TPolizei in Buxtehude kontrolliert E-Scooter - das steckt dahinter
Kriminaloberkommissarin Angela Schulz und Polizeikommissaranwärter Niklas Offermann stellen in Buxtehude einen E-Roller vorübergehend sicher. Foto: Sulzyc
Die Buxtehuder Polizei hält im März verstärkt E-Roller-Fahrer an. Nach Kontrolle in der Buxtehuder Altstadt: Warum ein 13-Jähriger mit aufs Kommissariat musste.
Buxtehude. Polizeibeamte halten einen jungen E-Scooter-Fahrer in einer Gasse an der Buxtehuder Fußgängerzone an. Ein Passant beobachtet das - und lobt: „Das Beste, was Sie tun können“, sagt er anerkennend zu den Ordnungshütern.
Als hätte er es schon immer mal loswerden wollen, sprudelt es aus dem Mann heraus: „Die fahren mit 35 bis 40 Stundenkilometern“, behauptet der Passant. 20 Stundenkilometer schnell darf ein elektrischer Roller höchstens sein. Mit „die“ sind E-Roller-Fahrer gemeint. „Die fahren zum Teil zu Dritt auf den Dingern.“ Gesagt - und dann ist der Mann auch wieder weg.
Beschwerden über E-Scooter häufen sich
Die kurze Begegnung veranschaulicht: Der E-Scooter polarisiert seit seiner Zulassung im Straßenverkehr im Jahr 2019 bis heute. Die Fahrer des Kleinstelektrofahrzeugs, wie der Elektroroller im Amtsdeutsch heißt, haben sich bei anderen Verkehrsteilnehmern offenbar keinen guten Ruf erworben.
Zu schnell seien E-Scooter-Fahrer unterwegs. Und rücksichtslos, beschweren sich manche. Beschwerden von Menschen aus der Buxtehuder Innenstadt häufen sich, sagt Kriminaloberkommissarin Angela Schulz.

Wer mit dem E-Scooter zu schnell fährt, dem könnte selbst ein abgesenkter Bordstein Probleme bereiten (Archivbild). Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa
Deshalb kontrollierte die Polizei am Dienstagnachmittag in der Buxtehuder Fußgängerzone ausschließlich E-Scooter-Fahrer. Acht Polizeibeamte beteiligten sich an der Aktion. Der hohe Personalaufwand zeigt, wie ernst die Polizei das Thema nimmt. Bei Belehrungen solle es an diesem Tag nicht bleiben. „Wir sanktionieren sofort“, sagte ein Beteiligter.

Die Polizeipräsenz fiel am Dienstagnachmittag in der Buxtehuder Fußgängerzone auf. Polizeibeamte kontrollierten an den Eingängen zur Altstadt E-Scooter-Fahrer. Insgesamt acht Polizisten waren beteiligt. Foto: Sulzyc
In der Fußgängerzone dürfen E-Roller nicht fahren. Für die Kleinstelektrofahrzeuge gelten die Regeln für Radfahrer. Wer auf einem Fußweg damit fährt, muss laut dem Portal Bußgeldkatalog 15 Euro zahlen.
Zahl der Unfälle mit E-Scootern steigt
Die Zahl der Unfälle mit E-Scootern sei in Niedersachsen im Jahr 2024 um fast 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Mit insgesamt 1777 Unfällen sei ihr Anteil am Gesamtunfallgeschehen allerdings gering. Das berichtete der NDR im Januar mit Hinweis auf Angaben der Polizei.
Jugendliche und junge Erwachsene seien demnach am häufigsten in Unfälle mit E-Rollern verwickelt. Meist handele es sich um selbst verschuldete Unfälle ohne Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmer.
In diesem März kontrolliert die Polizei in Buxtehude verstärkt E-Scooter-Fahrer. „Wir werden das immer wieder unangekündigt machen“, sagt Polizeisprecher Rainer Bohmbach. Am Ende des Monats will die Polizei an allen Schulen, an denen E-Scooter eine Rolle spielen, kontrolliert haben. An der Integrierten Gesamtschule und an den Berufsbildenden Schulen in Buxtehude waren Polizisten bereits.
E-Scooter müssen versichert werden
Die Kontrollen im Monat März haben diesen Grund: Seit 1. März gilt das neue Versicherungsjahr für E-Scooter. Doch oft haben ihre Fahrer noch nicht das neue gültige Versicherungskennzeichen. Seit März müssen elektrische Roller mit dem neuen schwarzen Versicherungskennzeichen ausgestattet sein. Zuvor war die Farbe grün.
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Für E-Scooter kommen neue Regeln
Allein in der ersten März-Woche habe die Buxtehuder Polizei 15 Verstöße geahndet, weil E-Scooter-Fahrer ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs gewesen seien, sagt Kriminaloberkommissarin Angela Schulz.
Das Fahren ohne den erforderlichen Versicherungsschutz ist eine Straftat. Eine Geldstrafe in Höhe von mehreren Hundert Euro droht. Sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr ist möglich. Fehlt bei bestehender E-Scooter-Versicherung lediglich der Aufkleber, kostet das 40 Euro Bußgeld.
Roller an 13-Jährigen verliehen: 90 Euro Strafe
Während der Kontrolle in der Fußgängerzone am Dienstagnachmittag waren nur wenige Scooter unterwegs. Dabei stieß die Polizei aber auf einen 13 Jahre alten Jungen, der einen E-Scooter fuhr. Erlaubt ist das Fahren erst mit 14 Jahren. Der 16 Jahre alte Eigentümer des E-Rollers muss nun 90 Euro Bußgeld bezahlen - weil er seine Aufsichtspflicht verletzt hat.
Den 13-Jährigen, der keinen Ausweis bei sich hatte, nahmen Polizisten mit auf das Kommissariat. Dort musste die Mutter ihren Sohn abholen.
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