Winter
TRäumdienst: Wer im Kreis Stade wann, wie und wo Schnee schieben muss
Immobilienbesitzer sind verpflichtet, Gehwege an ihrem Grundstück von Schnee frei zu halten und bei Glätte zu streuen. Foto: Felix Kästle/dpa/dpa-tmn
Winterfreuden mit Schlittenfahrten und Schneemännern auf der einen Seite, Pflichten auf der anderen: Hausbesitzer müssen Gehwege freihalten. So haben das die Kommunen im Landkreis Stade geregelt.