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TWolf erreicht die Region Buxtehude: Mehrere Angriffe in den vergangenen Wochen

Wölfe haben in der Nähe von Elstorf mehrere Schafe gerissen (Symbolbild).

Wölfe haben in der Nähe von Elstorf mehrere Schafe gerissen (Symbolbild). Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Jetzt müssen sich auch zunehmend Tierhalter in Buxtehude und Neu Wulmstorf Sorgen um ihre Weidetiere machen. In den vergangenen Monaten gab es gleich mehrere Nutztierrisse in der Region. Betroffen waren immer Schafe.

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Von Karsten Wisser
Mittwoch, 03.04.2024, 19:20 Uhr

Buxtehude. Seit Januar gab es vier Wolfsangriffe auf Schafe in der Region südlich von Buxtehude. Die Serie begann am 20. Januar in Meilsen bei Buchholz, ging am 27. Februar in Elstorf-Bachheide und am 4. März wiederum in Meilsen weiter und endete am 14. März in Appel.

Dass ein Wolf der Täter war, ist in allen drei Fällen von den Experten der Landwirtschaftskammer bestätigt worden. Bei den Angriffen gab es jeweils ein totes Schaf.

Gibt es weitere Angriffe auf Nutztiere in der Region?

Die Ortsbegehungen haben ergeben, dass bei den Hobbytierhaltern kein ausreichender Herdenschutz vorhanden war. Für den Angriff im Januar liegt das Ergebnis der DNA-Probe vor. Der dort identifizierte Wolf mit der Bezeichnung GW3190m ist im Zusammenhang mit Nutztierrissen vorher nicht in Erscheinung getreten.

Die Fachleute vermuten, dass die Wölfe aus dem Rudel Buchholz kommen. Das ist ein Problem, weil Wolfsrudel, die Nutztiere aus Beute für sich entdeckt haben, solche Angriffe in der Regel fortsetzen. Damit droht auch anderen Tierhaltern Gefahr.

Eine Möglichkeit, seine Tiere besser zu schützen und im Fall eines Wolfsangriffs eine Entschädigung zu bekommen, sind Zäune. Sie müssen aber den Vorgaben auf Landesebene genügen. Das Land Niedersachsen unterstützt die Installation von verbessertem Herdenschutz.

Die Landeskasse übernimmt die Materialkosten. Aufbau und Pflege bleiben beim Tierhalter. In der Regel wird Herdenschutz für die durch Wölfe besonders gefährdeten Nutztierarten Schafe, Ziegen und Gatterwild in ganz Niedersachsen gefördert.

Materialkosten für Schafsweidezaun werden übernommen

Ein Zaun gilt als wolfsabweisender Grundschutz bei Schafen, wenn es ein elektrisch geladener Nutzgeflecht- oder ein Litzenzaun mit einer Mindesthöhe von 90 Zentimetern oder ein Festzaun aus Knotengeflecht oder Maschendraht mit einer Mindesthöhe von 120 Zentimetern und zusätzlichem Untergrabeschutz ist.

Eine Förderung von Herdenschutzmaßnahmen für Rinder und Pferde ist komplizierter. Hier übernimmt das Land nur die Materialkosten, wenn es einen amtlich bestätigten Wolfsriss im Betrieb gab.

Außerdem passiert das auch, wenn drei amtlich bestätigte Wolfsübergriffe auf Rinder oder Pferde innerhalb von zwölf Monaten in einem Umkreis von 30 Kilometern auftreten. Aufgrund der Zeitschiene oder neuer Wolfsangriffe ändern sich hier die Gebiete, in denen es Geld gibt, ständig.

Herdenschutz bietet keine 100-prozentige Sicherheit

Bisherige Erfahrungen mit den Herdenschutzzäunen zeigen, dass sie das Risiko senken, aber keine 100-prozentige Sicherheit bieten. Beim Angriff auf Schafe in Jork auf der Gefängnisinsel Hahnöfersand Mitte März war der Zaun 1,06 Meter hoch und stand unter Strom. Trotzdem konnte ein Wolf dort fünf Schafe töten und weitere verletzen.

Der Herdenschutzzaun ist aber auch wichtig, weil es ohne diesen aktuell keine Möglichkeit gibt, Wölfe zu schießen. Bundesweit soll ein neues Schnellabschuss-Verfahren für Wölfe nach Nutztierrissen den Behörden Regulierungsmöglichkeiten geben. Nachdem im März ein Rind in der Region Hannover gerissen wurde, ist eine entsprechende Ausnahmegenehmigung für den Abschuss eines Wolfs beschlossen worden. Laut Umweltministerium in Hannover ist Niedersachsen das erste Bundesland, das eine Entnahme nach dem neuen Schnellabschuss-Verfahren umsetzt.

So funktioniert der neue Schnellabschuss für Wölfe

Diese Schnellabschüsse sind in Gebieten mit einem erhöhten Rissaufkommen möglich. Dort muss ein Wolf den Herdenschutz überwunden und ein Nutztier gerissen haben. Die Abschussgenehmigung gilt dann für 21 Tage nach dem Riss und in einem Umkreis von bis zu 1000 Metern um die betroffene Weide.

Bei Schafen und Ziegen ist der Zaun der Herdenschutz. Bei Pferden und Rindern gilt schon der Herdenverband als wehrhaft und als ausreichender Grundschutz.

Informationen, Ansprechpartner und Anträge zum Herdenschutz gibt es unter www.lwk-niedersachsen.de

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