Bundesweiter Betrug beim FFP2-Masken-Verkauf?
Zwei FFP3 Atemschutzmasken liegen auf einem Tisch im Sonnenschein. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Archivbild
In Hamburg stehen derzeit vier Männer gemeinsam vor Gericht, die bei Lieferungen von Corona-Schutzmasken an das Bundesgesundheitsministerium mehrere Millionen Euro an Umsatzsteuer nicht ordnungsgemäß bezahlt haben sollen.
Premium-Zugriff auf tageblatt.de für nur 0,99 €
Jetzt sichern!
Nun will die Steuerfahndung Hamburg wissen, ob es bundesweit noch weitere Fälle gab. Mit einem sogenannten Sammelauskunftsersuchen beim Bundesministerium für Gesundheit hat sie Daten zu Personen und Firmen angefordert, die FFP2-Masken und medizinische Masken an das Ministerium verkauft haben, wie die Finanzbehörde am Montag mitteilte.
Die angeforderten Daten umfassten Einkäufe im Jahr 2020 mit einem Volumen von mehr als einer Milliarde Euro.
Ziel des Auskunftsersuchens ist es demnach, sicherzustellen, dass die Einnahmen und Umsätze der rund 500 Verkäuferinnen und Verkäufer auch ordnungsgemäß versteuert werden.
Finanzbehörden prüfen
Erfahrungen aus steuerstrafrechtlichen Ermittlungen in diesem Bereich hätten gezeigt, dass in Einzelfällen Steuern in großem Umfang „verkürzt“ worden seien, teilte die Behörde weiter mit.
Die Hamburger Steuerfahndung hat die Daten des Auskunftsersuchens den Angaben zufolge bereits aufbereitet und den jeweils zuständigen Finanzbehörden der Länder zur weiteren Prüfung übermittelt.
Straftaten bekämpfen
Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) sagte: „Die Ermittlungen der Steuerfahndung Hamburg tragen zur bundesweiten Aufdeckung von Straftätern bei, die sich unrechtmäßig an der Corona-Pandemie bereichert haben.“ Derartige gegen das Gemeinwohl gerichtete Straftaten gelte es, konsequent zu bekämpfen.
Hierzu habe die Steuerfahndung Hamburg bereits einen großen Beitrag geleistet und die anderen Bundesländer in die Lage versetzt, vor Ort die dort ansässigen Masken-Lieferanten zu überprüfen.