Das Kartellamt sieht durch Preisvorgaben beim Reifengroßhandel die sogenannte Preissetzungsfreiheit eingeschränkt. Die Wettbewerbshüter gehen gegen drei Firmen vor.
Um die 50+1-Regel einhalten zu können, ist die Deutsche Fußball Liga gefordert. Das Bundeskartellamt nimmt auch die kritisch beäugten Clubs RB Leipzig und Hannover 96 in die Pflicht.