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Verkehr

TPolizei kontrolliert E-Scooter in Buxtehude und stellt zahlreiche Verstöße fest

Elektrisch betriebene Roller gehören mittlerweile zum Bild in Buxtehude. Auf diesem Foto steht eine unaufmerksame Fußgängerin auf dem Radweg in der Bahnhofstraße einem E-Scooter-Fahrer im Weg, sodass er auf den Fußweg ausweicht.

Elektrisch betriebene Roller gehören mittlerweile zum Bild in Buxtehude. Auf diesem Foto steht eine unaufmerksame Fußgängerin auf dem Radweg in der Bahnhofstraße einem E-Scooter-Fahrer im Weg, sodass er auf den Fußweg ausweicht. Foto: Sulzyc

Einen Monat lang haben Beamte in Buxtehude Sonderkontrollen durchgeführt. Das sind die Ergebnisse und Empfehlungen.

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Von Thomas Sulzyc
Montag, 11.05.2026, 12:24 Uhr

Buxtehude. Weil sich Beschwerden über angeblich rücksichtsloses Fahren und zu hohe Geschwindigkeiten häuften, hatte die Polizei in Buxtehude im März wiederholt E-Scooter und deren Fahrer kontrolliert.

Das neue Kennzeichen muss schwarz sein

Die Schwerpunktkontrollen erfolgten in dem Monat, weil seit 1. März das neue Versicherungsjahr für E-Scooter gilt. Seitdem müssen elektrische Roller mit dem neuen schwarzen Versicherungskennzeichen ausgestattet sein. Zuvor war die Farbe grün.

Die wesentlichen Ergebnisse teilte jetzt die Polizei auf Nachfrage dem TAGEBLATT schriftllich mit. Demnach seien knapp 50 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet worden. Betroffen seien überwiegend Jugendliche und junge Erwachsene, die den Versicherungswechsel zum 1. März versäumt hatten.

In der Folge müssen sich auch Eltern verantworten, wenn sie Halter der elektrischen Roller sind. „Zahlreiche Verfahren“ seien gegen Eltern eingeleitet worden. Wer seinem Kind ein Kraftfahrzeug ohne Versicherungsschutz überlässt, trage die straf- und zivilrechtliche Verantwortung.

Hier droht Geldstrafe von mehreren Hundert Euro

Das Fahren ohne den erforderlichen Versicherungsschutz ist eine Straftat. Eine Geldstrafe in Höhe von mehreren Hundert Euro droht. Sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr ist möglich. Fehlt bei bestehender E-Scooter-Versicherung lediglich der Aufkleber, kostet das 40 Euro Bußgeld.

Eltern haben laut Polizei offenbar oft den Eindruck, dass E-Scooter ein Spielzeug seien. Deswegen seien viele Roller mit Elektroantrieb nicht versichert. Eltern stellten die Fahrzeuge zur Verfügung, ohne die Kinder einzuweisen.

Polizeibeamte stoppten „diverse Fahrten“, bei denen zwei oder drei Personen gleichzeitig auf einem Scooter unterwegs waren. Bei diesen Verstößen sei es in Buxtehude überwiegend bei „verkehrserzieherischen Gesprächen“ geblieben.

Diese Empfehlungen gibt die Polizei

E-Scooter-Fahrer seien oft riskant unterwegs. Die Polizei appelliert an den Gesetzgeber und spricht sich für die Einführung einer Prüfbescheinigung („E-Scooter-Führerschein“) aus. Jugendliche hätten oft keine Kenntnis von Verkehrsregeln. Sie fahren „nach Gefühl“ ein 20 Stundenkilometer schnelles Kraftfahrzeug ohne jeglichen Wissensnachweis, kritisiert die Polizei.

Die Zahl der Unfälle mit E-Scootern hat sich 2025 im Landkreis Stade im Vergleich zum Vorjahr fast verdoppelt. Bei insgesamt 86 Unfällen (+36) verletzten sich 47 Menschen leicht, 2 schwer.

E-Scooter-Regeln in der Schule vermitteln

Elektrisch betriebene Roller sind bei Schülern und Schülerinnen beliebt. Die Polizei appelliert daher an Schulen, ihre Aufgabe in der Verkehrserziehung auf E-Scooter zu erweitern.

„Schulen müssen E-Scooter-Regeln in den Unterricht integrieren und in Elternbriefen die Haftungsrisiken kommunizieren“, lautet die Empfehlung der Polizei. Verkehrserziehung dürfe nicht mit dem Fahrradpass in Klasse 4 enden.

Sperre für den Autoführerschein droht

Mit E-Scooter-Verstößen riskieren Jugendliche, erst später den Autoführerschein machen zu dürfen. Wenn zum Beispiel ein 15-Jähriger seinen E-Roller technisch manipuliert hat und zu schnell gefahren ist oder ohne Kraftfahrzeugversicherung unterwegs war, könne die Führerscheinbehörde ihn vorübergehend sperren, wenn er mit 18 die Autofahrerlaubnis beantragt.

In dem Fall müsste der frühere E-Scooter-Sünder seine Reife bei einer medizinisch-psychologischen Untersuchung, im Volksmund „Idiotentest“ genannt, nachweisen. Die Kosten laut ADAC: ungefähr 1350 Euro. Waren Trunkenheitsfahrten der Grund: 2200 bis 2600 Euro.

Für Fahrten mit dem E-Scooter gilt die 0,0-Promille-Grenze, wenn der Fahrer unter 21 Jahre alt ist oder wenn er Führerscheinneuling in der Probezeit ist.

Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?

Fahren auf dem Gehweg: 15 bis 30 Euro.

Nebeneinander fahren: 15 bis 30 Euro.

Fahren ohne Versicherungskennzeichen: 40 Euro.

Während der Fahrt ein Handy benutzen: 100 Euro und 1 Punkt. (Quelle: ADAC)

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