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TMutmaßlicher Sechsfachmord: Die Unschuldsvermutung gilt über den Tod hinaus
Ohne rechtskräftiges Urteil gibt es keine Täter. Foto: Harscher
Seit dem 29. Juni berichtet das TAGEBLATT über den „mutmaßlichen Sechsfachmord“ in Stade - und wird von Lesern dafür heftig gerügt.
