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Sonderzahlung

Etwas mehr Weihnachtsgeld - aber nicht für alle

Weihnachtsgeld: Nicht jeder Beschäftigte hat Anspruch darauf.

Weihnachtsgeld: Nicht jeder Beschäftigte hat Anspruch darauf. Foto: Silvia Marks/dpa-tmn

Das Weihnachtsgeld ist nicht nur in Zeiten hoher Inflation ein willkommenes Extra für Beschäftigte. Allerdings erhalten längst nicht alle Arbeitnehmer die Sonderzahlung.

Von Friederike Marx, dpa Dienstag, 07.11.2023, 12:50 Uhr

Wiesbaden. Viele Tarifbeschäftigte in Deutschland können in diesem Jahr mit einem etwas höheren Weihnachtsgeld rechnen. Im Schnitt erhalten sie 2809 Euro brutto, wie das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden mitteilte. Der Anstieg um 2,3 Prozent oder 62 Euro gegenüber dem Vorjahr liegt allerdings unter der Inflationsrate von zuletzt 3,8 Prozent.

Insgesamt bekommen 85,8 Prozent der Tarifbeschäftigten eine solche Jahressonderzahlung im November oder Dezember.

„Für Beschäftigte mit Tarifvertrag gehört vor Weihnachten ein Extra auf dem Gehaltszettel quasi zum Standard“, sagte Malte Lübker, Experte beim Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der gewerkschaftlichen Hans-Böckler-Stiftung. „Wir wissen aber auch, dass dies deutlich seltener der Fall ist, wenn der Arbeitgeber nicht nach Tarif zahlt.“

Kein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld

Ein gesetzlicher Anspruch auf das Weihnachtsgeld besteht nicht. „Der Anspruch auf die Sonderzahlung ergibt sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag“, erläutert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Ein Anspruch kann sich zudem aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz sowie aus der betrieblichen Übung ergeben - wenn Weihnachtsgeld ohne vertragliche Regelung oder Vereinbarungen wiederholt gezahlt wurde.

Tarifverträge gelten allerdings längst nicht für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland. Nach jüngsten Daten der Statistiker waren im vergangenen Jahr nur knapp die Hälfte (gut 49 Prozent) der Beschäftigten in einem tarifgebundenen Betrieb tätig. Es gibt aber Unternehmen, die ihre Zahlungen an Tarifverträgen orientieren, ohne verbindlich daran gebunden zu sein.

Nach jüngsten Angaben des DGB aus dem vergangenen Jahr, für die Daten des WSI berücksichtigt wurden, erhalten in Deutschland rund 54 Prozent aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Sonderzahlung am Jahresende.

Höchstes Weihnachtsgeld im Energiebereich

Die Höhe des Weihnachtsgeldes und der Anteil der Tarifbeschäftigten, die ein Zusatzplus erhalten, unterscheiden sich je nach Branche, in die jeweils mehrere Tarifverträge einfließen können. Besonders hoch ist der Anteil mit mehr als 95 Prozent bei Finanz- und Versicherungsdienstleistungen und im Baugewerbe. Im Bereich öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung können weniger als 70 Prozent der Tarifbeschäftigten mit Weihnachtsgeld rechnen.

Über ein besonders kräftiges Zusatzplus zum Jahresende von durchschnittlich 5733 Euro können sich alle Tarifbeschäftigten in der Gewinnung von Erdöl und Erdgas sowie im Bereich Kokerei und Mineralölverarbeitung (5586 Euro) freuen.

Am geringsten fällt die Sonderzahlung in der Leiharbeit mit 380 Euro aus. In der Tabakverarbeitung sind es 564 Euro, zudem haben hier lediglich 50,4 Prozent der Tarifbeschäftigten den Statistikern zufolge einen Weihnachtsgeldanspruch.

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