TAfD im Fokus: Wird die Verfassungstreue der Kandidaten geprüft?
Sebastian Sieg ist stellvertretender Kreisvorsitzender der AfD. Foto: Klempow
Am 13. September sind Kommunalwahlen. Derzeit beraten Wahlausschüsse in Niedersachsen über die Verfassungstreue der AfD. So ist die Lage im Landkreis Stade.
Landkreis. Werden die Kandidaten für die hauptamtlichen Bürgermeisterposten im Landkreis Stade auf ihre Verfassungstreue geprüft? Derzeit bereiten die Wahlausschüsse die Kommunalwahlen vor. Diese größtenteils ehrenamtlichen Gremien spielen eine wichtigere Rolle als bisher.
Grund dafür ist eine Wahlrechtsänderung der rot-grünen Landesregierung. Sie ermöglicht den Wahlausschüssen, den Verfassungsschutz einzuschalten, wenn Zweifel an der Verfassungstreue eines Kandidaten bestehen.
Diese Gruppierungen stehen auf der Liste aus Hannover
Das SPD-geführte Innenministerium hat dazu eine 15-seitige Liste erstellt. Sie nennt Organisationen und Parteien, die der Verfassungsschutz als extremistisch einstuft – darunter links- und rechtsextremistische sowie islamistische Gruppierungen wie die Antifaschistische Linke International, die Deutsche Kommunistische Partei, Generation Islam, das Königreich Deutschland oder die AfD.
Bei Verdacht können die Wahlausschüsse prüfen lassen, ob ein Kandidat einer dieser Organisationen nicht verfassungstreu ist. Im Landkreis Stade betrifft das in der Praxis jedoch vor allem die AfD, da andere extremistische Gruppierungen keine Kandidaten aufgestellt haben.

Werner Jacobs (AfD) kandidiert für das Landratsamt. Foto: privat
Die rechtliche Grundlage für diese Prüfungen ist juristisch noch nicht endgültig geklärt. Das Verwaltungsgericht Hannover bestätigte in einem Eilverfahren die Einstufung der AfD als rechtsextrem durch den Verfassungsschutz. Das Hauptverfahren läuft vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg, das laut NDR noch vor den Kommunalwahlen im September entscheiden könnte.
Diese AfD-Kandidaten stehen im Fokus
Im Landkreis Stade stehen drei AfD-Kandidaten im Fokus: Werner Jacobs, der Landrat werden will, Sebastian Sieg, der in Drochtersen für das Bürgermeisteramt kandidiert, und Uwe Torner, der in Nordkehdingen antritt.
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Der Landkreis Stade und Nordkehdingen verzichten auf eine Prüfung von Jacobs und Torner, da es keine Hinweise auf mangelnde Verfassungstreue gibt. Beide haben keine kommunalpolitische Vergangenheit und spielten bisher keine Rolle im AfD-Kreisverband, so die Begründung aus beiden Verwaltungen.

AfD-Mann Uwe Torner tritt in Nordkehdingen an. Foto: privat
Anders liegt der Fall bei Sebastian Sieg. Der Drochterser ist ein prominentes AfD-Mitglied, kandidierte bereits für Land- und Bundestag und ist stellvertretender Vorsitzender des AfD-Kreisverbands.
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Über ihn gibt es öffentlich zugängliches Material. Ob Sieg vom Wahlausschuss in Drochtersen zur Überprüfung gemeldet wird, bleibt erst einmal offen. Die Wahlleitung will sich erst nach der Sitzung des Wahlausschusses am 23. Juli äußern.
CDU: Erheblicher Eingriff in das passive Wahlrecht
Die neue Regelung im Kommunalwahlgesetz stieß bereits im Landtag auf Kritik. „Die Wählbarkeitsvoraussetzung der Verfassungstreue ist verfassungsrechtlich anerkannt. Wer ein kommunales Spitzenamt übernimmt, muss die freiheitlich-demokratische Grundordnung verteidigen“, sagt die CDU-Landtagsabgeordnete Birgit Butter aus Buxtehude.
Doch sie warnt: „Das ist ein erheblicher Eingriff in das passive Wahlrecht.“ Die schwierige Abwägung werde auf Wahlleitungen, Wahlausschüsse und Kommunalaufsichtsbehörden abgewälzt. „Das ist verfassungsrechtlich heikel“, so Butter, die als stellvertretende Vorsitzende des Innenausschusses des Landtags fungiert.
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Die kommunale Wahlleitung führt den Vorsitz im Wahlausschuss und beruft sechs weitere ehrenamtliche Mitglieder, die von Parteien und Wählergruppen im Wahlgebiet vorgeschlagen werden. Butter befürchtet, dass die ehrenamtlichen Mitglieder mit solchen Entscheidungen überfordert sein könnten.
Theoretisch kann eine Wahlwiederholung drohen
Ein weiteres Problem sieht sie darin, dass eine juristische Überprüfung erst nach der Wahl erfolgt. Sollten Gerichte entscheiden, dass Kandidaten zu Unrecht ausgeschlossen wurden, müsste die Wahl wiederholt werden.
„Eines darf nicht passieren“, mahnt Butter. „Zweifel an der Verfassungstreue dürfen nicht zu Zweifeln an der Fairness unserer Wahlen führen. Das Vertrauen in die Integrität der Wahlen muss gewahrt bleiben.“
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