To-go-Karton, Ketchup, Pakete: Diese Regeln gelten ab sofort
Ab diesem Mittwoch gilt die neue EU-Verpackungsverordnung. (Symboldbild) Foto: Uwe Zucchi/dpa
Ein Coffee-to-go, eine Pizza zum Mitnehmen und eine Bestellung aus dem Internet, die im riesigen Karton kommt: Neue Regeln sollen den Abfall reduzieren. Was gilt - und was noch kommt.
Brüssel. Verpackungen müssen so klein wie möglich sein und Dosenpfand gibt es künftig auch in anderen Ländern: Die EU geht gegen den Verpackungsmüll an. Von nun an gilt eine neue Verordnung, die schrittweise etwa Plastik und große Verpackungen aus dem Alltag von Verbraucherinnen und Verbrauchern weiter verbannen wird. Viele weitreichende Neuerungen für Verbraucher gelten allerdings erst ab 2030.
Warum gibt es neue Regeln?
Verpackungsmüll ist ein großes Problem. Im Jahr 2023 fielen dem EU-Statistikamt Eurostat zufolge 177,8 Kilogramm Verpackungsabfälle pro Einwohner an. Das neue Regelwerk soll dafür sorgen, dass der Verpackungsmüll in der EU bis 2040 schrittweise um mindestens 15 Prozent im Vergleich zu 2018 reduziert wird. Bis 2030 sollen es zunächst 5 Prozent weniger sein, bis 2035 dann 10 Prozent.
Was ändert sich bei den Verpackungen?
Alle in Verkehr gebrachten Verpackungen müssen den neuen Regeln zufolge künftig recyclingfähig sein. Das trifft demnach dann zu, wenn eine Verpackung für das stoffliche Recycling gestaltet ist und getrennt gesammelt, sortiert und in großem Maßstab recycelt werden kann. Für bestimmte Verkaufsverpackungen gelten Ausnahmen - unter anderem für Verpackungen aus leichtem Holz, Kork, Textil, Gummi, Keramik, Porzellan oder Wachs.

Alte Einwegkaffeebecher stapeln sich auf einem Mülleimer in der Fußgängerzone. Foto: Steffen Trumpf/dpa
Unabhängig von der EU-Verpackungsverordnung plant Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) zudem für das kommende Jahr eine Plastikabgabe, die die Verwendung des Materials verteuern soll.
Was gilt für übergroße Verpackungen?
Verpackungen, die etwa durch Doppelwände, falsche Böden oder unnötige Schichten das Produkt größer wirken lassen, sind künftig grundsätzlich untersagt. Ab dem 1. Januar 2030 gelten neue Regeln für die Größe von Verpackungen insgesamt: Dann müssen Hersteller und Importeure dafür sorgen, dass die in Verkehr gebrachten Verpackungen so klein wie möglich sind.

Ab dem 1. Januar 2030 gelten neue Regeln für die Größe von Verpackungen insgesamt. Foto: Sven Hoppe/dpa
Außerdem gilt ab 2030, dass Verpackungen für den Transport und Umverpackungen - beispielsweise Kartons bei Bestellungen im Online-Handel - maximal 50 Prozent Leerraum haben dürfen. Der Platz, der etwa mit Papier, Luftpolsterfolie oder Styropor-Chips gefüllt ist, gilt auch als Leerraum.
Was gilt für Lebensmittelverpackungen?
Neue Vorschriften gibt es auch insbesondere für Lebensmittelverpackungen, zum Beispiel aus Pappe und Papier. Bei diesen Verpackungen kommen häufig sogenannte PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) zum Einsatz, die sie wasser- und fettabweisend machen. So wird etwa das Durchweichen des Burger-Kartons oder der Döner-Tüte verhindert. Das Problem: Die Stoffe bauen sich in der Umwelt und im Körper nicht oder kaum ab und werden deshalb auch als Ewigkeitschemikalien bezeichnet. Es gibt Hinweise, dass bestimmte PFAS gesundheitsschädlich sind.
Ab jetzt gibt es EU-weite Grenzwerte für die PFAS: Hersteller und Importeure dürfen keine Lebensmittelverpackungen mehr auf den Markt bringen, die sie übersteigen. Der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zufolge sind die Grenzwerte so niedrig, dass eine absichtliche Verwendung quasi ausgeschlossen ist. Was in Lagern liegt, darf noch verwendet werden.
Was ändert sich für Verbraucherinnen und Verbraucher?
Welche Verpackung wiederverwendbar und welche nur für den einmaligen Gebrauch gedacht ist, dürfte leichter erkennbar werden: Ab Februar 2029 müssen wiederverwendbare Verkaufsverpackungen klar gekennzeichnet und von Einwegverpackungen unterschieden werden. Das gilt im Geschäft ebenso wie online. Eine einheitliche Kennzeichnung zur Materialzusammensetzung soll dafür sorgen, dass Verbraucher Verpackungen richtig sortieren können.
Außerdem müssen in den EU-Ländern, in denen es noch keine gibt, bis 2029 Pfand- und Rücknahmesysteme für Einwegflaschen aus Plastik und zum Beispiel Getränkedosen eingerichtet werden. Ausnahmen gelten etwa für Wein.

Bis 2029 soll es Pfand- und Rücknahmesysteme für Einwegflaschen aus Plastik und zum Beispiel Getränkedosen in allen EU-Ländern geben. (Symbolbild) Foto: Lino Mirgeler/dpa
Ab 2030 sind zudem bestimmte Einwegplastikverpackungen für unverarbeitetes frisches Obst und Gemüse untersagt. Auch sind dann etwa sehr leichte Plastiktüten verboten - außer sie werden aus Hygienegründen oder für lose Lebensmittel benötigt und wirken so der Lebensmittelverschwendung entgegen.
Chef von Capri-Sun zu Strohhalmpetition: „schlecht gemacht“
Was gilt für Essen und Getränke to go?
Restaurants und Cafés sind ab Februar 2028 in der EU verpflichtet, Essen zum Mitnehmen auch in wiederverwendbaren Verpackungen anzubieten - also etwa Mehrweg-Kaffeebecher oder -Dosen. Gleichzeitig wird vorgeschrieben, dass diese Mehrwegvariante nicht teurer als Einwegverpackungen sein darf. Ausnahmen gelten für kleine Betriebe. Gastronomen sollen ab 12. Februar 2027 auch von Kundinnen und Kunden selbst mitgebrachte Dosen akzeptieren.
In Deutschland gibt es die sogenannte Mehrwegangebotpflicht schon seit 2023. „Viele gastronomische Betriebe haben ihre Abläufe entsprechend angepasst und Mehrwegsysteme etabliert“, teilen daher der Hotelverband Deutschland (IHA) und der Dehoga-Bundesverband mit. Etwa bei der Annahme von Kundenbehältnissen gehe die EU-Verordnung aber über die deutschen Vorschriften hinaus.
Ist das ein großer Wurf?
Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) spricht begeistert von einem „Meilenstein in der Verpackungsgesetzgebung“ - trotz Schwachstellen und noch ausstehenden Detailentscheidungen.
„An den recycelten Mengen wird sich in Deutschland vielleicht gar nicht so viel ändern“, heißt es von der Umweltorganisation. „Aber alle Verpackungen müssen bis 2030 auf den Prüfstand, ob sie recyclingfähig sind, und in allen neuen Kunststoffverpackungen muss ab 2030 Recyclingmaterial eingesetzt werden - das ist auch für Deutschland ein Novum und kurbelt hoffentlich die schwächelnde Recyclingbranche an.“
Was sagt der Handel?
In der Branche weist man hingegen auf praktische Probleme hin. Der Handelsverband Deutschland (HDE) bekennt sich zwar grundsätzlich zu mehr Recycling. „Allerdings herrscht gerade beim Rezyklateinsatz im Lebensmittelbereich eine große Lücke zwischen der geforderten Quote und dem tatsächlich vorhandenen Material: Es ist heute noch nicht klar, wie die Unternehmen die Quoten erreichen sollen, wenn die Rezyklate in Lebensmittelqualität fehlen.“
Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (BEVH) plädiert dafür, wenn möglich ganz auf eine Umverpackung zu verzichten, weil viele Produkte schon stabil verpackt seien. Die künftige Obergrenze von maximal 50 Prozent Leerraum in der Verpackung lasse sich für sperrige Gegenstände wie Tischventilatoren nicht einhalten. (dpa)
Copyright © 2026 TAGEBLATT | Weiterverwendung und -verbreitung nur mit Genehmigung.