TFalschparker: Das sind die häufigsten Fehler in Buxtehude und Stade
Ein Mitarbeiter eines Ordnungsamts kontrolliert ein Fahrzeug (Symbolbild). Foto: Paul Zinken/dpa
2025 wurden in Buxtehude und Stade jeweils mehr als 9000 Knöllchen verteilt. Wo werden die häufigsten Parkfehler gemacht? Wie teuer sind sie? Und: Wer kontrolliert das?
Landkreis. Illegales Parken auf dem Gehweg wird in den meisten größeren niedersächsischen Städten toleriert. Das ist das Ergebnis einer Umfrage der Deutschen Umwelthilfe. Wie sieht es im Landkreis Stade aus? Das TAGEBLATT hat in Buxtehude und Stade nachgefragt.
Wo gibt es in den Städten Probleme mit Falschparkern?
Stades Stadtsprecher Stephan Voigt gibt an, dass ein Großteil der Verwarnungen im Innenstadtbereich geschrieben wird. In der Bungenstraße und der Kehdinger Straße gibt es immer wieder Ärger. In der verkehrsberuhigten Zone darf nur innerhalb der Markierungen geparkt werden - eigentlich.
Trotz häufiger Kontrollen stellen Autofahrer insbesondere abends immer wieder ihre Fahrzeuge auch außerhalb der markierten Parkplätze ab, sagt Stades Polizeisprecher Rainer Bohmbach. Der Bereich rund um den Stader Fischmarkt sei ein Dauerthema fürs Ordnungsamt.
Auch die Polizei ist dort immer wieder im Einsatz. „Wenn für Feuerwehr und Rettungsdienst kein Durchkommen möglich ist, wird das Fahrzeug abgeschleppt“, macht Bohmbach deutlich.
In Buxtehude gibt es eindeutige Falschparker-Hotspots. Dazu gehören der Altstadtparkplatz, die Bahnhofstraße und die Altstadt, teilt Sarah Prüß von der Pressestelle der Stadt Buxtehude auf Nachfrage mit.
Ordnungsamt oder Polizei – wer kontrolliert die Falschparker?
Im öffentlichen Raum verteilen Mitarbeiter des Ordnungsamts der jeweiligen Kommune die Knöllchen. In Buxtehude sind fünf Mitarbeiter für das Ordnungsamt im Einsatz. Sie kontrollieren täglich falsch abgestellte Pkw im Kernstadtgebiet, sind aber auch regelmäßig in den Ortschaften unterwegs.
Auch in Stade gibt es fünf Mitarbeiter des Ordnungsamts, die sich um Falschparker kümmern. „Die Verkehrsüberwacher sind im gesamten Stadtgebiet aktiv, haben aber keinen starren Plan, laut dem sie an einem bestimmten Tag immer einen bestimmten Ort besuchen“, sagt Stades Sprecher.
„Ist das Ordnungsamt nicht erreichbar, zum Beispiel in der Nacht, oder es liegt eine konkrete Bedrohung oder Behinderung vor, kann auch die Polizei Strafzettel verteilen oder einen Pkw abschleppen lassen“, erklärt Stades Polizeisprecher Rainer Bohmbach.
Mehr als 9000 Knöllchen geschrieben
In Stade wurden in diesem Jahr bereits rund 9000 Falschparker erfasst. In Buxtehude waren es etwas mehr: 9394.
Das Knöllchen-Schreiben lohnt sich: In Stade belaufen sich die Einnahmen auf etwa 210.000 Euro jährlich, teilt Stephan Voigt mit. Die Zahlen blieben über die letzten Jahre konstant (Stand: November 2025).
In Buxtehude wurde bislang etwas weniger durch Falschparker eingenommen: in diesem Jahr etwa 194.230 Euro. Zwar gibt es im Vergleich zu den Vorjahren eine leichte Steigerung, diese sei aber durch erhöhte Sätze im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog zu begründen, so Prüß.
Das sind die häufigsten Parkfehler in Buxtehude und Stade
In Stade wurden 2025 die meisten Knöllchen für das Parken ohne Parkschein ausgegeben - 2700 Fahrzeuge wurden vom Ordnungsamt erwischt. Zu den häufigsten Verstößen gehört auch das Parken im absoluten Halteverbot (1100 Fälle) und das Parken im eingeschränkten Halteverbot (870 Fälle). Überschrittene Parkuhren wurden in Stade etwa 570-mal angemahnt, das Parken im verkehrsberuhigten Bereich außerhalb markierter Flächen etwa 470-mal.
Unterschätzte Gefahr
Wenn der Gegenverkehr blendet: Das können Autofahrer tun
In Buxtehude ist das Parken im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein ebenfalls Spitzenreiter bei den Verstößen: 5671-mal gab es ein Knöllchen. 905 Fahrer haben ihren Wagen abgestellt, ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben.
Häufig wurde in Buxtehude auch im absoluten Halteverbot geparkt (858-mal), oder die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit wurde überschritten (679-mal). 230-mal haben Fahrer bei Parkschildern mit Zusatzzeichen die zulässige Höchstparkdauer überschritten.
Wie sieht es mit dem Parken auf dem Gehweg aus?
Die Deutsche Umwelthilfe hatte Anfang November viele deutsche Städte kritisiert: Sie schauten zu oft weg, wenn Autos auf dem Gehweg parken.
„In Buxtehude wird das Halten und Parken auf dem Gehweg nicht toleriert“, sagt die Sprecherin der Hansestadt. Es behindere beziehungsweise gefährde in den meisten Fällen die Fußgänger, zum Teil mit Kinderwagen oder Rollstuhl, die dann auf die Straße ausweichen müssen. Bislang seien 2025 in Buxtehude 207 Gehwegparker gemeldet worden.
Auch in Stade bleibt das Parken auf dem Gehweg nicht folgenlos. „Es handelt sich dabei aber nicht um ein besonders häufig auftretendes Vergehen“, so Stephan Voigt.
Wo meldet man Falschparker?
In Stade können Hinweise zu Falschparkern telefonisch oder per E-Mail/schriftlich an die Verkehrsbehörde gesendet werden. Wie viele der 2025 erfassten Verstöße der Stader Behörde von Dritten gemeldet wurden, ist nicht bekannt.
„Einwohner können sogenannte ‚Fremdanzeigen‘ bei der Hansestadt Buxtehude (verkehrsueberwachung@stadt.buxtehude.de) erstatten“, teilt Sarah Prüß mit. Dazu seien vollständige Angaben mit Tatort, Tatzeitpunkt, Bildern sowie vollständige Daten der meldenden Person anzugeben. Jeder Meldende muss im Nachgang als Zeuge in dem Verfahren zur Verfügung stehen. 2025 habe es in Buxtehude bislang 84 solcher Anzeigen gegeben.
Auch die Bußgeldstelle des Landkreises Stade nimmt Hinweise zu Falschparkern entgegen.
Verstöße gegen die Verkehrsordnung können ganz schön teuer werden. Wo man besser nicht parken sollte und was die Knöllchen kosten - hier im Überblick:
Was ist der Unterschied zwischen Parken und Halten?
Bleibt der Fahrer im Fahrzeug sitzen und dieses steht nicht länger als 3 Minuten, spricht man von Halten. Erst wer sein Auto verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
Absolutes und eingeschränktes Halteverbot: Was gilt wann?
Zeigt das runde Schild mit einem roten Balken quer durchs Blau ein eingeschränktes Halteverbot an, ist kurzes Halten, bis zu drei Minuten, erlaubt.

Parken im eingeschränkten Halteverbot: Hier sind maximal drei Minuten erlaubt, und ein längeres Halten ist nur in Ausnahmefällen möglich. Foto: Robert Michael/dpa/dpa-tmn
Ausnahmen sind im eingeschränkten Halteverbot das Ein- und Aussteigen sowie Be- und Entladen, das darf etwas länger dauern. Für den Brötchenkauf beim Bäcker gilt das jedoch nicht. Auch länger als drei Minuten einfach nur im Auto zu sitzen, ist im eingeschränkten Halteverbot nicht erlaubt.

Das absolute Halteverbot wird mit zwei sich kreuzenden roten Balken dargestellt. Foto: myimmo / Pixabay
Im absoluten Halteverbot ist weder Parken noch kurzes Halten erlaubt. Das absolute Halteverbot ist erkennbar an zwei roten Balken, die sich in der Mitte des runden Schildes kreuzen.
Übrigens: Autofahrer müssen beim Parken ausdrücklich darauf achten, ob nicht vielleicht mobile Park- und Halteverbot-Schilder aufgestellt worden sind.
Wann wird abgeschleppt?
Im öffentlichen Verkehrsraum darf nur die Polizei Autos abschleppen lassen. Auf privaten Grundstücken und Kundenparkplätzen, wie zum Beispiel von Supermärkten, können sogenannte Parkraumbewirtschafter Vertragsstrafen verhängen, etwa wenn ein Fahrzeug dort länger als erlaubt parkt.
Wer sein Fahrzeug widerrechtlich auf fremdem Privatgrund abstellt, darf abgeschleppt werden. Die Rechnung trägt der Fahrzeughalter.
Darf man auf dem Gehweg parken?
Nach der Straßenverkehrsordnung ist das Parken auf Gehwegen überall verboten – außer dort, wo es explizit erlaubt ist. Dann weist ein Schild darauf hin.

Dieses Verkehrszeichen erlaubt das aufgesetzte Parken auf dem Gehweg. Foto: Sina Schuldt/dpa
Die Schilder zeigen zudem an, wie das Fahrzeug abgestellt werden soll. Ob nur mit zwei Rädern auf dem Gehweg oder ganz. Ein Pfeil zeigt an, wo die Parkzone anfängt und aufhört.
Was gilt für Fahrradstreifen auf der Straße?
Radfahrstreifen sind erkennbar an der durchgezogenen Linie. Darauf weist der ADFC hin. Autofahrer dürfen dort nicht halten oder parken.
Ähnlich ist es bei den Fahrrad-Schutzstreifen auf der Fahrbahn (erkennbar an der gestrichelten Linie). Auch hier ist das Halten und Parken für Autofahrer verboten.
Verkehrsberuhigte Zonen und Spielstraßen: Wo darf man wie parken?
Ein rechteckiges, blau-weißes Schild mit spielenden Kindern - das zeigt bestimmt eine Spielstraße an, oder? Falsch. Dieses Verkehrszeichen markiert einen verkehrsberuhigten Bereich.

Viele Verkehrsteilnehmer glauben, dass dieses Schild eine Spielstraße anzeigt. Das ist jedoch falsch. Es weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/ZB
Parken ist in verkehrsberuhigten Zonen nur auf speziell ausgewiesenen Flächen erlaubt. Laut ADAC gelten Ausnahmen ausschließlich für das Be- und Entladen. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen.

Ein Schild weist auf eine Spielstraße hin. Foto: Carsten Koall/dpa
Spielstraßen erkennt man an einem runden Verbotsschild in Rot-Weiß, das durch ein schwarz-weißes Zusatzzeichen ergänzt wird. Dieses zeigt ein ballspielendes Kind.
Dort darf man weder mit Auto, E-Scooter, Motorrad noch Fahrrad einfahren. Parken ist in Spielstraßen verboten.
Ist Halten auf dem Radweg erlaubt?
Einmal kurz mit dem Auto auf dem Radweg halten, um beim Bäcker was zu holen? Besser nicht, denn schon ein Halten von wenigen Minuten ist dort verboten, da Radfahrer dadurch gezwungen werden, auszuweichen. Verlässt man dann noch das Auto, gilt es als Parken, was besonders streng geahndet wird.
Kurz auf der Busspur halten - darf man das?
Halten und Parken auf dem Bus-Sonderstreifen ist grundsätzlich verboten. Autofahrer, die ihr Fahrzeug dort trotzdem abstellen, müssen mit Knöllchen und möglicherweise auch dem Abschleppen ihres Wagens rechnen.
Spielt es eine Rolle, in welche Richtung das Auto abgestellt wird?
Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass Fahrzeuge nur in Fahrtrichtung geparkt werden dürfen. Parkt man gegen die Fahrtrichtung, steigt das Unfallrisiko, da beim Ein- und Ausparken auf beide Fahrspuren geachtet werden muss. Eine Ausnahme sind Einbahnstraßen, in denen auch linksseitig geparkt werden darf.
So teuer können Knöllchen werden
Wer beim Falschparken erwischt wird, muss ein Bußgeld bezahlen. Zum Bußgeld hinzu kommen noch Bearbeitungsgebühren und unter Umständen Auslagen. Die Höhe des Betrags richtet sich nach der Parksituation.
- Weniger als 5 Meter vor/hinter einer Kreuzung oder Einmündung
- im Bereich von Grundstücksein- und -ausfahrten
- vor einem abgesenkten Bordstein
- in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen
- außerorts auf einer Vorfahrtsstraße
- über Schachtdeckeln
- innerhalb der Grenzmarkierung für ein Parkverbot
sind laut Bußgeldkatalog.org 10 Euro Bußgeld fällig. Der Betrag steigt, wenn das Fahrzeug dort länger als drei Stunden steht (20 Euro) oder andere Verkehrsteilnehmer behindert (15 Euro). Trifft beides zusammen, muss der Falschparker 30 Euro zahlen.
Parken vor der Ampel ist nicht erlaubt
Wurde der Wagen an einem der folgenden Orte geparkt, sind 15 Euro fällig:
- näher als 10 Meter vor einer Ampel und diese dadurch verdeckt
- auf der linken Fahrbahnseite oder dem linken Seitenstreifen
- nicht am rechten Fahrbahnrand.
Nach einer Stunde erhöht sich das Bußgeld auf 25 Euro, ebenso bei Verkehrsbehinderung. Kommt beides zusammen, sind 35 Euro fällig.
Ebenfalls nicht erlaubt ist das Parken
- auf Fußgängerüberwegen bzw. weniger als 5 Meter davor
- im absoluten/eingeschränkten Halteverbot oder einer Halteverbotszone
- innerhalb einer Grenzmarkierung für ein Halteverbot
- innerhalb eines Kreisverkehrs
- im Bereich von Taxiständen
- links von der Fahrbahnbegrenzung
- näher als 10 Meter vor einem Andreaskreuz, Stoppschild oder „Vorfahrt gewähren“-Schild und dieses dadurch verdeckt.
Das kostet bereits 25 Euro, mit Behinderung/Parkdauer über eine Stunde sind es bis zu 50 Euro.
Auto nicht auf Fahrradstraße abstellen
An engen oder unübersichtlichen Stellen sowie in scharfen Kurven sollte man besser nicht Parken. Dann sind 35 bzw. 55 Euro (über eine Stunde/mit Behinderung) fällig. Ist die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge nicht mehr gewährleistet, wird es richtig teuer. Das Knöllchen kostet 100 Euro, zudem gibt es einen Punkt in Flensburg.
Unterlassen sollte man das Parken auch
- auf einer Verkehrsinsel
- auf einem Grünstreifen
- auf dem Seitenstreifen
- auf einer Fahrradstraße.
Das kostet 55 Euro, bei einer Verkehrsbehinderung oder längerer Parkdauer können bis zu 80 Euro verhängt werden.
Auch das Parken vor oder in einer Feuerwehrzufahrt wird mit 55 Euro geahndet. Behindert man dabei die Einsatzfahrzeuge, steigt das Bußgeld auf 100 Euro und einen Punkt.
Wer in zweiter Reihe parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 bis zu 90 Euro rechnen.
Bußgeld für Parken auf dem Geh- oder Radweg
Wer auf einem Geh- oder Radweg parkt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 55 Euro rechnen. Überschreitet die Parkdauer eine Stunde und/oder werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, zum Beispiel wenn es zu einem Unfall kommt, sind bis zu 80 Euro fällig, zudem wird ein Punkt an das Kraftfahrt-Bundesamt gemeldet.
Parkschein abgelaufen
Wer ohne Parkschein oder Parkscheibe parkt oder nach Ende der Parkdauer zu seinem Auto zurückkehrt, muss auch ein Bußgeld zahlen.
- bis zu 30 Minuten sind 20 Euro fällig
- bis zu 1 Stunde 25 Euro
- bis zu 2 Stunden 30 Euro
- bis zu 3 Stunden 35 Euro
- über 3 Stunden 40 Euro.
Parken auf Busstreifen nicht erlaubt
Ebenfalls mindestens 55 Euro muss zahlen, wer unzulässig auf einem Bussonderfahrstreifen oder weniger als 15 Meter von einem Haltestellenschild entfernt parkt. Bis zu 100 Euro kann das Bußgeld hier betragen.
Unberechtigtes Parken auf Schwerbehinderten-Parkplätzen, Carsharing-Parkplätzen oder für E-Fahrzeug reservierten Stellplätzen kostet ebenfalls 55 Euro. (set mit dpa)