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Adventsspektakel

TErste Lichterfahrt: Mehr als 70 Trecker und einige rollende Überraschungen

In Harsefeld kamen die Schaulustigen direkt vom Winterzauber im Klosterpark an die Herrenstraße. Sie bekamen auch diesen Traktor mit Wohnwagen zu sehen.

In Harsefeld kamen die Schaulustigen direkt vom Winterzauber im Klosterpark an die Herrenstraße. Sie bekamen auch diesen Traktor mit Wohnwagen zu sehen. Foto: Fehlbus

Das Spektakel hielt, was es versprach: Insgesamt 81 Fahrzeugen rollten zum Lichterfahrten-Auftakt durch den Landkreis. In Harsefeld wurde der Konvoi nur kurz gestoppt.

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Von Tim Parge,
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Von Miriam Fehlbus
Samstag, 07.12.2024, 18:15 Uhr

Harsefeld/Landkreis. Eine „gute“ Nachricht hatte die „Funken Crew“, so nennen sich die Organisatoren aus der Region im Internet, bereits am Sonnabendvormittag: „Pünktlich um 16 Uhr soll der Regen aufhören“, frohlockten die Landwirte vor der ersten Lichterfahrt im Landkreis Stade der diesjährigen Adventszeit. Nass blieb es trotzdem. Das tat der Stimmung am Straßenrand aber keinen Abbruch.

Um 15.45 Uhr begann das große Trecker-Sammeln in Ahlerstedt beim Landmaschinenhändler Schröder, ab 16.10 Uhr sollten die Motoren starten. Fast pünktlich ging es los. Insgesamt 81 Fahrzeuge machten sich auf den Weg, darunter auch eine Handvoll geschmückter Autos und ein leuchtendes Motorrad.

Zahlreiche Schaulustige waren mit Beginn der Abenddämmerung an den Straßen rund um den Startplatz versammelt.

Auch eine Handvoll Autos schloss sich den demonstrierenden Landwirten an - natürlich stilecht mit Rund-um-Beleuchtung.

Auch eine Handvoll Autos schloss sich den demonstrierenden Landwirten an - natürlich stilecht mit Rund-um-Beleuchtung. Foto: Fehlbus

Augen von Anton (9) und Erika (8) leuchten

Der Konvoi kam - begleitet von der Polizei - gut voran; erreichte Harsefeld schon vor 17 Uhr. Dort kamen die Schaulustigen direkt vom Winterzauber im Klosterpark an die Herrenstraße, um dem Treiben beizuwohnen. Sie bekamen sogar eine extralange Karawane zu sehen. Denn einige Trecker mussten am Bahnübergang in Harsefeld halten. Der Konvoi war kurze Zeit auseinandergezogen.

Lichterfahrt 2024, Stader Geest

Anton, neun Jahre alte, kam gerade mit seinem Opa aus dem Kino in Harsefeld. Sie hatten doppeltes Glück und beeilten sich durch den Klosterpark, um schnell einen Blick auf die Trecker zu erhaschen. „Eigentlich wollten wir erst später in Aspe an der Straße stehen. Jetzt hat es schon hier geklappt“, berichten sie.

Wie Antons strahlen auch Erikas Augen. „Mir gefällt es, dass die Trecker so toll geschmückt sind“, erzählt die Achtjährige. Ihre Lieblingstrecker? Diejenigen, die auch noch Weihnachtslieder spielen. Da kommt Stimmung auf kurz vor dem 2. Advent.

Direkt vom Klosterpark drängten die Menschen an die Straße.

Direkt vom Klosterpark drängten die Menschen an die Straße. Foto: Fehlbus

Drei weitere Lichterfahrten 2024 geplant

Der Konvoi setzte seine Fahrt anschließend über Fredenbeck, wo die Feuerwehr die Landwirte begrüßte, und Deinste fort; durch den Rüstjer Forst ging es in Richtung B73 und erstmals durch Horneburg. Endstation war in Bliederdorf auf einem Feld, wo Schaulustige einen weiteren Gesamtblick erhalten konnten.

Und es gibt in diesem Dezember noch weitere Chancen, eine Lichterfahrt durch den Landkreis zu sehen. Drei weitere Touren sind geplant, die finalen Routen jedoch noch unter Verschluss gehalten.

  • am 15. Dezember mit Start in Tostedt und dann durch den Landkreis Harburg
  • am 21. Dezember mit Beginn in Buxtehude und durch den Stader Südkreis
  • am 22. Dezember startet die Abschlussfahrt aus Apensen

Strengere Auflagen: Verwirrung und Absagen

Um die diesjährigen Lichterfahrten hatte es wenige Tage zuvor noch viel Verwirrung und auch politische Scharmützel gegeben. Von strengeren Auflagen, die landesweit einheitlich gelten sollten, war die Rede.

Verwirrungen gab es im Vorfeld einmal mehr um die benötigte Führerscheinklasse zur Teilnahme an den Lichterfahrten.

Verwirrungen gab es im Vorfeld einmal mehr um die benötigte Führerscheinklasse zur Teilnahme an den Lichterfahrten. Foto: Hendrik Hauschild

So habe es geheißen, dass die Lichterfahrten nicht dem Versammlungsrecht unterlägen oder einen landwirtschaftlichen Zweck verfolgten. Daher wäre ein Korso nur auf abgegrenzten, vom übrigen Straßenverkehr abgegrenzten Streckenabschnitten möglich gewesen. Außerdem hätten die Treckerfahrer Lkw-Führerscheine nachweisen müssen. Doch die meisten Landwirte besitzen nur einen Traktorführerschein.

Einige Landkreise beriefen sich auf diese Regeln und sorgten so zunächst - etwas im Landkreis Cuxhaven - für Absagen.

Verkehrsministerium gibt kurzfristig Leitfaden für Genehmigung heraus

Auf TAGEBLATT-Nachfrage stellt das Niedersächsische Verkehrsministerium jedoch noch einmal klar: Man habe nun noch einmal einen Leitfaden in Form eines Erlasses an die niedersächsischen Kommunen versandt. Dieser zeige verschiedene Optionen auf, wie Lichterfahrten möglichst handhabbar und ohne größere Hürden möglich gemacht werden können.

„Lichterfahrten – gerade in der Adventszeit – gehören mittlerweile zu Niedersachsen. Und es gibt viele Beispiele, wo in unserem Land auch in diesem Jahr bereits Lichterfahrten erfolgreich stattgefunden haben. Gerüchte über eine angebliche Verschärfung der Sach- und Rechtslage haben allerdings für viel Verunsicherung vor Ort gesorgt“, räumt Verkehrsminister Olaf Lies (SPD) ein.

Folgende Varianten sind möglich:

  • (1) nach Paragraf 14 des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes: Es ist keine Genehmigung nötig, die Veranstaltung muss nur 48 Stunden vorher mit einem Versammlungszweck bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. „Natürlich kann die Behörde hier Auflagen bezüglich der Sicherheit treffen, wie bei einer Demonstration üblich“, heißt es vom Ministerium.
    In diesem Fall seien die Führerscheinklassen L und T ausreichend, weil eine solche Versammlung landwirtschaftliche Zwecke erfülle.
  • (2) Anmeldung als kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltung: Unter Brauchtum wird die Gesamtheit der im Laufe der Zeit entstandenen und überlieferten Bräuche angesehen. Eine gesetzliche Definition gibt es dazu nicht. Auch wenn die Lichterfahrten noch relativ jung sind, dienen sie laut Ministerium „der Stärkung und Identifikation der örtlichen Gemeinschaft“, so dass unter diesen Umständen von einer örtlichen Brauchtumsveranstaltung ausgegangen werden kann.
    Dann gelten die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen zum Brauchtum. Die örtlich zuständigen Behörden haben in diesen Fällen im eigenen Ermessen und in Abstimmung mit dem Veranstalter eine sichere Durchführung der Veranstaltung zu gewährleisten. Die Führerscheinklassen L und T wären auch hier ausreichend.
  • (3) nach Paragraf 29 der Straßenverkehrsordnung: Dann muss die Lichterfahrt durch die Untere Verkehrsbehörde genehmigt werden. Da es sich in der Regel um eine Brauchtumsveranstaltung handeln wird, gelten auch hier die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen zum Brauchtum.
    Die Behörde kann über Art und Umfang der Verkehrssicherungsmaßnahmen (Einsatz von Polizei und/oder Verwaltungshelfern) entscheiden. Die Führerscheinklassen L und T wären auch hier ausreichend.
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Das Ministerium erklärt: „Normalerweise bedürfen zusätzliche Lichter an Kraftfahrzeugen grundsätzlich einer Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, der Erlass des Verkehrsministeriums zeigt aber eine Reihe von Punkten auf, wie auf Ausnahmegenehmigungen verzichtet werden kann.“

Im Landkreis Stade sollten die Lichterfahrten wie im vergangenen Jahr genehmigt werden. „Wenn eine Lichterfahrt beantragt wird, muss diese als Veranstaltung angekündigt werden. Außerdem muss sie ein bestimmtes landwirtschaftliches Thema haben/einen landwirtschaftlichen Zweck erfüllen“, ließ Kreissprecher Daniel Beneke verlauten.

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