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Werbebriefe

Auf „falsche Telekom“ hereingefallen: Neues Urteil unterstützt Abzocke

Viele erkennen nicht, dass es sich nicht um ihren Anbieter Deutsche Telekom handelt und unterschreiben eine Rückantwort der 1N Telecom.

Viele erkennen nicht, dass es sich nicht um ihren Anbieter Deutsche Telekom handelt und unterschreiben eine Rückantwort der 1N Telecom. Foto: Jan Woitas/dpa

Auf die irreführende Masche des Telefonanbieters 1N Telecom sind auch schon Kunden im Landkreis Stade hereingefallen. So kam Ernst Brandt aus Kutenholz ein Werbebrief teuer zu stehen. Jetzt sorgt ein neues Urteil für weiteren Ärger.

Von Redaktion Sonntag, 15.10.2023, 12:30 Uhr

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Im Streit um Werbebriefe eines Konkurrenten hat die Deutsche Telekom einen Dämpfer einstecken müssen. Im August hatte das Düsseldorfer Landgericht dem Magenta-Konzern noch Recht gegeben, die nächste Instanz stärkte nun hingegen dem Wettbewerber 1N Telecom den Rücken.

Wie aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervorgeht, wird eine Zwangsvollstreckung ausgesetzt. Die Telekom muss daher künftig wieder Telefonnummern freigeben, wenn Kunden zu 1N wechseln und die Nummer mitnehmen.

Bei der Auseinandersetzung ging es um Werbebriefe von 1N, in deren Folge sich dem Düsseldorfer Anbieter zufolge allein im August 2023 Zehntausende Kunden der Telekom zum Wechsel entschieden.

Kutenholzer fällt auf Schreiben der 1N Telecom herein

Allerdings scheint nicht allen dabei klar gewesen zu sein, mit wem sie es zu tun hatten: Wenn Kunden zur Konkurrenz gehen, führt die Telekom Befragungen zu den Gründen durch. Gut drei Viertel der Kunden, deren Portierungsauftrag hin zu 1N vorgelegen habe, hätten erklärt, gar nicht wechseln zu wollen, sagte ein Telekom-Sprecher. Viele seien davon ausgegangen, dass es sich bloß um einen Tarifwechsel beim selben Anbieter gehandelt habe.

„Ja, ich hätte genauer hinschauen sollen“, sagt Ernst Brandt (75) aus Kutenholz. 419,88 Euro soll der Rentner und frühere Lagerleiter bei der Stader Saatzucht (heute: Raisa eG) bezahlen, um aus einem Vertrag herauszukommen, den er gar nicht haben wollte. Er machte seinen Fall im TAGEBLATT Ende Juli öffentlich, um andere Menschen zu warnen.

Streit um Werbebriefe: 1N verbucht Erfolg gegen Deutsche Telekom

Der Verbraucherzentrale Bundesverband berichtete ebenfalls von vielen, die versehentlich gewechselt waren. Verstieß das Vorgehen von 1N also gegen das Wettbewerbsrecht? Vermutlich nicht. Abschließend geklärt ist das zwar noch nicht, da ein finales Urteil noch aussteht. Allerdings geht aus dem Beschluss hervor, dass die Telekom nach vorläufiger Einschätzung der OLG-Richter schlechte Karten hat.

1N Telecom zeigte sich zufrieden mit dem Gerichtsbeschluss (I-20 U 107/23). Man werde „auch in Zukunft alle juristischen Möglichkeiten und Wege ausschöpfen, um zu verhindern, dass die Deutsche Telekom auf Basis des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb versucht, zulässigen Wettbewerb einzuschränken“, sagte Philipp Hoffmann, Geschäftsführer von 1N.

Ein Telekom-Sprecher äußerte sein Bedauern, dass das Oberlandesgericht nicht dem Landgericht gefolgt sei. „Wir werden die Entwicklung genau beobachten und behalten uns im Interesse unserer Kundinnen und Kunden weitere rechtliche Schritte vor.“ (dpa/tip)

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