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Winterwetter

TNur „Guckloch“ freikratzen? Polizei Stade zu Bußgeldern bei Eis und Schnee

Die vordere Windschutzscheibe müssen Autofahrer komplett von Schnee und Eis befreien (Symbolbild).

Die vordere Windschutzscheibe müssen Autofahrer komplett von Schnee und Eis befreien (Symbolbild). Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Wer Scheiben nicht von Eis befreit oder bei Glätte zu schnell fährt und erwischt wird, risikiert eine Geldstrafe. Der Stader Polizeisprecher Rainer Bohmbach sagt, wie teuer es wird.

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