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Energieversorgung

TGericht schmettert Klage des BUND gegen festes LNG-Terminal in Stade ab

Susanne Gerstner (links) und Heiner Baumgarten vom BUND (Mitte) vor der Verhandlung in Leipzig im Gespräch mit ihren Anwälten.

Susanne Gerstner (links) und Heiner Baumgarten vom BUND (Mitte) vor der Verhandlung in Leipzig im Gespräch mit ihren Anwälten. Foto: Joerg Farys

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage des BUND gegen das feste LNG-Terminal in Stade abgewiesen. Der Investor sieht sich bestätigt, der BUND denkt über neue Strategien nach.

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Von Anping Richter
Donnerstag, 27.03.2025, 17:41 Uhr

Stade. Das landseitige LNG-Terminal im Industriepark Bützfleth an der Elbe ist schon im Bau. Der private Investor HEH (Hanseatic Energy Hub) hat vor, hier eine Milliarde Euro zu investieren. HEH, ein Konsortium, zu dem der Hamburger Hafenlogistiker Buss-Gruppe, die Schweizer Private-Equity-Firma Partners Group, der spanische Netzbetreiber Enagás und der US-Chemiekonzern Dow gehören, zeigt sich über das rasche Urteil erfreut und lobt die Behörden: „Die klare Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Beleg für die gute und sorgfältige Arbeit des Gewerbeaufsichtsamts (GAA) Lüneburg und der Stadt Stade.“ HEH werde mit dem landbasierten Terminal für verflüssigte Gase ab 2027 zur Versorgungssicherheit Deutschlands und Europas beitragen.

Auch Landrat Kai Seefried zeigt sich angetan: „Dieses Urteil ist eine wirklich gute Nachricht für den Industriestandort Stade und unterstreicht die Bedeutung des ersten landseitigen Flüssiggasterminals in Deutschland.“ Stade nehme damit eine Vorreiterrolle in Deutschland und Europa ein. Gemeinsam mit den tschechischen Partnern leiste das Projekt einen wichtigen Beitrag für die europäische Versorgungssicherheit und die Unabhängigkeit Europas gegenüber russischem Gas.

BUND sieht Verstoß gegen Klimaziele

Der Umweltverband BUND Niedersachsen führte an, der Bau verstoße gegen die Klimaziele. Er hatte in seiner Klage insbesondere eine Überdimensionierung beim Ausbau der LNG-Infrastruktur kritisiert und vor einer fossilen Investitionsruine gewarnt. Allerdings war er schon zuvor mit einer Beschwerde gegen die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb des Terminals beim Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg gescheitert und daraufhin vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen.

Laut Genehmigung soll das feste LNG-Terminal bis Ende 2043 mit fossilem Erdgas betrieben werden. Der BUND fordert angesichts der aktuell ausreichenden Versorgung und der geringen Auslastung bestehender Terminals eine Kurskorrektur. Es gehe darum, die Ausbauplanung anzupassen und weitere Fehlinvestitionen sowie fossile Abhängigkeiten zu vermeiden, heißt es in einer Pressemitteilung.

Gericht verweist auf LNG-Beschleunigungsgesetz

Das Bundesverwaltungsgericht hat für die Abweisung der Klage nicht viel Zeit gebraucht. Ob für das LNG-Terminal bis zum Ende des Genehmigungszeitraums ein Bedarf bestehe, sei für die Zulassung des Vorhabens nämlich ohne Belang. Das Gericht verweist darauf, dass das Endatum 31. Dezember 2043 für den LNG-basierten Betrieb im LNG-Beschleunigungsgesetz steht. Es verweist auch auf ein vorangegangenes Gerichtsverfahren (Az. BVerwG 7 A 9.22) von 2023: Damals hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in Leipzig gegen den unbefristeten Betrieb der LNG-Anbindungsleitung des LNG-Terminals Wilhelmshaven geklagt - und verloren.

Schon damals hatte das Bundesverwaltungsgericht geklärt, dass es der Genehmigungsbehörde verwehrt ist, einen früheren als den im LNG-Beschleunigungsgesetz genannten Zeitpunkt zu verfügen. „Aus dem Klimaschutzgebot des Grundgesetzes und dem Klimaschutzgesetz ergibt sich nichts anderes“, heißt es in einer kurzen Pressemitteilung des Gerichts zum Urteil. Dass die Anlage „Green Gas Ready“ ist, also auf einen späteren Betrieb mit verflüssigtem Ammoniak ausgelegt, habe die Betreiberin hinreichend nachgewiesen.

Der BUND hatte beim geplanten Bau auch gravierende sicherheitsrelevante Fehler moniert. Auch Sicherheitsabstände zu schutzbedürftigen Gebieten seien unzureichend. Das Gericht wies auch dies zurück: Durchgreifende Bedenken gegen die Sicherheit der Anlage beständen nach den im Genehmigungsverfahren vorgelegten gutachterlichen Stellungnahmen nicht. Verstöße gegen Naturschutzrecht lägen nicht vor.

Heiner Baumgarten: Über Strategiewechsel nachdenken

Der Hanseatic Energy Hub hat die Kapazitäten des Terminals bereits zu 90 Prozent langfristig an europäische Energieversorger vermarktet. Diese hätten zudem die Option, im Zuge der Energietransformation auf wasserstoffbasierte Energieträger wie Ammoniak umzustellen. Die Genehmigung bis 2043 sei trotzdem problematisch, sagt der BUND-Kreisvorsitzende Heiner Baumgarten aus Stade: „Mit Blick auf die USA und den Druck, den sie auf Europa ausüben wird das schwierig.“ Ein Umstellungsdatum sei bisher nicht genannt. Bekanntlich habe Donald Trump der EU bereits mit einem Handelskrieg gedroht, falls sie nicht mehr Öl und Gas in den USA einkauft. Das aus den USA importierte LNG ist zu 80 bis 90 Prozent Fracking-Gas.

Baumgarten sagt, dass der BUND möglicherweise seine Strategie überdenken müsse: „Jede Niederlage vor Gericht öffnet der Gegenseite neue Türen.“ Allerdings wolle man nun erst die ausführliche schriftliche Begründung des Bundesverwaltungsgerichts abwarten, denn es sei weder in der Verhandlung noch in der kurzen schriftlichen Begründung wirklich in die Tiefe gegangen.

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