Huvenhoopsmoor
TBundeswehr gewinnt Posse um Tiefflieger im Naturschutzgebiet

Hubschrauberpiloten der Bundeswehr dürfen auch über Naturschutzgebieten tief fliegen. Sie brauchen keine Mindestflughöhe einzuhalten. Foto: Francis Hildemann
Weil die Bundeswehr aufbegehrt, muss der Landkreis Rotenburg Verordnungen wieder rückgängig machen. Der Fall landete vor dem Bundesverwaltungsgericht.