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Prozess gegen 24-jährige IS-Rückkehrerin beginnt

Symbolfoto: dpa

Symbolfoto: dpa

Wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland muss sich von Donnerstag an eine Syrien-Rückkehrerin vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht verantworten. Sie posierte unter anderem für Propaganda-Fotos und erzog ihre Kinder nach der IS-Ideologie.

Dienstag, 02.11.2021, 07:00 Uhr

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Die Hamburger Generalstaatsanwaltschaft wirft der 24-jährigen deutsch-ghanaischen Staatsangehörigen vor, sich im September 2014 dem Islamischen Staat (IS) angeschlossen zu haben (Az. 3 St 1/21). Die gebürtige Hamburgerin sei damals ihrem inzwischen verstorbenen Ehemann, mit dem sie nach islamischem Ritus verheiratet gewesen sei, nach Syrien gefolgt, teilte ein Gerichtssprecher am Montag mit.

Nach einer ersten Zeit in einem „Frauenhaus“ der Terrormiliz habe sie später mit ihrem Mann in der IS-Hochburg Rakka gelebt. Die Organisation habe ihr eine monatliche Zuwendung gezahlt. Mit der Flagge des IS und einem Sturmgewehr habe sie für Propaganda-Fotos posiert. Ihre beiden 2015 und 2017 geborenen Söhne habe sie im Sinne der Ideologie des IS erzogen.

Seit September in Untersuchungshaft

Anfang 2019 wurde die Angeklagte von kurdischen Sicherheitskräften festgenommen und später von türkischen Kräften aufgegriffen. In deren Gewahrsam brachte sie einen dritten Sohn zur Welt. Im Mai 2020 wurde sie mit ihren drei Kindern nach Deutschland überstellt.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte bereits im März 2020 einen Haftbefehl beantragt, war damit aber erfolglos geblieben. Erst mit der Anklageerhebung erließ das Oberlandesgericht einen Haftbefehl, wie der Hamburger Senat auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion mitteilte. Seit dem 29. September 2021 sitzt sie nach Angaben des Gerichts in Untersuchungshaft. Der Staatsschutzsenat am Oberlandesgericht hat 13 Verhandlungstage bis zum 16. Dezember angesetzt.

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