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Silvester

Feuerwerk im Kreis Stade: Was erlaubt ist - und was nicht

Damit’s nur am Himmel kracht: Worauf Sie bei Feuerwerkskauf, Lagerung und Zündung achten sollten.

Damit’s nur am Himmel kracht: Worauf Sie bei Feuerwerkskauf, Lagerung und Zündung achten sollten. Foto: Lino Mirgeler/dpa-tmn

Welche Regeln gelten beim Silvesterfeuerwerk im Kreis, wo sind Böller verboten und was halten Experten von Online-Shops? Der TAGEBLATT-Überblick zu Silvester verrät es.

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Von Lars Wertgen
Montag, 29.12.2025, 07:50 Uhr

Landkreis. Die Regale bei Händlern im Kreis Stade sind wieder gefüllt mit Böllern, Raketen und anderem Feuerwerk.

Vom Kauf über die Lagerung, den Transport bis zur Zündung gelten Regeln, um Brände, Verletzungen und Einsatzkräfte im Dauereinsatz zu vermeiden. Unser Leitfaden zeigt, was an Silvester im Landkreis Stade erlaubt und was verboten ist.

Ob online oder im Geschäft: Beim Verkauf gibt es Regeln

Feuerwerk der Kategorie F2 - Böller, Raketen, Batterien - darf erst ab dem 29. Dezember an Personen ab 18 Jahren ausgegeben werden.

Onlineshops locken zwar mit frühem Einkaufen, doch für sie gelten dieselben Vorschriften wie für stationäre Läden, und seriöse Händler versenden erst kurz vor Silvester - auch bei früherer Bestellung.

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Insbesondere bei Onlineshops: Legalität prüfen

Die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes empfiehlt, Silvesterfeuerwerk nur in regulären Geschäften oder bei seriösen Onlineshops zu kaufen.

Andernfalls bestehe die Gefahr, Knaller und Raketen aus dem Ausland zu erwerben, die möglicherweise ungeprüft und damit in Deutschland verboten oder sogar lebensgefährlich sein können.

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) rät sogar, Onlineshops ganz zu meiden und die Feuerwerkskörper besser in regulären Verkaufsstellen zu erwerben. Der Grund: So können Sie sich gleich selbst vom einwandfreien Zustand von Böllern und Raketen überzeugen.

Wenn Sie illegale Feuerwerkskörper aus dem Ausland einführen, drohen Ihnen bei einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Geprüftes und zugelassenes Feuerwerk erkennen Sie am CE-Zeichen und der Registriernummer in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle auf dem jeweiligen Feuerwerkskörper.

Feuerwerk im Auto transportieren: Wie viel ist erlaubt?

Wenn Sie Feuerwerkskörper selbst im Handel kaufen, sollten Sie darauf achten, dass Sie auch hier die jeweils geltenden Vorschriften für den Transport einhalten.

Dem Bundesinnenministerium zufolge dürfen pro Fahrzeug nämlich maximal drei Kilogramm Nettoexplosivstoffmasse (NEM) transportiert werden.

Wer nur ein paar Knaller und Raketen kauft, dürfte an dieser Schwelle längst nicht kratzen. Ein einzelner Böller beinhaltet etwa bis zu fünf Gramm NEM, eine Rakete kann bis um die 20 Gramm NEM beinhalten.

Die konkreten Zahlen können Sie der jeweiligen Verpackung des gewünschten Produkts oder der Artikelbeschreibung im Netz entnehmen.

Lagerung zu Hause

Auch zu Hause ist darauf zu achten, dass Sie bestimmte Grenzwerte bei der Lagerung nicht überschreiten. Neben Feuerwerk der bereits genannten Kategorie F2 zählt auch die Kategorie F1 zum Bereich des privaten Feuerwerks: F1 umfasst Knallkörper für Nutzer ab zwölf Jahren wie Tischfeuerwerke oder Wunderkerzen.

Für privates Feuerwerk gelten laut BAM folgende Regeln:

  • In einem bewohnten Raum darf nur bis zu 1 Kilogramm NEM aufbewahrt werden.
  • In einem unbewohnten Raum eines Wohngebäudes - etwa einem nicht genutzten Gästezimmer oder einem Wäscheraum - dürfen maximal 10 Kilogramm NEM aufbewahrt werden.
  • In einer unbewohnten und abgetrennten Garage darf man höchstens 15 Kilogramm NEM lagern.

Generell ist darauf zu achten, dass Sie das Feuerwerk außerhalb der Reichweite von Kindern lagern. Es sollte zudem kühl und trocken liegen und nicht etwa in der Nähe von Heizkörpern oder Heizleitungen, um eine ungewollte Auslösung zu vermeiden, so die BAM-Sprecherin.

Dort, wo das Feuerwerk gelagert wird, darf zudem nicht geraucht und es darf kein offenes Licht oder Feuer verwendet werden. Gefahrenerhöhende Stoffe wie etwa Spraydosen müssen zudem aus der unmittelbaren Nähe des Feuerwerks entfernt werden.

Wann im Kreis Stade Feuerwerk erlaubt ist

Feuerwerk dürfen Sie nur zwischen dem 31. Dezember und 1. Januar abbrennen, teilt der Landkreis Stade mit.

Pyrotechnische Munition mit Schreckschuss-/Signalwaffen ist vom 31. Dezember, 15 Uhr, bis 1. Januar, 5 Uhr, erlaubt.

Besonderheit: Die Samtgemeinde Lühe ist ausgenommen. Hier gilt ein strenges Böllerverbot.

Wo nicht geknallt werden darf

Feuerwerk dürfen Sie zu keinem Zeitpunkt in der Nähe (Umkreis von 200 Metern) von brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen zünden. Dazu gehören:

  • stroh- und reetgedeckte Häuser
  • Fachwerk- oder Holzhäuser
  • Tankstellen
  • Kraftstoff-, Gas- oder Öllager

Zudem ist es verboten, pyrotechnische Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen zu zünden.

Dies geht aus einer Allgemeinverfügung von Landrat Kai Seefried hervor. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.

Himmelslaternen (Skyballone, Skylaternen, Kong-Ming-Laternen) sind in Niedersachsen grundsätzlich verboten.

Sonderregeln für Schreckschuss- und Signalwaffen

Zusätzliche Vorgaben gibt es für Schüsse mit Schreckschuss- und Signalwaffen. Diese dürfen Sie nur in „befriedetem Besitztum“ mit erlaubnisfreier pyrotechnischer Munition der Kategorie P1 nutzen.

Auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen ist der Gebrauch untersagt.

Neben den oben genannten Orten dürfen Sie die Waffen nicht in unmittelbarer Nähe (Umkreis 200 Meter) folgender Orte abfeuern:

  • Tiergehege
  • Tierheime
  • Eisenbahnanlagen
  • Bundeswasserstraßen
  • Seeschifffahrtstraßen

Zusätzlich ist eine Haftpflicht in Höhe von 1 Million Euro nötig. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, riskiert ein Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro.

So zünden Sie legales Silvesterfeuerwerk sicher

Es gibt aber auch zahlreiche Punkte, die laut Landkreis beim Zünden von legalem Feuerwerk zu beachten sind:

  • Tragen Sie Kleidung, die nicht leicht entflammbar ist. Fleece und Kunststoffgewebe bleiben besser im Schrank.
  • Lesen Sie die Gebrauchsanweisung von Feuerwerkskörpern vor dem Gebrauch.
  • Nutzen Sie am besten Sturmfeuerzeuge.
  • Zünden Sie Knallkörper nie in geschlossenen Räumen und im Freien nur mit Sicherheitsabstand zu anderen Menschen, Autos und Gebäuden.
  • Feuern Sie kein Feuerwerk ab, wenn Sie unter Alkoholeinfluss stehen.
  • Starten Sie Raketen aus großen Flaschen, die in Kästen stehen.
  • Zünden Sie nicht gezündetes Feuerwerk, sogenannte Blindgänger, nie ein zweites Mal an.
  • Entfernen Sie leicht entflammbare Gegenstände von Balkon und Terrasse.
  • Lassen Sie Fenster und Türen geschlossen.

Nehmen Sie zudem Rücksicht auf alte, kranke und ruhebedürftige Menschen sowie Tiere. Lassen Sie Kinder und Jugendliche nur ungefährliche Artikel und unter Aufsicht abbrennen, so der Landkreis.

Im Notfall sind die Feuerwehr/Rettungsdienst per 112 und die Polizei via 110 erreichbar.

Pyrotechnik nie auf andere werfen

Warum es so wichtig ist, auf nicht zugelassene oder selbst gebaute Knallkörper zu verzichten und sich an die Regeln zu halten, zeigen zahlreiche Fälle.

Im Emsland sprengte sich ein Junge seine Hand ab, in Nordrhein-Westfalen zogen sich zwei Männer lebensgefährliche Verletzungen zu.

Ein Vater verlor im Kreis Stade vor einigen Jahren einen Finger beim Abwehren eines auf seine Tochter geworfenen Böllers.

„Es spielt keine Rolle, ob an Silvester mehr oder weniger schlimme Verletzungen vorkommen. Jede Verletzung ist vollkommen unnötig“, betont Professor Bernd Hohendorff, Leitender Arzt der Handchirurgie im Elbe Klinikum Stade. (lw/PM/dpa)

Hinweis: Wir haben viele Einsendungen zu unserem Aufruf erhalten. Vielen Dank für die vielen Zuschriften - die Aktion ist beendet und wir haben den Aufruf entfernt. TAGEBLATT online

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