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Gasflaschen-Prozess

TVersuchter Mord durch Explosion? Fredenbeckerin überraschend freigesprochen

Der Tatvorwurf „versuchtes Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion“ hat sich nicht erhärtet für die Beschuldigte.

Der Tatvorwurf „versuchtes Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion“ hat sich nicht erhärtet für die Beschuldigte. Foto: Roberto Pfeil/dpa

Ihr Verteidiger rechnete mit einem Schuldspruch - aber das Landgericht Stade konnte nicht feststellen, dass die 40-Jährige ihre Ex-Chefin in die Luft sprengen wollte. Die Urteilsbegründung.

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Von Thies Meyer
Dienstag, 28.04.2026, 05:10 Uhr

Agathenburg. „Die Angeklagte wird auf Kosten der Landeskasse freigesprochen“, verkündet Richter Marc-Sebastian Hase am Montagvormittag in der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Stade: Hase spricht die 40-Jährige „in dubio pro rea“ - im Zweifel für die Angeklagte - frei.

Nach der mündlichen Urteilsbegründung verzieht die Fredenbeckerin keine Miene, zieht die Kapuze ihres Pullovers über ihren Kopf und verlässt den Gerichtssaal.

Strafverteidiger Mertins erwartet Haftbefehl und Verhaftung

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete versuchter Mord. Die Angeklagte soll am 2. Dezember 2024 versucht haben, ihre damalige Chefin in einer Fassadenreinigungsfirma aus Agathenburg umzubringen, indem sie in einem Fahrzeug bewusst das Ventil einer Propangasflasche geöffnet und den Brenner aufgedreht habe - aus Verärgerung über eine Schlechtwetterkündigung. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.

Strafverteidiger Rainer Mertins sagte noch vor einer Woche, seine Mandantin sei unschuldig und plädierte auf Freispruch, denn es liege kein Mordmotiv vor. Zudem habe sie ihren Job nur als Übergangslösung geplant und die Firma sowieso verlassen wollen.

Trotzdem rechnete er damit, „dass die Kammer meine Mandantin verurteilen wird“, das Gericht einen Haftbefehl verkünden und seine Mandantin im Gerichtssaal festnehmen werde.

Was am 2. Dezember in Agathenburg geschah

Die gelernte Lackiererin hatte im Herbst 2024 als Fassadenreinigerin in Agathenburg begonnen. Am 2. Dezember arbeitete die Beschuldigte mit drei Kollegen auf einer Baustelle in Bremen, unter anderem mit Gasbrennern. Um 17.55 Uhr kam sie wieder in Agathenburg an. Dort erhielt sie die Kündigung von der Chefin.

Ein Arbeitskollege (31), der um 18.08 Uhr auf das Firmengelände zurückkehrte, hatte nach eigener Aussage gesehen, wie die 40-Jährige ihr Radio aus dem Ford-Transporter holte. Zudem habe sie mit irgendetwas hinter der geschlossenen linken Hecktür hantiert - da, wo zwei Elf-Kilo-Propangasflaschen standen. Er sah und hörte, wie sie die Tür zuknallte und das Firmengelände verließ.

Ein anderer Arbeitskollege (34) - ein Raucher - nahm um circa 19.30 Uhr in demselben Transporter unmittelbar vor dem Bürofenster der Chefin einen „beißenden Gasgeruch“ wahr, so Hase. Die mutmaßliche Tötung wurde verhindert.

Ein Brand- und Explosionsgutachter bestätigte später, dass zum Beispiel die Flamme eines Feuerzeugs mit dem zündfähigen Gas-Luft-Gemisch zu einer Explosion des Autos hätte führen können.

Die Angeklagte sagte ihren Kollegen auf Nachfrage im Telefonat, sie habe die Chefin nicht umbringen wollen und höchstens „aus Versehen“ das Ventil geöffnet.

Sprengstoffexplosion aus Rache? Unzureichende Beweise für Vermutung

Es fehlt laut Gericht ein Beweis: Keiner hat gesehen, ob die 40-Jährige die Gasflasche aufgedreht hat. „Aufgrund dieser Feststellung konnte die Kammer letztendlich nicht die Täterschaft der Angeklagten bezeugen“, sagt Hase.

Das Ausströmen von Gas aus der Flasche könne andere Gründe haben, erklärt Hase. Vor der Rückfahrt von Bremen nach Agathenburg seien die Gasflaschen nicht ausreichend gesichert worden.

Der Richter betonte, dass die Kammer „keinesfalls der Meinung ist“, die Angaben der Anklägerin und Zeugen seien unwahr.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob die Staatsanwaltschaft in Revision geht, steht noch nicht fest. Ihr bleibt eine Woche Zeit, um Revision einzulegen, und einen Monat, um diese schriftlich zu begründen.

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