Versprechen gebrochen? Neuer Ärger um Kassenbons
Papierbons sollen bald der Vergangenheit angehören. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa
Die Papierflut soll enden, doch die Bonpflicht bleibt. Das war anders angekündigt und sorgt jetzt für Kritik. Welche Händler und Betriebe besonders betroffen sind.
Stade. Kassenbons sollen digital werden. Ein Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht vor, dass die Ausgabe von Papierbelegen ab dem Jahr 2028 durch die Bereitstellung digitaler Belege abgelöst werden soll. Die Ausstellung eines Papierbelegs auch für kleine Umsätze sei eine Belastung für Unternehmen und für Verbraucherinnen und Verbraucher, hieß es aus Kreisen des Finanzministeriums.
Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) plant zudem, dass Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro ab dem Jahr 2028 eine sogenannte Registrierkasse haben müssen, das sind elektronische Kassensysteme.
Bon wird digital
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD hieß es: „Wir schaffen die Bonpflicht ab.“ Das ist nun nicht geplant. In dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Gesetzentwurf des Finanzministeriums heißt es: „Die papierhafte Belegausgabepflicht wird zum 1. Januar 2028 abgeschafft.“ Geplant ist eine Umstellung auf digitale Belege. Der Anspruch des Kunden auf eine papierhafte Quittung solle aber weiterhin bestehen bleiben, heißt es im Entwurf.
Recherchen hätten ergeben, dass die praktikabelste Lösung zur Bereitstellung des digitalen Kassenbelegs über einen QR-Code sei, heißt es im Entwurf. Der QR-Code werde auf dem Kassenbildschirm dargestellt und könne vom Kunden, ohne individuelle Kunden-App des Geschäfts, abgescannt werden. Da moderne Kassensysteme in der Regel über Kundendisplays verfügten, sei nicht mit nennenswert vielen Neuanschaffungen zu rechnen. Schon heute ist es möglich, dass Kunden elektronische Belege bekommen.
IHK: Kein Ersatz für Entbürokratisierung
Der digitale Kassenbon ist aus Sicht der IHK Elbe-Weser keine Erfüllung des angekündigten Bürokratieabbaus. An der grundsätzlichen Pflicht zur Belegerstellung änder sich nichts, hieß es in einer Stellungnahme. „Eine Umstellung vom Papierbon auf einen digitalen Beleg ist jedoch keine Abschaffung der Verpflichtung, sondern lediglich eine veränderte Form der Belegausgabe“, kritisierte IHK-Geschäftsführer Christoph von Speßhardt.
Die IHK erinnert daran, dass die Bonpflicht seit ihrer Einführung von der Wirtschaft kritisch bewertet wird. Gerade kleine und mittelständische Handelsunternehmen tragen den zusätzlichen organisatorischen Aufwand, ohne dass für redlich handelnde Betriebe ein erkennbarer Mehrwert entsteht. Besonders betroffen seien aus Sicht der IHK Unternehmen mit vielen Einzelverkäufen und niedrigen Warenwerten. Dazu zählten insbesondere kleinere Lebensmittelhändler, Wochenmarktbeschicker, Hofläden und andere inhabergeführte Fachbetriebe, bei denen jeder zusätzliche Prozess im Tagesgeschäft spürbare Auswirkungen habe.

Mit Aktionen wie breit aufgehängten Kassenbons machten Händler bei der Einführung ihren Unmut über die Bonpflicht kund. (Archivbild) Foto: Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa
„Gerade für unsere kleineren Handelsunternehmen bedeutet die Bonpflicht oder die Umstellung auf neue Kassensysteme mit QR-Codes einen zusätzlichen Aufwand, der sich im Arbeitsalltag summiert. Dort, wo täglich viele kleine Transaktionen stattfinden, geht es nicht nur um Papierverbrauch, sondern um Zeit, technische Anforderungen und zusätzliche Kosten“, erklärt IHK-Handelsexpertin Kathrin Wiellowicz.
Elektronische Kassen
Um Steuerbetrug und Manipulation zu verhindern, sollen ab 2028 für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro elektronische Kassensysteme verpflichtend werden. Dies seien bereits weit verbreitet, hieß es aus dem Ministerium. Es gebe jedoch noch über hunderttausend sogenannte offene Ladenkassen. Deren Kassen-Umsätze seien missbrauchsanfällig, weil es keine oder nur handschriftliche Aufzeichnungen gebe. Die Kassenpflicht solle Missbrauchsmöglichkeiten einschränken und die Möglichkeiten erhöhen, Steuerhinterziehung aufzudecken.
Eine Registrierkasse ist laut Ministerium ein elektronisches Aufzeichnungssystem, das der Erfassung und Abwicklung von Zahlungen dient. Dieses elektronische Aufzeichnungssystem erfasse jede einzelne Zahlung oder anderen Vorgang als digitale Aufzeichnung. Diese würden durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung vor unerkannten Veränderungen geschützt. (dpa/tip)
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