Huvenhoopsmoor

TBundeswehr gewinnt Posse um Tiefflieger im Naturschutzgebiet

Hubschrauberpiloten der Bundeswehr dürfen auch über Naturschutzgebieten tief fliegen. Sie brauchen keine Mindestflughöhe einzuhalten.

Hubschrauberpiloten der Bundeswehr dürfen auch über Naturschutzgebieten tief fliegen. Sie brauchen keine Mindestflughöhe einzuhalten. Foto: Francis Hildemann

Weil die Bundeswehr aufbegehrt, muss der Landkreis Rotenburg Verordnungen wieder rückgängig machen. Der Fall landete vor dem Bundesverwaltungsgericht.

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