hannover kann noch Rechtsmittel einlegen.
Moralischer Appell an den Angeklagten
Dass die Entscheidung beim Schöffengericht einen bitteren Beigeschmack hinterlässt, daraus machte Amtsrichter Marcus Aping in seiner Urteilsbegründung keinen Hehl. Denn offenbar sei in einem Familienverband ja Kinder- und Jugendpornografie im Umlauf.
Deshalb richtete der Richter einen moralischen Appell an den 25-Jährigen: „Sollten Sie die Dateien geladen haben, verdrängen Sie die sexuelle Neigung nicht und suchen sich Hilfe.“