Amnesty: Weiter Ausbeutung im WM-Gastgeberland Katar

Bauarbeiter 2019 im Lusail-Stadion, einem der Stadien der WM 2022. Foto: Hassan Ammar/AP/dpa
Katar steht seit Jahren insbesondere wegen der Menschenrechtslage in der Kritik. Trotz Reformen im Land des Gastgebers der Fußball-WM habe sich nicht genug geändert, schreibt Amnesty International im aktuellen Jahresbericht.
Premium-Zugriff auf tageblatt.de für nur 0,99 €
Jetzt sichern!
Amnesty International sieht weiterhin gravierende Mängel im WM-Gastgeberland Katar. Trotz staatlicher Reformen seien Arbeitsmigranten im Jahr 2021 „weiterhin von Ausbeutung betroffen“ gewesen und hätten „Schwierigkeiten, ihren Arbeitsplatz frei zu wechseln“ gehabt, heißt es im Jahresbericht 2021/22 der Menschenrechtsorganisation.
Vor der Endrunde der Fußball-WM in diesem Jahr (21. November bis 18. Dezember) „schränkten die Behörden das Recht auf Meinungsfreiheit noch stärker ein“. Frauen sowie lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LGBTI+) seien zudem „sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben weiterhin diskriminiert“ worden.
Das Emirat steht seit Jahren in der Kritik. Berichte über Tausende tote Arbeiter sorgen immer wieder für laute Kritik – insbesondere aus Europa. Die Regierung des Emirats verweist auf etliche Reformen zur Verbesserung der Menschenrechtslage und der Bedingungen für ausländische Arbeiter. So baute Katar das Kafala-System ab. Dieses auch in anderen Ländern der Region verbreitete System bindet ausländische Arbeiter fest an einen einheimischen Bürgen wie einen Arbeitgeber. Verstöße gegen die neuen Gesetze würden rigoros verfolgt.
Amnesty: Tod Tausernder Arbeiter nicht untersucht
„Trotz anderslautender Zusicherungen versäumte es die Regierung, Reformen einzuführen und durchzusetzen, was dazu führte, dass ausbeuterische Praktiken und die schlimmsten Elemente des Sponsorensystems (Kafala) fortbestanden“, schreibt Amnesty über die vergangenen Monate. Die Behörden hätten es zudem unterlassen, „den Tod Tausender Arbeitsmigranten gründlich zu untersuchen, die in den vergangenen Jahren plötzlich und unerwartet gestorben waren, obwohl sie vor ihrer Einreise nach Katar die vorgeschriebenen medizinischen Tests bestanden hatten“.
Diese „Unterlassung“ bedeute, dass Katar „ein zentrales Element des Rechts auf Leben nicht schützte, denn es ließ sich nicht feststellen, ob der Tod der Männer im Zusammenhang mit ihren Arbeitsbedingungen stand“. Außerdem bliebe den Hinterbliebenen dadurch die Möglichkeit verwehrt, von den Arbeitgebern oder den katarischen Behörden eine Entschädigung zu erhalten. (dpa)
Mit dem kostenlosen TAGEBLATT-Web-Push-Service immer auf dem Laufenden bleiben