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Winter

TRäumdienst: Wer im Kreis Stade wann, wie und wo Schnee schieben muss

Immobilienbesitzer sind verpflichtet, Gehwege an ihrem Grundstück von Schnee frei zu halten und bei Glätte zu streuen.

Immobilienbesitzer sind verpflichtet, Gehwege an ihrem Grundstück von Schnee frei zu halten und bei Glätte zu streuen. Foto: Felix Kästle/dpa/dpa-tmn

Winterfreuden mit Schlittenfahrten und Schneemännern auf der einen Seite, Pflichten auf der anderen: Hausbesitzer müssen Gehwege freihalten. So haben das die Kommunen im Landkreis Stade geregelt.

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