TAbstände und Schutzgebiete: Bei Windkraftanlagen gelten neue Regeln

Der Brester Windpark auf der Stader Geest: Hier gab es schon Probleme mit Lautstärke der sich drehenden Flügel. Foto: Wisser
Bund und Land fordern einen schnellen Ausbau der Windkraft. Jetzt steht fest, nach welchen Kriterien das im Landkreis Stade passieren soll.
Landkreis. „Wenn wir alle Wünsche aus den Kommunen umsetzen, bekommen wir acht Prozent statt der geplanten vier Prozent Windkraft-Vorranggebiete“, sagt Landrat Kai Seefried (CDU). Im Zuge der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) ist der Landkreis Stade gezwungen, die Vorranggebiete Windenergienutzung zu erhöhen.
In zwei Schritten, 2027 und 2032, muss die Fläche auf 4432 Hektar steigen. Das entspricht 3,67 Prozent der Landkreisfläche und wird von Bundes- und Landesgesetzgebung gefordert. Die Investoren stehen bereits vor den Rathäusern der Kommunen Schlange. Die Planung der Vorranggebiete steuert, wo gebaut werden darf.
Vier Prozent der Kreisfläche für die Windkraft
Der Kreis will das strittige Thema so schnell wie möglich abarbeiten. Deshalb sollen bis 2027 vier Prozent der Kreisfläche Windkraft-Vorranggebiet werden. Aktuell sind etwa zwei Prozent in 14 Vorranggebieten für die Windkraft reserviert. Alle Flächen sind bereits bebaut.
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Bei den Gemeinden und Städten im Landkreis Stade gibt es bereits viele Anfragen von Investoren. Sie wollen neue Windkraftanlagen bauen. Karten und Projektideen werden bereits in den politischen Gremien vorgestellt und diskutiert. Ob diese dann auch alle realisiert werden, ist aber unwahrscheinlich.
Neue Windräder: Wünsche der Kommunen erfragt
„Aktuell gibt es Einzelgespräche mit den Kommunen, um die Wünsche abzufragen“, sagt Seefried. Der Kreis legt durch die Windkraft-Vorranggebiete fest, wo gebaut werden darf. Erste offizielle Karten mit Vorschlägen für neue Flächen soll es Mitte Mai geben. Eine erste Auslegung des Entwurfs des Teilbereichs RROP-Windkraft wird es wohl nach den Sommerferien geben.

Derzeit gibt es 14 Vorranggebiete mit einer Gesamtfläche von 2139 Hektar im Landkreis Stade. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Während die Begeisterung von Investoren für die Windkraft ungebrochen ist, stößt der Bau bei den betroffenen Menschen im ländlichen Raum vermehrt auf Widerstand. Deshalb ist der Abstand der Windkraft zur Wohnbebauung eine zentrale Frage.
Abstand zur Wohnbebauung steigt leicht
Trotz der Verdoppelung der Flächen für Windkraft werden die Abstände zur Wohnbebauung leicht erhöht. Bisher durften die Windräder an Siedlungsgebiete auf 800 Meter heranrücken. Die neuen Windkraftanlagen brauchen 825 Meter Abstand. Bei Einzelhäusern waren es bisher 600 Meter, künftig sollen es 660 Meter werden.
Von den etwa 74.400 Wohngebäuden im Landkreis Stade befinden sich 63.800 Gebäude - also 85 Prozent - innerhalb von Siedlungen für die der 825-Meter-Abstand gelten soll. Der Abstand zwischen einzelnen Windparks wird verkleinert. Bisher gibt es eine harte Grenze von vier Kilometern zwischen zwei Windparks. Zukünftig soll der Einzelfall angeschaut werden, eine harte Grenze gibt es nicht mehr.
Wald bleibt für Windräder weiter tabu
Waldflächen sollen im Landkreis Stade von Windenergienutzung nach wie vor freigehalten werden. Bei den Landschaftsschutzgebieten sollen bei potenziellen Flächen für Windenergie auch Einzelfallprüfungen möglich gemacht werden.
Die Kreispolitik hat diese Vorgaben für Vorranggebiete einstimmig beschlossen - sehr zur Erleichterung vom Landrat. „Wir brauchen breite Mehrheiten für die Akzeptanz“, sagt Seefried. Als es in Teilen der Politik die Sorge gab, dass unterschiedliche Mindestabstände zu Siedlungsgebieten und Einzelbebauung das RROP rechtlich angreifbar machen würden, stoppte der Landrat den Prozess. „Das hat uns vier Wochen gekostet“, so Seefried.
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Das liegt daran, dass europäische Vogelschutzgebiete und Natura-2000-Gebiete nach wie vor Ausschlusskriterien für das Aufstellen von Windkraftanlagen sind. Das reduziert in Kehdingen die Potenzialflächen.
Auch das Alte Land wird aufgrund der kulturhistorischen Bedeutung weitgehend von Windkraftanlagen freigehalten. Da auch die beiden Hansestädte Stade und Buxtehude aufgrund der dichten Besiedlung wenig Platz für solche Anlagen bieten, konzentrieren sich die neuen Windkraftgebiete auf wenige Gebiete im Landkreis.
Auf der Stader Geest sind die meisten Kommunen betroffen
Am stärksten betroffen ist die Region, auf der es ohnehin schon viel Windkraft gibt: die Stader Geest mit den Samtgemeinden Fredenbeck, Harsefeld und Apensen, dazu ebenfalls die Samtgemeinde Horneburg. Gerade in Apensen gibt es die Sorge, dass die Gemeinde von Windrädern umzingelt wird. Auch in der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten werden mehrere neue Gebiete diskutiert.